Zitat von eisenringtheo im Beitrag #40
(Obschon es jetzt sehr technisch wird: Was hat man mit Westberliner gemacht, die eine gültigen Berechtigungsschein zur Eiinrese hatten und einen in WB ausgestellten BRD Reisepass vorwiesen? Auch Identitätsbescheinigung?)
Theo
Das ist vermutlich weniger technisch als hypothetisch

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Mir fällt eigentlich kein Grund ein, warum ein West-Berliner, der einen gültigen Berechtigungsschein hat (der zusammen mit seinem Personalausweis gültig war), an der Grenze einen in seinem Besitz befindlichen Reisepaß nutzen sollte, abgesehen davon, dass diese Pässe, wenn man sie hatte, vermutlich hauptsächlich zur Reise in visapflichtige Drittstaaten - USA, Israel etc. - genutzt wurden.
Soweit ich weiss, haben West-Berliner in der Zeit vor den Passierscheinabkommen und der endgültigen vertraglichen Regelung einen Proforma-Wohnsitz in der Bundesrepublik genommen, um mit Hilfe eines Passes einfacher nach Ost-Berlin zu gelangen.
Gruss
icke