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Angriff auf die Staatsgrenze oder Grenzverletzung?

In den Berichten der Bezirke an den NVR zum Stand der Vorbereitung auf den Verteidigungsfall fand ich zum Themenkomplex Sicherheit an der Grenze und Grenzverletzungen unterschiedliche Wortwahl.
Während auf der 75. Sitzung des NVR (1988) Gerhard Müller (Bezirk Erfurt) in seinem Bericht von Angriffen auf die Staatsgrenze sprach, nannte Albrecht (Bezirk Suhl) die Vorfälle „Vorkommnisse an der Staatsgrenze“ und die Täter „Grenzverletzer“.
Die Wortwahl "Angriff" ist militärisch klar definiert.
Welche Erinnerung habt Ihr:
Wie wurden in den Einheiten der GT die Vorkommnisse genannt?
Wie wurden Grenzverletzungen seitens der Kommandeure benannt?
Spielten solche „Feinheiten“ eine Rolle?
Gab es eine Entwicklung/Änderung in der Wortwahl?
Haben verschiedene Vorgesetzte unterschiedlich gesprochen?
Quelle: http://www.argus.bstu.bundesarchiv.de/DV...VW%201/39536#20
George Orwell, 1984

Zitat von werner im Beitrag #1
[...]
Die Wortwahl "Angriff" ist militärisch klar definiert.
[...]
Richtig, dennoch wurde die Wortwahl auf "Täter" angewendet, die einen uGÜ durchführten, ohne Waffengewalt, ohne Beschädigung von Volkseigentum, ja die nichteinmal - wie in meinem Fall - eine Grenzsäule angepinkelt hatten:


Quelle: eigene Unterlagen der BStU
uGü - unerlaubter Grenzübertritt
#3


Das Wort "Grenzverletzer" wurde doch bewußt gewählt. Flüchtling klingt nach Opfer. Aber es sollten ja Kriminelle sein.
Dabei war es bekanntlich umgekehrt: Der Flüchtling wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit an der Grenze verletzt, durch Stacheldraht, Minen oder Schüsse.

Zitat von Freienhagener im Beitrag #3
Das Wort "Grenzverletzer" wurde doch bewußt gewählt. Flüchtling klingt nach Opfer. Aber es sollten ja Kriminelle sein.
Dabei war es bekanntlich umgekehrt: Der Flüchtling wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit an der Grenze verletzt, durch Stacheldraht, Minen oder Schüsse.
Die wenigsten Grenzverletzer wurden an der Staatsgrenze verletzt.
Der Einsatz der Schusswaffe bildet die Ausnahme. Zahlen wurden ja schon mehrfach aufgeführt.
#5


Ein Stacheldrahtkratzer ist auch eine Verletzung.
Die Grenzanlagen zu "verletzen" war dagegen gar nicht die Absicht. Die wollten einfach nur weg.
Einer, der drübergestiegen ist, ohne was kaputt zu machen, galt aber auch als "Grenzverletzer".
(hoffentlich kommt jetzt nicht von Irgendeinem wieder der sinnige Verweis auf die Grenzübergänge)
Anders gesagt: Eine Grenze kann man nicht "verletzen" aber die DDR-Grenze konnte das sehr wohl. Es war also nicht wie das Wort "Grenzverletzer" suggeriert, sondern umgekehrt.
Warum?
Die Grenze sollte das Gute darstellen und der Flüchtling das Böse. Das diente der Erziehung der Soldaten.

Zitat von Freienhagener im Beitrag #5Persönliche Wortspiele und gefühlige Nachbetrachtungen sind nicht relevant. Die DDR hatte ein "Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik". Unter "II. Abschnitt Überschreiten der Staatsgrenze " kann und konnte man die Voraussetzungen für das Passieren der Staatsgrenze nachvollziehen. In "§ 17. Grenzverletzungen" sind Grenzverletzungen u.a. definiert: http://www.verfassungen.de/de/ddr/staatsgrenze82.htm
Ein Stacheldrahtkratzer ist auch eine Verletzung.
Die Grenzanlagen zu "verletzen" war dagegen gar nicht die Absicht. Die wollten einfach nur weg.
Einer, der drübergestiegen ist, ohne was kaputt zu machen, galt aber auch als "Grenzverletzer".
(hoffentlich kommt jetzt nicht von Irgendeinem wieder der sinnige Verweis auf die Grenzübergänge)
Anders gesagt: Eine Grenze kann man nicht "verletzen" aber die DDR-Grenze konnte das sehr wohl. Es war also nicht wie das Wort "Grenzverletzer" suggeriert, sondern umgekehrt.
Warum?
Die Grenze sollte das Gute darstellen und der Flüchtling das Böse. Das diente der Erziehung der Soldaten.
Dass eine Grenze auch bewacht wird (können sich Viele heute nicht mehr vorstellen), war ein üblicher Vorgang zu Zeiten des Kalten Krieges. Aber bewachte Grenzen soll es ja heute noch geben.
Dass ein Verstoß gegen geltendes Recht auch in der DDR Konsequenzen hatte, wußte jedes Kind. Egal wie man es dreht, wer zuwider handelte, handelte gegen das Gesetz. (Übrigens wie jeder Flüchtige heute aus fernen Ländern, der ohne entspr. Papiere in D einreist.)
Wer sich damals selbst (und evtl. sogar seine Kinder) in diese Position brachte, wußte was er tat. Noch heute als 'Betroffener' zu jammern oder das vielleicht als eine Heldentat darzustellen (oder merkwürdigerweise beides), läßt auch tief blicken.
Dass Bewaffung der Grenzverletzer selbst konsequent totgeschwiegen wird, darf auch mal wieder erwähnt werden. Die hatten nicht immer nur die Zahnbürste dabei...

Zitat von freddchen im Beitrag #6
Dass ein Verstoß gegen geltendes Recht auch in der DDR Konsequenzen hatte, wußte jedes Kind. Egal wie man es dreht, wer zuwider handelte, handelte gegen das Gesetz. (Übrigens wie jeder Flüchtige heute aus fernen Ländern, der ohne entspr. Papiere in D einreist.)
Wer sich damals selbst (und evtl. sogar seine Kinder) in diese Position brachte, wußte was er tat. Noch heute als 'Betroffener' zu jammern oder das vielleicht als eine Heldentat darzustellen (oder merkwürdigerweise beides), läßt auch tief blicken.
Dass Bewaffung der Grenzverletzer selbst konsequent totgeschwiegen wird, darf auch mal wieder erwähnt werden. Die hatten nicht immer nur die Zahnbürste dabei...
na ja die friedliche Alternative dazu wäre ja Z.B. in meinem Falle gewesen, in meiner Heimatstadt Erfurt in den Zug Richtung Frankfurt a.M zu steigen und loszufahren. In Gerstungen wäre von den Grenzorganen mein PA oder Reisepass kontrolliert worden und gut wär's
So wäre das in einem normalen Land abgelaufen. Aber diese Alternative oder besser gesagt Normalität gab es ja nicht in der DDR.So wurde man durch die SED in die Illegalität gezwungen, wenn man das Land verlassen wollte. Es entstand ein übergesetzlicher Notstand und der rechtfertigte den kriminalisierten Grenzübertritt außerhalb der GüSt. Ist doch ganz einfach.


Zitat von Alfred im Beitrag #4Zitat von Freienhagener im Beitrag #3
Das Wort "Grenzverletzer" wurde doch bewußt gewählt. Flüchtling klingt nach Opfer. Aber es sollten ja Kriminelle sein.
Dabei war es bekanntlich umgekehrt: Der Flüchtling wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit an der Grenze verletzt, durch Stacheldraht, Minen oder Schüsse.
Die wenigsten Grenzverletzer wurden an der Staatsgrenze verletzt.
Der Einsatz der Schusswaffe bildet die Ausnahme. Zahlen wurden ja schon mehrfach aufgeführt.
@Alfred
Hier muss ich dir ausnahmsweise mal recht geben. Physisch verletzt wurden nur wenige sowohl von denen die durchkamen als auch denen die festgenommen wurde. Für Verletzungen der Festgenommenen sorgte dann im Nachhinein der Staatssicherheitsdienst. Diese Verletzungen waren aber psychischer Art und die konnten lebenslang anhalten, waren jedenfalls nachhaltiger als eine Fleischwunde.


Freienhagener, es ging ja nicht um die Verletzung des Bauwerkes, sondern um die Verletzung einer Linie, oder anders, eine Übertretung eines Verbots.
Es gibt im Leben viele Dinge die eine Grenze haben, sehr viele sogar.
Überschreitet man diese "Rote Linie", verletzt man eine Grenze, man ist Grenzverletzer.
Ob man Flüchtling war oder nicht, oder wie auch immer man diese Menschen betrachten möchte, es bleiben Grenzverletzer.
Ich sehe an dem Begriff erstmal nichts nachaltig negatives, er beschreibt eine Situation, einen Zustand.
Um zum Thema zu kommen, ich glaube hier handelt es sich um reine persönliche Formulierungssache.
Ich nehme mal unsere Politoffiziere zur Hand, man kann ebenso Chefs von Kreisleitungen nehmen etc.pp.
Der eine Polit war ein Scharfmacher und benutze entsprechende Formulierungen, der andere Polit erklärte die Welt sanfter, doch er erklärte sie auch.
Ich denke nicht das es zu den Formulierungen spezielle Befehle gab welche Worte exakt zu benutzen sind, einen groben Rahmen gab es sicherlich, eine Art Knigge wie man Berichte erstellt und liefert, das gibts ja auch noch heute.

Zitat von Freienhagener im Beitrag #3
Das Wort "Grenzverletzer" wurde doch bewußt gewählt. Flüchtling klingt nach Opfer. Aber es sollten ja Kriminelle sein.
Dabei war es bekanntlich umgekehrt: Der Flüchtling wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit an der Grenze verletzt, durch Stacheldraht, Minen oder
Schüsse.
DAS und alles weitere war nicht ansatzweise eine Antwort auf eine der Fragen im Eingangsbeitrag.
Persönliche Befindlichkeiten oder die Haltung zu einem Staat spielen völkerrechtlich keine Rolle.
Sobald Du eine Grenze eine Staates rechtswidrig übertrittst, bist Du ein Grenzverletzer. Ob da DDR dran steht oder nicht.
Das war aber auch gar nicht die Frage.
Welche Erinnerung habt Ihr:
Wie wurden in den Einheiten der GT die Vorkommnisse genannt?
Wie wurden Grenzverletzungen seitens der Kommandeure benannt?
Spielten solche „Feinheiten“ eine Rolle?
Gab es eine Entwicklung/Änderung in der Wortwahl?
Haben verschiedene Vorgesetzte unterschiedlich gesprochen?
George Orwell, 1984

Zitat von LO-Wahnsinn im Beitrag #10
. . .
Um zum Thema zu kommen, ich glaube hier handelt es sich um reine persönliche Formulierungssache.
. . .
Wie haben das Deine Vorgesetzten gehandhabt? Wurde da von Grenzverletzern gesprochen oder von Angriff auf die Grenze oder beides?
Kannst Du das erinnern?
George Orwell, 1984

#14

Zitat von Gert im Beitrag #7Zitat von freddchen im Beitrag #6
Dass ein Verstoß gegen geltendes Recht auch in der DDR Konsequenzen hatte, wußte jedes Kind. Egal wie man es dreht, wer zuwider handelte, handelte gegen das Gesetz. (Übrigens wie jeder Flüchtige heute aus fernen Ländern, der ohne entspr. Papiere in D einreist.)
Wer sich damals selbst (und evtl. sogar seine Kinder) in diese Position brachte, wußte was er tat. Noch heute als 'Betroffener' zu jammern oder das vielleicht als eine Heldentat darzustellen (oder merkwürdigerweise beides), läßt auch tief blicken.
Dass Bewaffung der Grenzverletzer selbst konsequent totgeschwiegen wird, darf auch mal wieder erwähnt werden. Die hatten nicht immer nur die Zahnbürste dabei...
na ja die friedliche Alternative dazu wäre ja Z.B. in meinem Falle gewesen, in meiner Heimatstadt Erfurt in den Zug Richtung Frankfurt a.M zu steigen und loszufahren. In Gerstungen wäre von den Grenzorganen mein PA oder Reisepass kontrolliert worden und gut wär's
So wäre das in einem normalen Land abgelaufen. Aber diese Alternative oder besser gesagt Normalität gab es ja nicht in der DDR.So wurde man durch die SED in die Illegalität gezwungen, wenn man das Land verlassen wollte. Es entstand ein übergesetzlicher Notstand und der rechtfertigte den kriminalisierten Grenzübertritt außerhalb der GüSt. Ist doch ganz einfach.
@gert
Wie warst denn Du bewaffnet bei Deinem Verbrechen? Hast Du auch etwa vorgehabt dich freizuschiessen und dabei den Tod eines Grenzsoldaten in Kauf zu nehmen?
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