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Nichtbeachtung Grenzverlauf - "er" kam immer wieder...

Hallo,
ich kenne 3 Personen aus dem Westen, die im angetrunkenen Zustand auf dem Vorgelagerten verhaftet wurden und dafür in Bautzen einsaßen. Ich meine für ca. 2 Jahre.
Allerdings waren sie an diesem Abend zweimal dort. Beim Ersten Mal hat man sie weggeschickt. Beim Zweiten Mal festgenommen und danach abgeurteilt.
Das war laut Wipedia 1981. Ich hätte auf Ende der 70er getippt. MIt einem davon hatte ich zu der Zeit einen gemeinsamen Arbeitgeber.
MfG Marder
Er wirft den Kopf zurück und spricht: "Wohin ich blicke, Lump und Wicht!" Doch in den Spiegel blickt er nicht.
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selber. Er lässt auch anderen eine Chance.
Ein Kluger bemerkt alles - ein Dummer macht über alles eine Bemerkung.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten.

Siehe Kressin mit diesem:
"bestanden seitens der bundesdeutschen Behörden
weder Handhabe noch andere Optionen, die Person am Grenzübertritt
zu hindern,
sofern diese Person sich nicht, wie schon angeführt,
„in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand“
befand.
Entscheidend war bei der Identitätsfeststellung der Gesamteindruck, den die kontrollierte Person auf den Grenzbeamten machte.
Wenn Anzeichen für Drogen- oder Alkoholkonsum nicht erkennbar waren,
geistige Verwirrtheit auszuschließen war (dehnbarer Begriff)
wurde die Person nach Untersuchung entlassen."
Textauszug ende
War der Mann nun Gewohnheits-Alkoholiker oder habe ich was überlesen? Und ne solche Fälle von damals erinnern mich an die reale Gesellschaft von heute. Mir fällt da immer am Freitag beim Einkaufen ein mitteljunges Kerlchen ins Auge(in der Kleinstadt). Er wohnt wohl neben dem Netto?
Jeden Freitag hat der Junge mehr Probleme, Einzukaufen. Oder eben seinen Stoff für seine Trunksucht zu kaufen. Nur, das interessiert irgend wie kein Schwein.Wohl nicht mal des Jungen Nachbarn und ich nehme mal der Junge lebt Alleine.Das ist unsere ach so tolle Gesellschaft, volles Spiegelbild.
Irgendwann ist der Junge tot, einsam verreckt in seiner Wohnung. Ich könnte sinngemäß kotzen über dieses ach so tolle Deutschland.
Rainer-Maria also der Gerhard war ja dann auch tot, was für ein Glück für das damalige Deutschland, diese Alt-BRD.
#18


Zitat von S51 im Beitrag #10
VS, du vergißt bei der Frage einen Punkt, der mit einer anderen Formulierung bei unserer VP so auch galt. Die Verhältnismäßigkeit. Bei uns hieß das "Angemessenheit". Eine Grenzverletzung war in dieser Form auf bundesdeutscher Seite eine Ordnungswidrigkeit. Mehr nicht. Was ihm auf DDR-Seite blühen konnte, war unerheblich. Denn normalerweise und in seinem Fall mehrfach bewiesen passierte solchen Leuten auf unserer Seite schlicht und einfach nichts. Weil sowohl Anlaß (Suff) wie Vorgehensweise (schlichtes Stänkern aber kein wie auch immer gezielter Angriff auf die Grenze oder die Grenzanlagen vorlag) bekannt waren. Dann eine Maßnahme mit voraussehbarer Gewalt durchzuziehen, das wäre auf bundesdeutscher Seite vor Gericht "in die Hose" gegangen. Und hätte auf DDR-Seite als überzogen dagestanden.
Es gab einen Fall, da ist so etwas aber auch mal schief gelaufen. Der war sogar in unserem Batallionsbereich in den 70-er Jahren im Bereich der GK Ilsenburg. Dort hat auch einer ständig besoffen die Grenze aus Westen/Bad Harzburg verletzt und wurde dann eines Abends von einem GAK auf dem vorgelagerten Gebiet erschossen.
siehe auch: http://www.fu-berlin.de/sites/fsed/Das-D...lter/index.html
Für Deutsche war dies keine Ordnungswidrigkeit!
#19


Ich denke, der Umgang mit Alkoholikern ist in allen Systemen schwierig; denn Trinken selbst ist ja nicht strafbar. Und gefährlich für andere sind Trinker meist auch nicht. Nach meiner Meinung waren es realpolitische Gründe, weswegen man die "Grenzwanderer" nicht aufgehalten hat. Jede staatliche Handlung der Bundesrepublik an der Demarkationslinie hätte die DDR umgehend als Anerkennung ihrer Souveränität "verkauft"
Potsdam 1975
Fragen über Fragen zum Leben in der DDR (36)
Wie sah es eigentlich an den "richtigen" Grenzen (nach der Schweiz, zu Frankreich, Österreich usw.) aus. War das eine Ordnungswidrigkeit, wenn Deutsche die grüne Grenze benutzten?
Theo

Zitat von IM Kressin im Beitrag #15
Der Sachverhalt stellt(e) sich wie folgt dar:
Eine, in diesem Fall männliche Person, nähert sich dem Grenzverlauf und gibt zu erkennen, die Grenze an einer nicht zugelassenen Grenzübergangsstelle bzw. GKSt zu überschreiten.
Das Hoheitsgebiet und die Staatsgrenze der DDR stellt(e) weder eine Staatsgrenze nach (alt)bundesdeutschem Rechtssystem noch fremdstaatliches Hoheitsgebiet dar. Deutsche Staatsbürger (nicht jedoch EU-Ausländer und andere) waren demnach zum Grenzübertritt berechtigt, zu jeder Zeit und an jedem Ort.
Die bundesdeutschen Grenzorgane waren verpflichtet, die Berechtigung zum Grenzübertritt zu ermitteln.
Sofern sich die Person durch ein gültiges
Papier, Ausweis, Pass, Passersatzpapier, Dokument ausweisen konnte oder
auf andere Art zu identifizieren war,
bestanden seitens der bundesdeutschen Behörden
weder Handhabe noch andere Optionen, die Person am Grenzübertritt
zu hindern,
sofern diese Person sich nicht, wie schon angeführt,
„in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand“
befand.
Entscheidend war bei der Identitätsfeststellung der Gesamteindruck, den die kontrollierte Person auf den Grenzbeamten machte.
Wenn Anzeichen für Drogen- oder Alkoholkonsum nicht erkennbar waren,
geistige Verwirrtheit auszuschließen war (dehnbarer Begriff)
wurde die Person nach Untersuchung entlassen.
Konnte die Identität in Ermangelung von Ausweisen oder Dokumenten nicht festgestellt werden, erfolgte die Mitnahme zur Dienststelle
oder Amtshilfe durch die Polizei zur Feststellung der Personalien.
Einem Ausländer wurde der Grenzübertritt nicht gestattet,
er wurde auf eine für diesen Zweck zugelassene GKSt oder GÜSt verwiesen.
Es grüßt Euch
Kressin
war es ein dehnbarer begriff, IM Kresssin
und wie legte man ihn in der praxis (masse) wirklich aus?
derartig aufwendige fälle überließ man wohl eher gern ihren "eigenen" lauf, was im heute jedoch offiziell eher nicht erwähnt wird.
mit wenig aufwand, dass ist meine ansicht, hätte man einigen bürgern viel ersparen können und da war ne haftzeit, in der ddr, wohl eher eines der kleineren übel.
gruß vs

#22


Zitat von eisenringtheo im Beitrag #19
(...)
Wie sah es eigentlich an den "richtigen" Grenzen (nach der Schweiz, zu Frankreich, Österreich usw.) aus. War das eine Ordnungswidrigkeit, wenn Deutsche die grüne Grenze benutzten?
Theo
Grenze D-CH weiß ich nicht, zwischen D-F im Gebiet Wissembourg-Schweigen Rechtenbach konnte man sich in den 1980igern ohne Probleme durch den Wald oder über Weinberg hin und her bewegen. Das hat niemand interessiert, selbst die offiziellen Grenzübergangsstellen waren oft unbesetzt oder man wurde ohne Kontrolle durch gewunken.
Gleiches gilt für Wengelsbach in den Nordvogesen/Pfälzer Wald. Zu dieser elsässischen Wohnsiedlung -liegt fast wie eine Exklave in Rheinland Pfalz-konnte man durch den Wald laufen.
Zwischen AU-D gibt es bei Pinswang/Reutte einen Waldweg zu den bayerischen Königsschlössern. Auch dort wurde nie kontrolliert, ebenso wie im Isartal Richtung Tiroler Rißtal/Karwendelgebirge. Zulange man sich ausweisen konnte und nichts schmuggelte waren Grenzübertritte ohne Folgen.
Kontrolliert wurden wir mal mitten auf der Piste im Skigebiet Ischgl (A) - Samnaun (CH). Österreichische Zöllner wollten in meinen Rucksack schauen....Samnaun ist zollfreies Gebiet.

Wenn ein Bundesbürger das DDR-Gebiet ohne Genehmigung der DDR-Grenzorgane betrat bedeutete dies in der Regel eine Verletzung des § 213 StGB der DDR ( wer widerrechtlich in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik eindringt oder sich darin widerrechtlich aufhält ).
Das bedeutete doch für den "Grenzverletzer" eine Bestrafung (z.T. Freiheitsstrafe) für das "Zertrampeln der/s überwiegend brachliegenden Grünflächen/Grases" zwischen dem Metallgitterzaun und der Grenzlinie.
Warum wurden gegen diese Personen solch unterschiedliche Strafen für die gleiche "Tat" ausgesprochen?
Wir haben hier ja einige Spezialisten. Vielleicht kann mir jemand mal ein paar Antworten geben.
Vielen Dank.
Gruß Willie
#24


Zitat von IM Kressin im Beitrag #15
Der Sachverhalt stellt(e) sich wie folgt dar:
Eine, in diesem Fall männliche Person, nähert sich dem Grenzverlauf und gibt zu erkennen, die Grenze an einer nicht zugelassenen Grenzübergangsstelle bzw. GKSt zu überschreiten.
Das Hoheitsgebiet und die Staatsgrenze der DDR stellt(e) weder eine Staatsgrenze nach (alt)bundesdeutschem Rechtssystem noch fremdstaatliches Hoheitsgebiet dar. Deutsche Staatsbürger (nicht jedoch EU-Ausländer und andere) waren demnach zum Grenzübertritt berechtigt, zu jeder Zeit und an jedem Ort.
Die bundesdeutschen Grenzorgane waren verpflichtet, die Berechtigung zum Grenzübertritt zu ermitteln.
Sofern sich die Person durch ein gültiges
Papier, Ausweis, Pass, Passersatzpapier, Dokument ausweisen konnte oder
auf andere Art zu identifizieren war,
bestanden seitens der bundesdeutschen Behörden
weder Handhabe noch andere Optionen, die Person am Grenzübertritt
zu hindern,
sofern diese Person sich nicht, wie schon angeführt,
„in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand“
befand.
Entscheidend war bei der Identitätsfeststellung der Gesamteindruck, den die kontrollierte Person auf den Grenzbeamten machte.
Wenn Anzeichen für Drogen- oder Alkoholkonsum nicht erkennbar waren,
geistige Verwirrtheit auszuschließen war (dehnbarer Begriff)
wurde die Person nach Untersuchung entlassen.
Konnte die Identität in Ermangelung von Ausweisen oder Dokumenten nicht festgestellt werden, erfolgte die Mitnahme zur Dienststelle
oder Amtshilfe durch die Polizei zur Feststellung der Personalien.
Einem Ausländer wurde der Grenzübertritt nicht gestattet,
er wurde auf eine für diesen Zweck zugelassene GKSt oder GÜSt verwiesen.
Es grüßt Euch
Kressin
Damaliges BGSG.
§ 17 Anhalterecht
§ 20 Gewahrsam
Bei dem Betrunkenen (hier mal bezogen auf den vorgestellten Fall) wäre eine Gewahrsamnahme nach § 20, Abs. 1, Nr. 2a möglich gewesen.
Diese rechtliche Möglichkeit kam, auch an der innerdeutschen Grenze, zur Anwendung!

Zitat von Hanum83 im Beitrag #21
Wenn einer drüben eine Macke hatte wäre das sicherlich auch hüben bekannt gewesen, Mackenfred hätt ja, meistens, nur das Stück bis an den GZ1 ranlaufen können.
Ob man da extra ne Truppe aufs Vorgelagerte geschickt hätte um so einen Heini wegzuhaften
derartige leute waren bekannt, Hanum83,
doch man ließ sie "rennen" und nahm deren schicksal leider auch in kauf.
gruß vs





Die Grenze hat ja mitunter Haken geschlagen wie ein Hase auf der Flucht vor dem Fuchs.
Manchmal ist es schon etwas schwierig genau zu erkennen wo die Grenze genau war. Schilder und auch Grenzsäulen haben ja immer etwas zurück gestanden.
Entscheidend sind doch die Grenzsteine, welche man durch den Bewuchs oftmals nicht sieht oder die Streichhölzer mit den farbigen Köpfen.
Uli




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