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versuchter grenzdurchbruch am 8.5.86 zwischen elend und sorge

Hallo zusammen , ein bekannter und ich wurden am 8.5.86 zwischen elend und sorge , wegen vers.grenzdurchbruch , von der trapo gestellt und später an die Grenzer übergeben , dabei wurde mein bekannter durch den offizier schwer verletzt , suche zeitzeugen von den grenzern oder der trapo , mfg sorge 86


Hallo,
Nehmen wir mal an daß das mit der Verletzung so stimmt. Was bedeuteten solche Vorfälle damals denn dienstintern? Wurde solchen Vorfällen INTERN gründlich nachgegangen oder reichte die augenzwinkernde Aussage "der Verletze lief gegen den Türstock und polterte dann die Treppe runter"? Oder nichtöffentliche deutliche diziplinarische Folgen?
Gruß

Ich habe nur einen Vorgang miterlebt. Als (02/1984) ein von mir festgenommener GV bei der Ankunft in der Kompanie Schierke von dem begleitenden, sichernden Soldaten vom LO gestoßen wurde. Den habe ich "aufgefangen", weil ich da gerade unten stand, vorher abgestiegen bin. Er blieb unverletzt, mir tat einige Zeit der Rücken ordentlich weh. Außer das ich dem Soldaten dessen Mpi dafür abgenommen und in die Seite gedroschen habe (was sicher weh tat...) ist nichts nachgekommen. Gar nichts. Meines Wissens nicht für ihn und nicht für mich. Es fand in der nachfolgenden dienstlichen Stellungnahme keine Erwähnung. Wir haben den Streit in einem späteren Ausgang im Heine totge... einigt.
Stellungnahmen wurden immer geschrieben. Auch wenn alles völlig ruhig und ohne Aufregung ablief.

Zitat von sorge 86 im Beitrag #1
Hallo zusammen , ein bekannter und ich wurden am 8.5.86 zwischen elend und sorge , wegen vers.grenzdurchbruch , von der trapo gestellt und später an die Grenzer übergeben , dabei wurde mein bekannter durch den offizier schwer verletzt , suche zeitzeugen von den grenzern oder der trapo , mfg sorge 86
Eigentlich eine unübliche Praxis. Normalerweise haben weder die Trapo noch die Schutzpolizei ihre Festgenommen an die GT übergeben. Nur umgekehrt, weil die Rechte der Grenztruppen über die vorläufige Festnahme halt nicht hinausgingen. Die Polizei hat in der Regel immer direkt intern an die K bzw. die Ermittler des MfS übergeben. Aber man soll nie nie sagen denn es wäre vorstellbar, das sich keine Polizei erreichen ließ und die Trapo mit dem Zug weiter musste. Dann wäre die Übergabe an GT zur Sicherung bis zum Eintreffen der K durchaus denkbar.

[quote=SET800|p494887]...
Was bedeuteten solche Vorfälle damals denn dienstintern? Wurde solchen Vorfällen INTERN gründlich nachgegangen oder reichte die augenzwinkernde Aussage "der Verletze lief gegen den Türstock und polterte dann die Treppe runter"? Oder nichtöffentliche deutliche diziplinarische Folgen?
...
Wenn keine ärztliche Behandlung daraus folgend erforderlich war, dann war es wohl eine Frage der Formulierung in der dienstlichen Stellungnahme. Soll heißen, es lief auf die "Abwehr einer Widerstandshandlung" hinaus. Ohne das daraus nun gleich ein weiterer Tatvorwurf gegen den so Betroffenen wurde. Was solche Fälle etwas auffällig macht, anders als im Rahmen der FDGO, wo die Anzeige wegen Widerstand postwendend erfolgt. Wobei, der Seitenhieb sei mir gestattet, das berühmt, berüchtigte "du mußt es nur begründen können..." auch nach der Wende in behördlichen Kreisen öfter begegnet ist und gar nicht selten begegnet. Das war kein typisches Merkmal der DDR und schon gar nicht der Grenztruppen. Aber typisch für GT war, das man auch im schlimmeren Fall den Genossen nicht in die Pfanne gehauen hat. Soll heißen, es war offiziell immer der Andere schuld. Wer sich allerdings so durch übermäßige Gewalt "hervortat", der wurde für solche Bereiche nicht mehr geplant und eingesetzt aber der konkrete Fall wurde einfach "übergangen". Und extreme Reaktionen gerade wenn da ein Dienstfrei flöten ging oder das Heldentum gegen den Klassenfeind im Hinterland besonders ausgeprägt war, das hat es gegeben. Durchaus und leider.

Zitat von S51 im Beitrag #4
Ich habe nur einen Vorgang miterlebt. Als (02/1984) ein von mir festgenommener GV bei der Ankunft in der Kompanie Schierke von dem begleitenden, sichernden Soldaten vom LO gestoßen wurde. Den habe ich "aufgefangen", weil ich da gerade unten stand, vorher abgestiegen bin. Er blieb unverletzt, mir tat einige Zeit der Rücken ordentlich weh. Außer das ich dem Soldaten dessen Mpi dafür abgenommen und in die Seite gedroschen habe (was sicher weh tat...) ist nichts nachgekommen. Gar nichts. Meines Wissens nicht für ihn und nicht für mich. Es fand in der nachfolgenden dienstlichen Stellungnahme keine Erwähnung. Wir haben den Streit in einem späteren Ausgang im Heine totge... einigt.
Stellungnahmen wurden immer geschrieben. Auch wenn alles völlig ruhig und ohne Aufregung ablief.
Gab es keine Möglichkeit den Grenzverletzer laufen zu lassen?

Lutze


nur ne theoretische,Lutze,
nen gak hätte sie wohl gehabt, rein theoretisch eben.
doch dieser gak wußten eben auch nicht
und dass ist der knackpunkt,
ob er eventuell nur überprüft wurde.
der themeneröffner hällt sich jedoch sehr mit seinen informationen zurück,
welcher er wohl eher nachlesen kann und daher mehr darüber berichten könnte.
gruß vs


Zitat von Lutze im Beitrag #7
...Gab es keine Möglichkeit den Grenzverletzer laufen zu lassen?
Lutze
Der ungesetzliche Grenzübertritt war strafrechtlich gesehen mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht und somit ein Verbrechen. Wenn es keine Ausschlußgründe gab (die Gefahr Unbeteiligte zu verletzen, das es sich erkennbar um Kinder oder Schwangere handelte...) dann war ein bewußtes Laufenlassen also die Beihilfe zu einem Verbrechen...
Wenn ein solcher Ausschlußgrund vorlag, dann war das eine Frage der Begründung...
Wobei es ja nach den Umständen meistens viele Möglichkeiten zu einer Festnahme ohne den Einsatz jedweder Gewalt gab. Die so auch genutzt wurden.
Darum ging es hier aber gar nicht. Die Leute waren bereits vorläufig festgenommen. Es ging um Gewalt danach wobei der Grund für die Gewalt (so es einen gab) wie eben Widerstand oder sogar tätliche Angriffe seitens des Festgenommen gar nicht erwähnt wurden. Denn, auch der Seitenhieb sei mir gestattet, ich habe es einmal erlebt, das ein Festgenommener trotz der Anwesenheit seiner minderjährigen Tochter dermaßen aufdrehte, das mir letzten Endes gar nichts anderes übrigblieb als durchzuladen. Was er ausdrücklich verlangte. Erst dann ging er freiwillig mit...

Zitat von vs1400 im Beitrag #9
...
doch dieser gak wußten eben auch nicht
und dass ist der knackpunkt,
ob er eventuell nur überprüft wurde.
...
Man hat immer damit gerechnet nur getestet zu werden. Selbst wenn das wegen des damit verbundenen Risikos wohl eher die Ausnahme war. Aber es war keineswegs die Ausnahme, das die Aussagen der Festgenommenen später bei der Polizei dann in der Kompanie bei zu "viel Entgegenkommen" dem verantwortlichen GAK angekreidet wurden. Meine Standartformulierungen etwa. Wenn ich etwa das Funkgerät nicht benutzt hatte (weil es dort sowieso keine Verbindung gab und ich das den Leuten nicht zeigen wollte), dann führte das später nicht nur einmal zu Nachfragen. Wenn ich Festgenommene mangels jeder Verbindung zum Bahnhof Schierke führte und unauffällig auf der Bank vor dem Fahrkartenschalter platzierte (also ohne Hände hoch oder ähnlichen Brimbamborium) weil ich nur so telefonieren und sie unter Kontrolle halten konnte ohne Aufsehen, dann gab es öfter postwendend einen Anpfiff. Wobei ich nach einer Weile dann Übung beim Kontern hatte...


Hm, das meinst du jetzt aber nicht ernst, oder?
Gesetzt den Fall, der wird dann später festgenommen und erzählt das dann natürlich... wie lange, meinst du, wäre der betreffende Grenzer dann noch in Freiheit gewesen? Und diese Möglichkeit bestand immer. Heute nennt sich der entsprechende Tatbestand dann "Strafvereitelung..."
Doch selbst wenn, du vergißt einen ganz wesentlichen Grund. Als Grenzer hatte man einen Eid geschworen, war diesem gebunden und eine solche Aktion wäre glatter Eidbruch gewesen. Man musste nicht alles gut finden um den Dienst dann doch loyal auszuführen. Nur die Frage, wie man das tat, es loyal tat, die war diskutierbar.

Zitat von Harra318 im Beitrag #10
GAK, waren doch schon Vertrauenspersonen.
Eben wie du sagst nur rein theoretisch angenommen
warum sollte ich nun nein schreiben, Harra318,
doch es 'durften' eben nicht nur gak'se dieses vertrauen 'genießen'.
in meiner 1. gruppe war ein dhf, im dienstgrad gefreiter und in der dienststellung als uaz geführt.
später, es war wohl der 1/88 kam der letzte gefreite dhf in schierke an und war wohl auch ne 'vertrauensperson' ...
... beneidet wurden diese dhf, zu meiner zeit, nicht.
gruß vs

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