Dienstzeiten

Moin
Ich habe gesucht und nichts hierzu gefunden. Ich hoffe, ich habe die richtigen Fragen gestellt.
Beim BGS konnte man sich auf 2,4,8,12 Jahre verpflichten. Ging nicht immer, aber insgesamt gab es diese Möglichkeiten. Wenn man eine entsprechende Stelle hatte, konnte man auch einen lebenslangen Dienst antreten. Mit 27 Jahren (zu meiner Zeit) unter Planstelle.
Wie war das bei der Grenztruppe?
#2


Bei den DDR-GT gab es bekannlich Berufsunteroffiziere für 10 Jahre und Berufsoffiziere für 25 Jahre als die Hauptkategorien.
Meines Wissens war nach 25 Jahren meist Schluß mit dem höchsten Dienstgrad Oberstleutnant. Generäle dienten als Ausnahme länger.
"Zehnender" konnten sich aber durchaus "Nachschlag" holen, wenn sie sich ein Zivilleben nicht wünschten.

Zitat von Freienhagener im Beitrag #2
Bei den DDR-GT gab es bekannlich Berufsunteroffiziere für 10 Jahre und Berufsoffiziere für 25 Jahre als die Hauptkategorien.
Meines Wissens war nach 25 Jahren meist Schluß mit dem höchsten Dienstgrad Oberstleutnant. Generäle dienten als Ausnahme länger.
"Zehnender" konnten sich aber durchaus "Nachschlag" holen, wenn sie sich ein Zivilleben nicht wünschten.
Wenn nach 25 Jahren mit Dienstgrad Oberstleutnant schluss war, wie konnte man denn dann Oberst oder mehr werden ?
#4


Danke für den Hinweis. Oberst ist richtig.
Darüber hinaus gab es eine Kategorie über den 25-Jährigen, verbunden z. B. mit einem Studium in Moskau.
Erlebt habe ich nur die Obersten (ggf. weniger), die nach 25 Jahren in den zivilen Bereich wechselten. Übrigens dort mit guten Posten versorgt, wie auch die Zehnjährigen.

#6



@Ratze
Grundwehrdienst: 18 Monate (ohne Verpflichtung)
Soldat auf Zeit (Uffz auf Zeit): 3 Jahre bei Marine 4 Jahre
Berufssoldat (Berufsunteroffizier): mindestens 10 Jahre, option auf 15 Jahre war möglich.
Fähnriche: mindestens 15 Jahre, option auf 25 Jahre möglich.
Offiziere (Offz. auf Zeit): 3 Jahre, Berufsoffiziere mindestens 25 Jahre.
Nicht jeder Offz. war nach 25 Jahren Oberst, kam auf die Planstelle an. Die meisten sind als Major oder Hauptmann abgegangen.


#1 Hallo Ratze,
Ich war zuerst 1965 im GWD, kurz vor der Entlassung Herbst 1966, habe ich mich für drei Jahre verpflichtet. 1967 die Verpflichtung auf 6 Jahre erhöht und 1968 auf 10 Jahre, wurde am 01.04.68 als Berufssoldat anerkannt. Und 1970 habe ich mich zu 20 Jahre verpflichtet, wovon 18Jahre ich davon geleistet habe. Ich habe es immer meinen Kommandeur gesagt und damit war es. Tage später beim Zugführer das fertige Schreiben dazu unterschrieben.
Ratze, ich habe das aber mich nie vor den Ablauf einer Dienstzeit zur nächsten Verpflichtet. Mitten in der einen wie bei den 3 und 6 Jahren und bei den 10 Jahren. Es hatte mir gefallen, dem Alten das gesagt, möchte länger bleiben und er leitete das dann in die Wege. Fred S.


Moin
Da möchte ich noch mal weiter fragen.
Was war denn am Dienstende?
Wurde den Angehörigen der Truppe Jobs angeboten, gab es Umschulungsmassnahmen oder Überbrückungsgelder?
Nach 25 Jahren in der Truppe konnte man doch in seinem erlernten Beruf nichts mehr werden, wenn jemand direkt von der Schule kam, war man Anfänger, auch nicht lustig!
Beim BGS war das klar geregelt! Angebote, Fortbildung und Überbrückungsgelder.



Ich blieb als UaZ Angehöriger meines Betriebes, das galt meines Wissens auch für alle Grundwehrdienstleistenden. Zum Ende der Dienstzeit rannten einen die Behörden "die Türe ein" um einen zu werben. Ein Versorgungsschein war daher nicht notwendig! Es gab in der DDR einen absoluten Arbeitskräftemangel!


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