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Einsatzgrundsätze der Fallschirmjäger

Zitat von stabsfunkmeister im Beitrag #56
Eigentlich war dann das Luftsturmregiment kein Regiment im Sinne
des Namens, verkürzter Regimentsstab und wenig Personal.
Wenn ich das noch richtig im Hinterkopf habe war das LStR-40 im Frieden nur im „Rumpfbestand“ aktiv und sollte erst mit Mobilmachung zu einem Regiment mit zwei Bataillonen aufwachsen. Ähnlich war das auch mit den Funk- und Funktechnischen Aufklärungsbataillonen (FuFuTAB) der Militärbezirke, die bei Mobilmachung zu einem Regiment und einem Spezialaufklärungsbataillon aufgewachsen wären.

Je eins der aus dem Luftsturmregiment sich ergebenden Fallschirmjägerbataillone wären der 3. bzw 5. NVA-Armee (Militärbezirk Süd bzw. Nord) zugeordnet worden. Es sei denn Kolja hätte andere Pläne gehabt ......

Hier ist viel Wissen von Euch. Das freut mich.
Ich erlaube mir mal einen Beitrag hier einzusetzen, den der ehemalige Kommandeur schrieb, der den Wechsel vom FJB zum LStR kommandiert hat. Ich denke dieser Beitrag erklärt so einiges.
Für die Männer, die ab 84 im FJB und dann ab 86 im LStR ihren Dienst versahen machten sich Veränderungen in der militärpolitischen Lage Mitte der 80-erJahre unmittelbar und sehr deutlich bemerkbar.
Gegen Ende der 70-er und bis zum Beginn der 90-er Jahre, waren auf beiden Seiten der Linie Ost-West riesige Arsenale zur Führung eines Krieges , sowohl mit konventionellen als auch mit nuklearen/chemischen Waffen, angehäuft worden.
Die damalige NATO-Führung ging davon aus, das Luftsturmtruppen in Zukunft, als hochbewegliche und effektive Einsatzkomponente in der Lage sein würden in kürzester Zeit an jedem beliebigen Punkt des Erdballs Gefechte aufnehmen und führen zu können.
Die taktische und operative Bedeutung vor allem der überraschende Einsatz von Luftsturmtruppen wurde durch die NATO-Militärs, insbesondere in der Anfangsperiode eines Krieges, sehr hoch eingeschätzt.
Schlußfolgernd daraus war man in den verbündenten Armeen des Warschauer Vertrages der Meinung, diese operativ-taktische Fähigkeit ebenfalls zu entwickeln.
Man war der Meinung, durch den Einsatz von Luftsturmtruppen, die Ergebnisse von Schlägen der Landstreitkräfte in der Tiefe des operativen Aufbaus des Gegners ausweiten zu können.
Insbesondere erhoffte man sich die Effektivität von Angriffsoperationen entscheidend erhöhen zu können.
Dabei sollte die Front über eine Luftsturmbrigade und die Armee über ein Luftsturmbataillon verfügen.
Berechnungen und Übungen ließen damals den Schluß zu, dass eine Luftsturmbrigade in der Lage sein würde, drei bis vier Objekte auf einer Fläche von 200 -300 Quatratkilometer einehmen könne.
Oder einen Raum von 10 - 15 km Breite und Tiefe verteidigen und dabei den Angriff von bis zu zwei mech. Infanteriebrigaden abzuwehren.
Unter günstigen Bedingungen sollte die Brigade Streifzugshandlungen in einer Tiefe von 80 - 100 km durchführen.
Ein Luftsturmbataillon hingegen sollte in der Lage sein, ein bis zwei Objekte auf einer Fläche von 10 -15 Quatratkilometern einzunehmen und zu halten.
Mit Unterstützung des Vorgesetzten wäre demnach das Bataillon in der Lage gewesen, einige Stunden selbstständig das Gefecht mit überlegenen Kräften zu führen.
Die fliegerische Sicherstellung der Anlandung einer Brigade sollte dabei 240 - 260 Hubschrauber betragen.
In diesem Verband waren bis zu 60 Mi-26vorgesehen.
Das Luftsturmbataillon hätte 50 - 60 Transport- darunter 15 Kampfhubschrauber benötigt.
Das war die damalige Ausgangsbedingung, wonach das FJB-40 nach einer kurzen Übergangsperiode 85/86, ab dem 01.12.86 zur Struktur 90 überging, die bis zum Endes des 5 Jahreszyklus bis 90 endgültig eingenommen sein sollte.
Das war eine sehr komplizierte Zeit für alle Angehörigen des FJB/LStR, in der auf halben Wege ein Paradigmenwechsel in der Militärdoktrien wirksam wurde und am Vorabend des Jahres 90 ,
im Jahre 89 , ein vollkommener militärpolitischer Wandel Armee und LStR nachhaltig verändern sollte.
Die militär-technischen Fragen dieser Periode, aber auch die damit zusammenhängenden sozialen und zwischenmenschlichen Fragen sind bisher nur oberflächlich und in der Regel wenig sachlich und fachlich tiefgründig behandelt worden.
(Vorstehende Gedanken basieren auf eigene Kenntnisse und Thesen zu einem Vortrag von AG Iwanowski, gehalten auf der 19. Sitzung des Komitees der Verteidigungsminister des Warschauer Vertrages. )
Ein Wort noch zur angebliche fehlenden Lufttransportfähigkeit.
Wie bereits durch andere User bemerkt, wäre das FJB , später das LStR, aufgeteilt worden und je ein Bataillon einem MB (Armeekorps) unterstellt worden. Dazu wären zwei Kompanien aus Reservisten gebildet worden, die dann je in einem Bataillon eingegliedert worden wären.
Jedes Armeekorps wäre einer Front angegliedert worden. Eine Front im Süden, den Kräften der CA und im Norden den polnischen Streitkräften. Diese Armeen oder Fronten wären für den Einsatz verantwortlich gewesen und hätten die Jäger in ihren Handlungsraum / zum Objekt bringen müssen. Die hatten dann auch die notwendige fliegerische Kapazität. Viel komplizierter wäre die Schaffung des Überflugkorridors gewesen. Hier mussten so gut wie alle Flugabwehrmittel des Gegners niedergehalten werden, was fast ein Ding der Unmöglichkeit ist, so bald die Fliegerabwehrmittel des Gegners nicht aktiv aufgeschaltet sind.
Aber richtig, nur die NVA hatte nicht ausreichende Kapazitäten um das gesamte LStR zum Einsatzort zu bringen. Das war aber auch nicht notwendig, denn wie beschrieben, wäre maximal ein Bataillon mit Verstärkungsmitteln zum Einsatz gekommen.
Bei der Übung "JUG" wurden annähernd 200 Fallschirmjäger mit Technik angelandet. Dazu nutzte man das THG 34 (aus Brandenburg Briest) und das TG 14 (Dresden).
Die Fallschirmtechnik die in Seifhennersdorf hergestellt wurde, wurde auch durch die Ungarische Armee gesprungen.
Übrigens, in der Wendezeit wurde ein internationales Springen mit Springern aus den NATO-Staaten durchgeführt.
Ein Bataillonskommandeur der BW-FJ, bot für einen RS 9/2 A , 10 Sprungschirme der BW an.
Ein damaliger OSl der US-Army ist heute Zweisternegeneral und trägt das seiner zeit verliehene Sprungabzeichen der NVA heute an seiner Uniform.
Gruß
#64



Zitat von Beethoven im Beitrag #63
Die damalige NATO-Führung ging davon aus, das Luftsturmtruppen in Zukunft, als hochbewegliche und effektive Einsatzkomponente in der Lage sein würden in kürzester Zeit an jedem beliebigen Punkt des Erdballs Gefechte aufnehmen und führen zu können.
Die taktische und operative Bedeutung vor allem der überraschende Einsatz von Luftsturmtruppen wurde durch die NATO-Militärs, insbesondere in der Anfangsperiode eines Krieges, sehr hoch eingeschätzt.
Dazu lief jetzt eine Reportage die ich durch Zufall gesehen habe.
https://www.youtube.com/watch?v=2EpgqOWqh_k
Da ist ganz gut die Entwicklung des Panzers Wiesel erklärt. Was man sich dabei gedacht hat, was umsetzbar war, was funktioniert hat und was nicht.

Zitat von Beethoven im Beitrag #63
Viel komplizierter wäre die Schaffung des Überflugkorridors gewesen. Hier mussten so gut wie alle Flugabwehrmittel des Gegners niedergehalten werden, was fast ein Ding der Unmöglichkeit ist, so bald die Fliegerabwehrmittel des Gegners nicht aktiv aufgeschaltet sind.
Im Bombodrom bei Wittstock / Dosse haben die Sowjets geübt wie man mit Bomben westliche Hawk Flugabwehr Raketen Stellungen ausschaltet. Die Stellung sieht man heute noch auf dem Sat Bild.
Der Pilot ist auf die Stellung zu geflogen und hat kurz bevor ihn die Raketen erreichen können die Maschine hochgezogen.
Im Steigflug wurde dann die Bombe ausgeklinkt und flog im Bogen etwa 30km auf die Stellung zu
War bestimmt nur eine der Varianten die man probiert hat.


#68



Zitat von Beethoven im Beitrag #63
Hier ist viel Wissen von Euch. Das freut mich.
Ich erlaube mir mal einen Beitrag hier einzusetzen, den der ehemalige Kommandeur schrieb, der den Wechsel vom FJB zum LStR kommandiert hat. Ich denke dieser Beitrag erklärt so einiges.
Für die Männer, die ab 84 im FJB und dann ab 86 im LStR ihren Dienst versahen machten sich Veränderungen in der militärpolitischen Lage Mitte der 80-erJahre unmittelbar und sehr deutlich bemerkbar.
Gegen Ende der 70-er und bis zum Beginn der 90-er Jahre, waren auf beiden Seiten der Linie Ost-West riesige Arsenale zur Führung eines Krieges , sowohl mit konventionellen als auch mit nuklearen/chemischen Waffen, angehäuft worden.
Die damalige NATO-Führung ging davon aus, das Luftsturmtruppen in Zukunft, als hochbewegliche und effektive Einsatzkomponente in der Lage sein würden in kürzester Zeit an jedem beliebigen Punkt des Erdballs Gefechte aufnehmen und führen zu können.
Die taktische und operative Bedeutung vor allem der überraschende Einsatz von Luftsturmtruppen wurde durch die NATO-Militärs, insbesondere in der Anfangsperiode eines Krieges, sehr hoch eingeschätzt.
Schlußfolgernd daraus war man in den verbündenten Armeen des Warschauer Vertrages der Meinung, diese operativ-taktische Fähigkeit ebenfalls zu entwickeln.
Man war der Meinung, durch den Einsatz von Luftsturmtruppen, die Ergebnisse von Schlägen der Landstreitkräfte in der Tiefe des operativen Aufbaus des Gegners ausweiten zu können.
Insbesondere erhoffte man sich die Effektivität von Angriffsoperationen entscheidend erhöhen zu können.
Dabei sollte die Front über eine Luftsturmbrigade und die Armee über ein Luftsturmbataillon verfügen.
Berechnungen und Übungen ließen damals den Schluß zu, dass eine Luftsturmbrigade in der Lage sein würde, drei bis vier Objekte auf einer Fläche von 200 -300 Quatratkilometer einehmen könne.
Oder einen Raum von 10 - 15 km Breite und Tiefe verteidigen und dabei den Angriff von bis zu zwei mech. Infanteriebrigaden abzuwehren.
Unter günstigen Bedingungen sollte die Brigade Streifzugshandlungen in einer Tiefe von 80 - 100 km durchführen.
Ein Luftsturmbataillon hingegen sollte in der Lage sein, ein bis zwei Objekte auf einer Fläche von 10 -15 Quatratkilometern einzunehmen und zu halten.
Mit Unterstützung des Vorgesetzten wäre demnach das Bataillon in der Lage gewesen, einige Stunden selbstständig das Gefecht mit überlegenen Kräften zu führen.
Die fliegerische Sicherstellung der Anlandung einer Brigade sollte dabei 240 - 260 Hubschrauber betragen.
In diesem Verband waren bis zu 60 Mi-26vorgesehen.
Das Luftsturmbataillon hätte 50 - 60 Transport- darunter 15 Kampfhubschrauber benötigt.
Das war die damalige Ausgangsbedingung, wonach das FJB-40 nach einer kurzen Übergangsperiode 85/86, ab dem 01.12.86 zur Struktur 90 überging, die bis zum Endes des 5 Jahreszyklus bis 90 endgültig eingenommen sein sollte.
Das war eine sehr komplizierte Zeit für alle Angehörigen des FJB/LStR, in der auf halben Wege ein Paradigmenwechsel in der Militärdoktrien wirksam wurde und am Vorabend des Jahres 90 ,
im Jahre 89 , ein vollkommener militärpolitischer Wandel Armee und LStR nachhaltig verändern sollte.
Die militär-technischen Fragen dieser Periode, aber auch die damit zusammenhängenden sozialen und zwischenmenschlichen Fragen sind bisher nur oberflächlich und in der Regel wenig sachlich und fachlich tiefgründig behandelt worden.
(Vorstehende Gedanken basieren auf eigene Kenntnisse und Thesen zu einem Vortrag von AG Iwanowski, gehalten auf der 19. Sitzung des Komitees der Verteidigungsminister des Warschauer Vertrages. )
Ein Wort noch zur angebliche fehlenden Lufttransportfähigkeit.
Wie bereits durch andere User bemerkt, wäre das FJB , später das LStR, aufgeteilt worden und je ein Bataillon einem MB (Armeekorps) unterstellt worden. Dazu wären zwei Kompanien aus Reservisten gebildet worden, die dann je in einem Bataillon eingegliedert worden wären.
Jedes Armeekorps wäre einer Front angegliedert worden. Eine Front im Süden, den Kräften der CA und im Norden den polnischen Streitkräften. Diese Armeen oder Fronten wären für den Einsatz verantwortlich gewesen und hätten die Jäger in ihren Handlungsraum / zum Objekt bringen müssen. Die hatten dann auch die notwendige fliegerische Kapazität. Viel komplizierter wäre die Schaffung des Überflugkorridors gewesen. Hier mussten so gut wie alle Flugabwehrmittel des Gegners niedergehalten werden, was fast ein Ding der Unmöglichkeit ist, so bald die Fliegerabwehrmittel des Gegners nicht aktiv aufgeschaltet sind.
Aber richtig, nur die NVA hatte nicht ausreichende Kapazitäten um das gesamte LStR zum Einsatzort zu bringen. Das war aber auch nicht notwendig, denn wie beschrieben, wäre maximal ein Bataillon mit Verstärkungsmitteln zum Einsatz gekommen.
Bei der Übung "JUG" wurden annähernd 200 Fallschirmjäger mit Technik angelandet. Dazu nutzte man das THG 34 (aus Brandenburg Briest) und das TG 14 (Dresden).
Die Fallschirmtechnik die in Seifhennersdorf hergestellt wurde, wurde auch durch die Ungarische Armee gesprungen.
Übrigens, in der Wendezeit wurde ein internationales Springen mit Springern aus den NATO-Staaten durchgeführt.
Ein Bataillonskommandeur der BW-FJ, bot für einen RS 9/2 A , 10 Sprungschirme der BW an.
Ein damaliger OSl der US-Army ist heute Zweisternegeneral und trägt das seiner zeit verliehene Sprungabzeichen der NVA heute an seiner Uniform.
Gruß
Was würde wohl passieren wenn ein Angehöriger der Bundeswehr oder sogar ein General das entsprechende Abzeichen der Fallschirmjäger der NVA tragen würde ?


Zitat von stabsfunkmeister im Beitrag #68
#67
Hallo, so etwas habe ich auch noch nicht gesehen, ist das echt?
Gruß Frank
Das war wohl 2016 am 22.04. - wäre es der 01.04. gewesen wäre ich auch skeptisch. Sah ich vorher auch noch nicht.


Zitat von Alfred im Beitrag #69Zitat von Beethoven im Beitrag #63
....
....
Übrigens, in der Wendezeit wurde ein internationales Springen mit Springern aus den NATO-Staaten durchgeführt.
Ein Bataillonskommandeur der BW-FJ, bot für einen RS 9/2 A , 10 Sprungschirme der BW an.
Ein damaliger OSl der US-Army ist heute Zweisternegeneral und trägt das seiner zeit verliehene Sprungabzeichen der NVA heute an seiner Uniform.
Gruß
Was würde wohl passieren wenn ein Angehöriger der Bundeswehr oder sogar ein General das entsprechende Abzeichen der Fallschirmjäger der NVA tragen würde ?
Trageverbot - ist mit DDR Emblem versehen.
#72


Zitat
Was würde wohl passieren wenn ein Angehöriger der Bundeswehr oder sogar ein General das entsprechende Abzeichen der Fallschirmjäger der NVA tragen würde ?
Es ist verboten. Klassifizierungs- und Fallschirmsprungabzeichen der NVA dürfen an der Uniform der Bundeswehr nicht getragen werden.


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