Fluchtversuche über die grüne Grenze, von Frauen?



Zitat von Hapedi im Beitrag #15
Ja @Pit 59
Jetzt mach dir mal Gedanken.
Vorschlag : Frag doch vorher mich , wie du dich vehalten sollst.
Zu zweit schaffen wir das .![]()
hapedi
Ruh dich mal eine Woche aus.... danach kannst du wieder zu allem deinen unsachlichen Senf dazugeben..... http://www.exicose.de/b6.gif

Zitat von linamax im Beitrag #17
Ja Peter ,daß melden hier im Forum ,daß kenne ich . Wurde genug gemeldet .
siehe #18 ..... http://www.exicose.de/b6.gif

Zitat von Schlutup im Beitrag #1
Moin Moin,
gab es eigentlich auch Fluchtversuche über die grüne Grenze, von Frauen?
Oder waren es eigentlich nur Pärchen?
Gruß schlutup
Eine der Grenzerlegenden besagte, das wohl auf schwangere Frauen nicht geschossen werden durfte, und sich deshalb flüchtende Frauen ein Kissen unter die Bluse stopften, was daran war ist, wer weiß?

So eben wurde ein Fluchtversuch verhindert,auch wenn es nur Worte waren.
Kann nur noch meinen Kopf schütteln,es gab keine Beleidigung,nur eine Äußerung,das er nicht mehr seinen Senf dazu gibt.
Macht weiter so,mal sehen,wo wir hin kommen.
1-2-3 und Urlaub
Vielen Dank


Naja @Ehli ,
habe da persönlich eine Geschichte erlebt
Aber lese selber !
Interessante Begebenheiten an der Güst - Teil II
passport
#23


Zitat von Ehli im Beitrag #16Ehli, hier vielleicht nicht im forum, aber meine klassenlehrerin und meine musiklehrerin also 2 sind anfang der sommerferien juli1961 zusammen abgehauen und nach dem mauerbau wieder zurück gekommen ,kamen da nicht zurecht wie sie dann anschließend im ddr-rundfung angaben , 1962 nach den sommerferien also anfang september durften sie wieder in unserer schule unterrichten,,,war damals viel wirbel aber als 11-12 jähriger nicht verstanden mfg.
Ich frage mal ganz vorsichtig im Forum an,gibt es hier Damen,welche die Seite gewechselt haben und später in den Osten zurück gekommen sind??
Ist natürlich nur eine Frage.
Danke


Ruh dich mal eine Woche aus.... danach kannst du wieder zu allem deinen unsachlichen Senf dazugeben..... http://www.exicose.de/b6.gif
@exgakl
Ich finde Deine Reaktion vollkommen überzogen
Wir sind ein Diskussions-Forum und da sollten konträre Meinungen erlaubt sein. Hapedi hat weder mich noch jemand Anderen beleidigt und ich bin ganz klar für seine sofortige Freischaltung.
andy


Zitat von damals wars im Beitrag #20Zitat von Schlutup im Beitrag #1
Moin Moin,
gab es eigentlich auch Fluchtversuche über die grüne Grenze, von Frauen?
Oder waren es eigentlich nur Pärchen?
Gruß schlutup
Eine der Grenzerlegenden besagte, das wohl auf schwangere Frauen nicht geschossen werden durfte, und sich deshalb flüchtende Frauen ein Kissen unter die Bluse stopften, was daran war ist, wer weiß?
Grenzerlegenden, ließt sich als wärst du das selber nie gewesen, also Grenzer.
Unbestätigte Aussagen im Forum suggerieren das du viel Zeit in deinen 3 Jahren auf dem Kompanieflur zugebracht hast, man möchte es fast glauben bei dem Schwachfug den du schreibst.
Wie sprach Claudia Roth in Dresden?
"Herr lass ... regnen", manchmal wünscht man sich das auch hier verzweifelt.


Eine der Grenzerlegenden besagte, das wohl auf schwangere Frauen nicht geschossen werden durfte, und sich deshalb flüchtende Frauen ein Kissen unter die Bluse stopften, was daran war ist, wer weiß?
Hanum ich bin der Meinung das es kein Schwachfug ist,und ich bin mir fast sicher das zu meiner Zeit in der Schusswaffengebrauchsbestimmung gelesen zu haben.
"Die Schusswaffe darf nicht angewendet werden bei Kindern und Jugendlichen (mit der Angabe des Alters),bei Schwangeren,und bei Luftzielen"
So ungefähr jedenfalls ist es mir in Erinnerung.

§ 27 Grenzgesetz ( Auszug )
"(4) Die Schußwaffe ist nicht anzuwenden, wenn
das Leben oder die Gesundheit Unbeteiligter gefährdet werden können,
die Personen dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter sind oder
das Hoheitsgebiet eines benachbarten Staates beschossen würde.
Gegen Jugendliche und weibliche Personen sind nach Möglichkeit Schußwaffen nicht anzuwenden."


Zitat von Alfred im Beitrag #27
§ 27 Grenzgesetz ( Auszug )
"(4) Die Schußwaffe ist nicht anzuwenden, wenn
das Leben oder die Gesundheit Unbeteiligter gefährdet werden können,
die Personen dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter sind oder
das Hoheitsgebiet eines benachbarten Staates beschossen würde.
Gegen Jugendliche und weibliche Personen sind nach Möglichkeit Schußwaffen nicht anzuwenden."
Das alles, stelle mal fest--auf eine Entfernung von 300-400 m. Es lässt sich darüber immer leicht diskutieren.

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