1990: Heimlicher Segelflug über die Grenze

06.07.2015 22:24
#1
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1990: Heimlicher Segelflug über die Grenze

Nordmagazin - 05.07.2015 19:30 Uhr

Im Juli 1990 ist die DDR-Grenze längst gefallen - außer in der Luft. Als Rainer Jürss unangekündigt durch den gesperrten Luftraum fliegt, kommt der Ärger von unerwarteter Seite.


http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/no...gazin30342.html


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07.07.2015 01:06
#2
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Ich hab mich kaputt gelacht. Die letzte halbe Minute haben es in sich. Wir reißen unsere Grenze ab und er krigt eine Strafe wegen illegalen Verlassens der Bundesrepublik Deutschland. Die Russen sehens locker und die ,,freiheitlich demokratische Grundordnung" kommt mit dem Knüppel.

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07.07.2015 07:57
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#3
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Zitat von Wahlhausener im Beitrag #2
Ich hab mich kaputt gelacht. Die letzte halbe Minute haben es in sich. Wir reißen unsere Grenze ab und er kriegt eine Strafe wegen illegalen Verlassens der Bundesrepublik Deutschland. Die Russen sehens locker und die ,,freiheitlich demokratische Grundordnung" kommt mit dem Knüppel.

WIMRE war das Verlassen der BRD nicht strafbar, wohl aber das Überfliegen der Air Defense Identification Zone ohne Genehmigung
https://de.wikipedia.org/wiki/Air_Defens...tification_Zone
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13497289.html
Theo


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07.07.2015 10:28
#4
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Zitat
WIMRE war das Verlassen der BRD nicht strafbar, wohl aber das Überfliegen der Air Defense Identification Zone ohne Genehmigung



Das war des Pudels Kern

=============================================================================================
Phantasie ist wichtiger denn Wissen, denn Wissen ist begrenzt!


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07.07.2015 11:17 (zuletzt bearbeitet: 07.07.2015 11:19)
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#5
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Die Nato fühlte sich auf den Schlips getreten ! Als ein Herr Rust mit in Zeiten des Kalten Krieges auf dem Roten Platz in Moskau gelandet war, hatte man applaudiert !
Aber 1990 als die deutsche Wiedervereinigung quasi beschlossene Sache war und Grenze schon ohne Kontrollen passiert werden durfte ,musste noch ein Exempel statuiert werden !



MfG Fritze

Edith : Die Russen haben jedenfalls in beiden fällen die Nerven behalten und keine überzogenen Reaktionen gebracht !


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07.07.2015 11:42
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#6
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Ich kann mich noch an den Vorfall erinnern - und auch an die damaligen Aussagen des Piloten. In Erinnerung geblieben ist es mir, weil er damals angegeben hat, sich verflogen, die Orientierung verloren zu haben. Und ich mich gefragt habe, wie ein Mensch mit einem derartig miserablen Orientierungsvermögen jemals den Pilotenschein nach Sichtflugregeln machen konnte.

Von Absicht war damals nicht die Rede - heute hört sich das ganz anders an. Entweder war das damals eine Lüge, eine Schutzbehauptung, oder das Versagen wird heute umgemünzt. Die Wahrheit weiß er wohl nur selber.


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07.07.2015 21:40
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#7
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Ob es sich bei den Maschinen um Hubschrauber der GSSd/WGT handelte muss man spätestens dann bezweifeln, wenn die im Beitrag
eingestellten sw Fotos der Mi 8 näher betrachtet werden. Sollten die Fotos im Zusammenhang mit dem Grenzüberflug am Platz in der DDR gemacht worden sein, handelt es sich bei dem gelandeten Hubschrauber MI 8 um eine Maschine der NVA. Emblem nach dem letzten Fenster deutet zu 99,9 % darauf hin, auch der Tarnanstrich.

Und dass wegen so einer Sache ein Major der BW auf einem bundesdeutschen Flugplatz auftaucht, ein müdes Lächeln.
Die Sachbearbeitung oblag nicht der Bundeswehr oder der NATO.
Das gezeigte Schreiben stammt auch von der damaligen Bundesanstalt für Flugsicherung.
Na peppt wahrscheinlich den Beitrag etwas mehr auf.


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30.01.2016 16:09
avatar  Ratze
#8
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Moin
der Überflug fand ab Grambeck bei Mölln statt.
Ich habe den Piloten im vergangene Jahr im Grenzhus in Schlagsdorf gehöhrt, wie er von seinem Flug sprach.
Ab 01.07. waren die Grenzkontollen zu Lande eingestellt udn er war so dusselig zu glauben, dass auch in der Luft die Grenzen gefallen waren. Ohne Abgabe eines Flugplanes startet er innerhalb der ADIZ und flog Richtung Osten. Er konnten wohl mit seinem Co. den Landesplatz bei Schwerin frühzeitig sehen, bevor sie Kontakt zu einer MIG hatten, die sie umkreiste. Nach der Landung, so erzählöte er waren russische Soldaten mit einem Heli neben ihnen gelandet und nachdem die feststellten, es sind harmlose Segelflieger flogen die wieder weg. Bei der Rückkehr nach Grambek auf dem Landweg lag bereits ein Flugverbot für alle Maschinen, ausgesprochen von der Radarleitstelle Brekendorf bei Schleswig vor. Die waren für die Überwachung der ADIZ verantwortlich. Braunschweig, Luftfahrtbundesamt spielte keine Rolle. Lex spezialis vor Lex generalis, hieß es wohl. Das Ordn ugnsgeld legte auch die Bundeswehr fest und nicht Braunschweig.
Ein bericht im Anzeigenblatt Markt RZ vom 04.07.90 beschreibt das ganze noch mal.


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11.05.2016 14:02
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#9
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Um 1975 landete südwestlich des bayrischen Waldes ein Selgelflieger aus der CSSR auf einem BRD-Segelflugplatz in der ADIZ. Thermik-, gewitter- und auch hagelbedingt war das flugtechnisch sinnvoll richtig und materialschonend, eine Aussenlandung kurz vor einer Böenwalze noch in der CSSR hätte das Flugzeug konkret gefärdet bis zerstört.

Nach der Gewitterauflösung wurder der CSSR-Pilot ohne jede Bürokratie und Berechnung wieder auf 1000m Höhe dicht an die Grenze geschleppt.

Der BRD Schlepppilot und die Vereinsführung bekamen später deutliche Probleme....


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25.08.2016 21:44
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Zitat von Ratze im Beitrag #8
Moin
der Überflug fand ab Grambeck bei Mölln statt.
Ich habe den Piloten im vergangene Jahr im Grenzhus in Schlagsdorf gehöhrt, wie er von seinem Flug sprach.
Ab 01.07. waren die Grenzkontollen zu Lande eingestellt udn er war so dusselig zu glauben, dass auch in der Luft die Grenzen gefallen waren. Ohne Abgabe eines Flugplanes startet er innerhalb der ADIZ und flog Richtung Osten. Er konnten wohl mit seinem Co. den Landesplatz bei Schwerin frühzeitig sehen, bevor sie Kontakt zu einer MIG hatten, die sie umkreiste. Nach der Landung, so erzählöte er waren russische Soldaten mit einem Heli neben ihnen gelandet und nachdem die feststellten, es sind harmlose Segelflieger flogen die wieder weg. Bei der Rückkehr nach Grambek auf dem Landweg lag bereits ein Flugverbot für alle Maschinen, ausgesprochen von der Radarleitstelle Brekendorf bei Schleswig vor. Die waren für die Überwachung der ADIZ verantwortlich. Braunschweig, Luftfahrtbundesamt spielte keine Rolle. Lex spezialis vor Lex generalis, hieß es wohl. Das Ordn ugnsgeld legte auch die Bundeswehr fest und nicht Braunschweig.
Ein bericht im Anzeigenblatt Markt RZ vom 04.07.90 beschreibt das ganze noch mal.







Für Ausnahmen für zivile Flüge in der ADIZ , ab Ende Mai 1990 gab es einige Lockerungen, war die Bundesanstalt für Flugsicherung zuständig.
Nach Beantragung des Fluges legte die BFS diese der zuständigen alliierten Luftsicherheitszentrale vor. Nach Genehmigung durch diese (CRC) wurde die Flugfreigabe erteilt.
Flüge für zivile Luftfahrzeuge in der 2 nm-Zone waren generel untersagt.
Die Grenzbehörden West (BGS, Zoll, BGP) überwachten die 5 NM-Zone.
Da ""einige"" Flugplätze in der ADIZ, manche auch in der 5 NM-Zone, lagen war dies ein tägliches Prozedere.

Für den BGS, BGP, US-Army gab es gesonderte Regelungen.

Mit Wirkung vom 05. November 1990 wurde die ADIZ zur ehemaligen DDR aufgehoben und eine Entflechtungszone eingerichtet. An der Grenze zur CSFR gab es weiterhin Flugbeschränkungen und eine Identifizierungszone.

Die Bundeswehr war weder vor dem 01.07.1990 noch danach die zuständige Verfolgungsbehörde bei Luftraumverletzungen in der ADIZ.
Und konnte auch keine Flugverbote aussprechen.
Wie schon mal geschrieben, dass Schreiben stammte von der BFS.

Verwaltungsbehörde im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, ist soweit diese Gesetz nicht von Landesbehörden ausgeführt wird.
Das Luftfahrt-Bundesamt bzw. Bundesanstalt für Flugsicherung im Bereich der ihnen übertragenen Aufgaben.
Da gab es auch kein Lex spezialis vor Lex generalis..


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15.04.2017 16:47
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Zitat von Schlutup im Beitrag #1
1990: Heimlicher Segelflug über die Grenze

Nordmagazin - 05.07.2015 19:30 Uhr

Im Juli 1990 ist die DDR-Grenze längst gefallen - außer in der Luft. Als Rainer Jürss unangekündigt durch den gesperrten Luftraum fliegt, kommt der Ärger von unerwarteter Seite.


http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/no...gazin30342.html


Der Beitrag vom NDR ist wohl nicht mehr abrufbar!


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06.05.2019 08:48
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#12
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Zitat von SET800 im Beitrag #9
Um 1975 landete südwestlich des bayrischen Waldes ein Selgelflieger aus der CSSR auf einem BRD-Segelflugplatz in der ADIZ. Thermik-, gewitter- und auch hagelbedingt war das flugtechnisch sinnvoll richtig und materialschonend, eine Aussenlandung kurz vor einer Böenwalze noch in der CSSR hätte das Flugzeug konkret gefärdet bis zerstört.

Nach der Gewitterauflösung wurder der CSSR-Pilot ohne jede Bürokratie und Berechnung wieder auf 1000m Höhe dicht an die Grenze geschleppt.

Der BRD Schlepppilot und die Vereinsführung bekamen später deutliche Probleme....



Auf welchem Platz ist der Pilot damals gelandet?


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