Erfolgreicher Grenzdurchbruch / verhinderter Grenzdurchbruch mit tödlichem Ausgang .

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20.04.2016 11:34 (zuletzt bearbeitet: 20.04.2016 11:35)
avatar  sentry
#46
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Zitat von Kalubke im Beitrag #44

War das gemeint im Sinne von "Einflug vom Westen aus und Aufsammeln von Leuten" oder eher "Start von dort aus mit Luftfahrzeugen"?


Üblicherweise wohl Letzteres. Jedenfalls wurden wir in unserem Abschnitt auch speziell auf solche Orte (potenzielle Startplätze) hingewiesen und sollten sie auch im Blick haben, selbst wenn sie zum Teil sehr weit weg von unserem Postenbereich waren.

Ich könnte mir vorstellen, dass vor diesen coolen Bethke-Brüdern, die ihren dritten Bruder 1989 in Berlin im Treptower Park abgeholt haben, keiner so richtig an "Einflug und Aufsammeln" gedacht hat.
Oder kennt jemand so etwas als zu berücksichtigendes Szenario bei der Grenzsicherung?


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20.04.2016 13:11
avatar  Kalubke
#47
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Hier im Forum schrieb jemand mal, dass in seinem Abschnitt ein BGS-Hubschrauber jemanden aufgesammelt hat.

Gruß Kalubke


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20.04.2016 13:35 (zuletzt bearbeitet: 20.04.2016 13:36)
avatar  Udo
#48
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Udo

In dem blau umrandeten Gebiet wurde von den angehenden Militärkraftfahrern das Festfahren im Gelände und selbstständiges Befreien geübt. 85-87.


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20.04.2016 16:14
avatar  mibau83
#49
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Zitat von Kalubke im Beitrag #47
Hier im Forum schrieb jemand mal, dass in seinem Abschnitt ein BGS-Hubschrauber jemanden aufgesammelt hat.



das kann ich mir ehrlich gesagt nicht so richtig vorstellen! lasse mich aber eines besseren belehren.

es gab aber fälle wie z.b. den eines friedemann späth.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40607103.html

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14024289.html


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20.04.2016 16:25
avatar  andy ( gelöscht )
#50
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andy ( gelöscht )

Zitat von GZB1 im Beitrag #34

Es gab zumindest in den 80er Jahren bei Schusswaffengebrauch an der Grenze immer ein genaue Untersuchung durch die V2000 und die GT-Vorgesetzten, ...


Ich war in den 80'er Jahren in einem GR bei der Verwaltung 2000 und in sofern muss ich diese Aussage ein wenig korrigieren.
Federführend für die Untersuchung von schweren Vorkommnissen (Tatortarbeit, Befragung der Beteiligten usw.) war grundsätzlich die Spezialkomission (SK) der Abt. IX der zuständigen BV des MfS, die auch den Abschlussbericht erstellten. Natürlich waren die entsprechenden Ebenen der GT auch an eigenen Erkenntnissen interessiert und führten eigen Ermittlungen/Befragungen durch. Das gilt auch für die MA der V 2000 (Abwehr), die sich natürlich auch um ihre "Schäfchen" kümmern wollten. Für die Absicherung des Tatortes bis zum Eintreffen der SK war der jeweilige Diensthabende der Verwaltung 2000 (Abwehr oder Aufklärung) verantwortlich, Tatortarbeit oder intensivere Befragungen der beteiligten Personen führten wir mit einer Ausnahme nicht durch: Die Ausnahme bestand in einer Erstbefragung von Personen nach einem verhinderten Grenzdurchbruch aus Richtung Ost/West genauso wie aus Richtung West/Ost, was übrigens gar nicht so selten vorkam.
Am Tatort selbst hatten aber weder die GT noch die V 2000 was zu suchen, zumindest theoretisch. In der Praxis kam es dann schon öfter vor, dass die Spurenlage auf dem KS nach eintreffen des Diensthabenden der V 2000 etwas "unübersichtlich" war, weil KC, Stabchef oder wer auch immer meinte, den Tatort inspizieren zu müssen. Da waren dann bisweilen klare Worte der Zuständikeiten vonnöten, was insbesondere bei älteren, langgedienten Offizieren der GT durch z.B. mich, als jungen Hüpfer mit Mitte 20 manchmal nicht ganz einfach war.

andy


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20.04.2016 17:09
avatar  Ratze
#51
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Zitat von andy im Beitrag #50
Zitat von GZB1 im Beitrag #34

Es gab zumindest in den 80er Jahren bei Schusswaffengebrauch an der Grenze immer ein genaue Untersuchung durch die V2000 und die GT-Vorgesetzten, ...


Ich war in den 80'er Jahren in einem GR bei der Verwaltung 2000 und in sofern muss ich diese Aussage ein wenig korrigieren.
Federführend für die Untersuchung von schweren Vorkommnissen (Tatortarbeit, Befragung der Beteiligten usw.) war grundsätzlich die Spezialkomission (SK) der Abt. IX der zuständigen BV des MfS, die auch den Abschlussbericht erstellten. Natürlich waren die entsprechenden Ebenen der GT auch an eigenen Erkenntnissen interessiert und führten eigen Ermittlungen/Befragungen durch. Das gilt auch für die MA der V 2000 (Abwehr), die sich natürlich auch um ihre "Schäfchen" kümmern wollten. Für die Absicherung des Tatortes bis zum Eintreffen der SK war der jeweilige Diensthabende der Verwaltung 2000 (Abwehr oder Aufklärung) verantwortlich, Tatortarbeit oder intensivere Befragungen der beteiligten Personen führten wir mit einer Ausnahme nicht durch: Die Ausnahme bestand in einer Erstbefragung von Personen nach einem verhinderten Grenzdurchbruch aus Richtung Ost/West genauso wie aus Richtung West/Ost, was übrigens gar nicht so selten vorkam.
Am Tatort selbst hatten aber weder die GT noch die V 2000 was zu suchen, zumindest theoretisch. In der Praxis kam es dann schon öfter vor, dass die Spurenlage auf dem KS nach eintreffen des Diensthabenden der V 2000 etwas "unübersichtlich" war, weil KC, Stabchef oder wer auch immer meinte, den Tatort inspizieren zu müssen. Da waren dann bisweilen klare Worte der Zuständikeiten vonnöten, was insbesondere bei älteren, langgedienten Offizieren der GT durch z.B. mich, als jungen Hüpfer mit Mitte 20 manchmal nicht ganz einfach war.

andy




Moin
wer führte denn die Tatortarbeit durch, wenn nicht die Mitarbeiter der Kreis- oder Bezirksdienste der Staatssicherheit?
Ich hatte mal ein Foto eines im Arbeitskombi arbeitenden Mannes eingestellt, der im Zeitraum 84 - 88 im Bereich 6. GrRgt. II/III Btl. regelmäßig die Spuren bearbeitete. Aus welcher "Einheit" kam der denn. Oder bezieht sich die Feststellung zur Tatortarbeit nur auf die 2000 er?
Ratze


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20.04.2016 17:17 (zuletzt bearbeitet: 20.04.2016 17:42)
avatar  andy ( gelöscht )
#52
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andy ( gelöscht )

Zitat von Ratze im Beitrag #51
Zitat von andy im Beitrag #50
Zitat von GZB1 im Beitrag #34

Es gab zumindest in den 80er Jahren bei Schusswaffengebrauch an der Grenze immer ein genaue Untersuchung durch die V2000 und die GT-Vorgesetzten, ...



Federführend für die Untersuchung von schweren Vorkommnissen (Tatortarbeit, Befragung der Beteiligten usw.) war grundsätzlich die Spezialkomission (SK) der Abt. IX der zuständigen BV des MfS, die auch den Abschlussbericht erstellten.
andy




Moin
wer führte denn die Tatortarbeit durch, wenn nicht die Mitarbeiter der Kreis- oder Bezirksdienste der Staatssicherheit?
Ich hatte mal ein Foto eines im Arbeitskombi arbeitenden Mannes eingestellt, der im Zeitraum 84 - 88 im Bereich 6. GrRgt. II/III Btl. regelmäßig die Spuren bearbeitete. Aus welcher "Einheit" kam der denn. Oder bezieht sich die Feststellung zur Tatortarbeit nur auf die 2000 er?
Ratze




rot
Es waren ausschließlich die MA der SK der Abt. IX der zuständigen Bezirksverwaltung des MfS für die Tatortarbeit bei schweren Vorkommnissen (Schusswaffengebrauch, vollendeter Grenzdurchbruch, verhinderter Grenzdurchbruch mit Todesfolge oder schweren Verletzungen) zuständig.

Der von Dir abgelichtete Mann in Arbeitskombi wird ein MA der SK der Abt. IX der BV Schwerin gewesen sein.


andy


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20.04.2016 17:42
avatar  RudiEK89 ( gelöscht )
#53
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RudiEK89 ( gelöscht )

@Andy,
danke das du wieder schreibst. dein Fachwissen und deine persönlichen Erfahrungen habe ich vermisst.

Andreas


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20.04.2016 18:59 (zuletzt bearbeitet: 20.04.2016 19:00)
avatar  andy ( gelöscht )
#54
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andy ( gelöscht )

Zitat von B208 im Beitrag #1
Welcher Zwischenfall wurde aufwaendiger und gründlicher untersucht , der geglückte Grenzdurchbruch
oder
der mit Schusswaffengebrauch und tödlichem Ausgang ?

B208






Um mal auf die eigentliche Ausgangsfrage zurückzukommen: Für die Tatortarbeit der SK der Abt. IX gab es festgelegte Abläufe. Sie sind vergleichbar mit der Tatortarbeit der Kripo, nur auf die Sicherung von Fingerspuren hat man wohl meistens verzichtet.
Die MA der SK hatten im Regelfall ein Kriminalistikstudium (Fachschule der VP Aschersleben oder Humboldt-Uni Berlin) hinter sich, hatten die Tatortarbeit also von der Picke auf gelernt. Es ging also um umfassende Beweissicherung mit Fotodokumentation, Sicherung von Fussspuren usw.
Was da alles gemacht werden kann, dazu kann @RudiEK89 vielleicht was sagen.


andy


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20.04.2016 22:15 (zuletzt bearbeitet: 20.04.2016 22:17)
avatar  GZB1
#55
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@andy

Danke für deine fachspezifischen Ergänzungen. Du wirst sicher verstehen, dass es einem AGT relativ egal war ob es ein V2000er war oder ein Mitglied der SK der BV der den Vorfall untersuchte, entscheidend war hier die "Waffenfarbe".


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20.04.2016 22:30
avatar  andy ( gelöscht )
#56
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andy ( gelöscht )

Zitat von GZB1 im Beitrag #55
@andy

Danke für deine fachspezifischen Ergänzungen. Du wirst sicher verstehen, dass es einem AGT relativ egal war ob es ein V2000er war oder ein Mitglied der SK der BV der den Vorfall untersuchte, entscheidend war hier die "Waffenfarbe".



Natürlich verstehe ich das und gerade darum schreibe ich in diesem Thema. Ich war zumindest teilweise damit befasst und gebe meine Erfahrungen und Kenntnisse hier gern weiter.

Vermutungen und "fundiertes bis gar nicht vorhandenes" Halbwissen gibt es hier schließlich genug...


andy


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20.04.2016 22:47
#57
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@andy

Natürlich verstehe ich das und gerade darum schreibe ich in diesem Thema. Ich war zumindest teilweise damit befasst und gebe meine Erfahrungen und Kenntnisse hier gern weiter.

Vermutungen und "fundiertes bis gar nicht vorhandenes" Halbwissen gibt es hier schließlich genug.
..


Vielen Dank Andy für Deine Kompetenz und Qualität.

Gruß lhsecurity


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21.04.2016 03:27 (zuletzt bearbeitet: 21.04.2016 03:33)
avatar  Kalubke
#58
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Zitat von mibau83 im Beitrag #49
Zitat von Kalubke im Beitrag #47
Hier im Forum schrieb jemand mal, dass in seinem Abschnitt ein BGS-Hubschrauber jemanden aufgesammelt hat.



das kann ich mir ehrlich gesagt nicht so richtig vorstellen! lasse mich aber eines besseren belehren.

es gab aber fälle wie z.b. den eines friedemann späth.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40607103.html

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14024289.html




Ich habe diesen Beitrag mit der SuFu gesucht, leider vergeblich, kann ihn nur aus dem Gedächtnis wiedergeben. Vom B-Turm aus wurde beobachtet, dass ein BGS-Hubschrauber freundwärts des GZ I in einem dicht bewachsenen und unübersichtlichen Gebiet Jemanden aufgenommen hat und sofort wieder nach Hessen abgedüst ist, ehe die Meldung an die FüSt abgesetzt werden konnte. Vlt. kann der Augenzeuge noch mal Genaueres dazu schildern. Wahrscheinlich Raum Kella/Wanfried (Thüringen/Hessen). In dem Thread gings m.E. um Schleusungen Ost/West.

Gruß Kalubke


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21.04.2016 04:37
avatar  B208 ( gelöscht )
#59
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B208 ( gelöscht )

Zitat von andy im Beitrag #54
Zitat von B208 im Beitrag #1
Welcher Zwischenfall wurde aufwaendiger und gründlicher untersucht , der geglückte Grenzdurchbruch
oder
der mit Schusswaffengebrauch und tödlichem Ausgang ?

B208






Um mal auf die eigentliche Ausgangsfrage zurückzukommen: Für die Tatortarbeit der SK der Abt. IX gab es festgelegte Abläufe. Sie sind vergleichbar mit der Tatortarbeit der Kripo, nur auf die Sicherung von Fingerspuren hat man wohl meistens verzichtet.
Die MA der SK hatten im Regelfall ein Kriminalistikstudium (Fachschule der VP Aschersleben oder Humboldt-Uni Berlin) hinter sich, hatten die Tatortarbeit also von der Picke auf gelernt. Es ging also um umfassende Beweissicherung mit Fotodokumentation, Sicherung von Fussspuren usw.
Was da alles gemacht werden kann, dazu kann @RudiEK89 vielleicht was sagen.


andy


Danke für die vielen neuen Infos , die aber gleich wieder neugierig machen .

Wenn die Tatortarbeit beendet war , der Bericht gefertigt , kam da irgendwann ein Staatsanwalt auf den Plan , wer bewertete diesen Fall , wer sagte okay , alles rechtens gelaufen , keine Ermittlungen erforderlich oder wer leitete evtl. Ermittlungen ein .
Gab es diesen Fall überhaupt . Ermittlungen gegen einen AGT wegen ungesetzlicher Anwendung der Schusswaffe im Grenzdienst zur Verhinderung einer Flucht .

B208


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21.04.2016 05:54
avatar  exgakl ( gelöscht )
#60
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exgakl ( gelöscht )

Zitat von B208 im Beitrag #59
Zitat von andy im Beitrag #54
Zitat von B208 im Beitrag #1
Welcher Zwischenfall wurde aufwaendiger und gründlicher untersucht , der geglückte Grenzdurchbruch
oder
der mit Schusswaffengebrauch und tödlichem Ausgang ?

B208






Um mal auf die eigentliche Ausgangsfrage zurückzukommen: Für die Tatortarbeit der SK der Abt. IX gab es festgelegte Abläufe. Sie sind vergleichbar mit der Tatortarbeit der Kripo, nur auf die Sicherung von Fingerspuren hat man wohl meistens verzichtet.
Die MA der SK hatten im Regelfall ein Kriminalistikstudium (Fachschule der VP Aschersleben oder Humboldt-Uni Berlin) hinter sich, hatten die Tatortarbeit also von der Picke auf gelernt. Es ging also um umfassende Beweissicherung mit Fotodokumentation, Sicherung von Fussspuren usw.
Was da alles gemacht werden kann, dazu kann @RudiEK89 vielleicht was sagen.


andy


Danke für die vielen neuen Infos , die aber gleich wieder neugierig machen .

Wenn die Tatortarbeit beendet war , der Bericht gefertigt , kam da irgendwann ein Staatsanwalt auf den Plan , wer bewertete diesen Fall , wer sagte okay , alles rechtens gelaufen , keine Ermittlungen erforderlich oder wer leitete evtl. Ermittlungen ein .
Gab es diesen Fall überhaupt . Ermittlungen gegen einen AGT wegen ungesetzlicher Anwendung der Schusswaffe im Grenzdienst zur Verhinderung einer Flucht .

B208




Nein, da passierte nichts... das war ja das eigentlich verwerfliche, denn die Gesetzgebung nützt nur etwas wenn sie nach allen Seiten angewendet wird.


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