Erfolgreicher Grenzdurchbruch / verhinderter Grenzdurchbruch mit tödlichem Ausgang .

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23.04.2016 13:29 (zuletzt bearbeitet: 23.04.2016 13:29)
#106
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Hihi - der Spruch ist ja ungleich schärfer.........

Disziplin ist die Fähigkeit, dümmer zu erscheinen als der Chef. (Hanns Schwarz)


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23.04.2016 16:03 (zuletzt bearbeitet: 23.04.2016 16:04)
#107
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Zitat von TAO im Beitrag #97
Zitat von B208 im Beitrag #92

Er wurde wegen Beschädigung der Grenzanlagen verurteilt ?? Nicht wegen seiner Flucht ???

B208


Bin zwar kein DDR-Jurist, aber bei seiner Verurteilung war er jetzt schon Bundesdeutscher. Da konnten sie ihn ja schlecht wegen §213 nachträglich verurteilen. In der DDR war allerdings alles möglich...




@TAO , hatte die DDR diesen Bürger schon aus der DDR-Staatsbürgerschaft entlassen ?


passport


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23.04.2016 17:19
avatar  TAO ( gelöscht )
#108
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TAO ( gelöscht )

Zitat von passport im Beitrag #107



@TAO , hatte die DDR diesen Bürger schon aus der DDR-Staatsbürgerschaft entlassen ?


passport




Keine Ahnung wie das gehandhabt wurde. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man sich in "diplomatische Verwicklungen" hineinstürzt, nur um einen (wahrscheinlich) unbedeutenden Bürger der BRD wegen seiner gelungenen Flucht einzusperren.


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23.04.2016 17:20
avatar  damals wars ( gelöscht )
#109
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damals wars ( gelöscht )

Zitat von Freienhagener im Beitrag #102
Zitat von Kalubke im Beitrag #101
In meiner Einheit (Panzerjäger Schwerin) ist mir damals aufgefallen, dass die Auszeichnungen für die GWD'ler meist nur ideller Natur waren


"Ein Blick in die Waffenkammer" ......



Bei uns war es ein "Blick zur Sonne"


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23.04.2016 17:32
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#110
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damals wars ( gelöscht )

Heute wird bei Sachbeschädigung auch nicht nach derStaatsbürgerschaft gefragt, gilt als sachfremde Erwägung.


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14.12.2017 18:56
#111
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Hallo allerseits
Flüchtlinge wurden auch in abwesenheit verurteilt.
es wurde auch ein Haftbefehl ausgestellt.
Bin selbst betroffen und kann das auch belegen!!
mfG Henning


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14.12.2017 20:39 (zuletzt bearbeitet: 14.12.2017 23:20)
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#112
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Cambrino ( gelöscht )

Hallo henning 194902, Ermittlungsverfahren und Haftbefehl ja, Bei mir Fahndungsstufe 1, Haftbefehl wurde alle 3 Jahre verlängert. Bei mir für den Zeitraum von 10 Jahren (1963-1972 bis zur Amnestie); Verurteilt aber nie.

Cambrino


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16.12.2017 22:36
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#113
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zu #36 Hallo @Kalubke ,
es ist mit Deinem Beitrag zwar schon lange her, LFgR steht für die Abkürzung "Luftfahrzeug gefährdeter Raum " .
Wimre wurde das nach der Flucht mit dem Heißluftballon in einigen Bereichen zur Beurteilung der Lage befohlen, solche Plätze festzulegen....
berndk5


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17.12.2017 09:19
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#114
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( gelöscht )

Zitat von berndk5 im Beitrag #113

, LFgR steht für die Abkürzung "Luftfahrzeug gefährdeter Raum " .
Wimre wurde das nach der Flucht mit dem Heißluftballon in einigen Bereichen zur Beurteilung der Lage befohlen, solche Plätze festzulegen....
berndk5


Seitens des MfS wurden insbesondere die Grenzbezirke, nicht nur der unmittelbare Bereiche, nach geeigneten Orten aufgeklärt. Diese wurden(sollten) in eine Überwachung seitens VP, FHG, IM, etc. mit einbezogen werden.


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01.02.2018 18:25
#115
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Ich muß Dir Recht geben - Haftbefehl-ja - Urteil nicht !!


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