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Nach Mord an zwei Zöllnern – Todesschütze wieder frei
#1


Das Hamburger Abendblatt berichtete in seiner Ausgabe vom 13./14. Februar 1999 (pdf-Datei siehe Anlage)
Am 10. Februar 1998 kontrollierten zwei Zöllner (30 und 34) am Grenzübergang Ludwigsdorf, Sachsen, einen Reisebus.
Während der Kontrolle riß der auf der letzten Bank sitzende kasachische Staatsbürger Viktor D. dem kontrollierenden, jüngeren Beamten die Dienstwaffe aus dem Holster, feuerte auf die Beamten und schoss das Magazin leer. Der 30jährige Beamte starb sofort, sein Kollege erlag nach einer halben Stunde seinen schweren Verletzungen.
Der Todesschütze litt unter „Reisestress“. Auf Grund der dadurch ausgelösten, psychischen Störung war der Mann nicht schuldfähig.
Nach deutschem Recht wurde der Kasache nach einem Jahr ungestraft auf freien Fuß gesetzt.
Ein Urteil im Namen des Volkes?
Traurig und fassungslos macht der tragische Tod der Studentin Tugce A., die von einem 18-jährigen ins Koma geprügelt wurde, weil sie zwei Mädchen Hilfe leistete, als diese in einem Fast-Food Restaurant in Offenbach belästigt wurden.
Die Justiz prüft, ob sie durch den Schlag tödlich verletzt wurde oder durch den Aufprall auf das Pflaster des Parkplatzes vor dem Schnellrestaurant.
In dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten?
Nach den Erfahrungen mit deutscher Diktaturen wurde das deutsche Rechtssystem dreigeteilt.
Legislative – gesetzgebende Gewalt der Parlamente
Exekutive – ausführende Gewalt durch Regierung und Verwaltung
Judikative – die gesetzsprechende Gewalt sorgt im Fall von Verstößen für die strafrechtliche Verfolgung.
Meine Frage an die User und Gäste dieses Forums:
„Gesetzt den Fall,es sind Änderungen vonnöten, von welcher Couleur sollten diese Modifizierungen sein?
Gruß Kressin
Link für pdf-Datei Hamburger Abendblatt,
Suchbegriff google: "Todesschütze wieder frei Amokläufer von Ludwigsdorf wird nach Kasachstan abgeschoben".
***Es erscheint ein Treffer für diese Suche mit pdf-Datei***
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"Als ich 17 war, war in meinem Traumberuf nichts mehr frei” – Was das war? – "Rentner!
Erst Rentnerlehrling, dann Jungrentner und dann Rentnergeselle!”
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An diesen Zwischenfall mit der Kontrolle und Tod der beiden Zollbeamten kann ich mich noch gut erinnern.
Leider hatten die Zollbeamten für ihre Dienstpistolen ein Holster, was keine Sicherheit bot und ein fremder Zugriff möglich war.
Just bekamen auch wir 1998 die HK P 10 als Dienstwaffe mit Streifenholster und Sicherheitsverschluss, welches nur von der Schußhand des
Trägers geöffnet werden konnte.
Viele Modelle von Pistolenholstern in Deutschland für Behörden wurden bis in den 90 iger Jahren noch als " Witwenmacher " bezeichnet

Für mich ist die Gesetzgebung und sind die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland in dieser Richtung nicht nachzuvollziehen. Sie mögen ja menschlich sein, jedoch niemals für die Opfer der Gewalttäter. Da wird getreten, bis der oder die am Boden liegende tot ist, da wird sich hinter der Jugend, hinter dem Drogeneinfluss, der Benebelung durch Alkohol und andren Dingen versteckt und dies ist auch noch gesetzlich möglich. Da wird ein Recht auf was auch immer beansprucht und man erscheint unter einer Tüte versteckt vor Gericht. Schutz den Tätern... Das Erschreckendste für mich ist, dass es auch noch Menschen gibt, die diese Rechtsprechung und deren Durchsetzung als richtig ansehen, jedenfalls solange, bis sie hoffentlich mal selbst betroffen sind und erfahren, dass dies nicht sein kann. Irgendwann hatte sich die Menschheit einmal Regeln aufgestellt und nicht ohne Grund und wer zugedröhnt Mist macht, der soll ihn auch ohne wenn und aber auslöffeln und sich nicht hinter Jugend oder Schuldunfähigkeit verstecken können. Tot ist tot und dann unschuldig wegen des Reisestresses zu sein.
Leider wird man sofort als Stammtischschwätzer und Schill - Anhänger, vielleicht sogar AfD-Mitglied angesehen, aber wenn es so weitergeht - dann verroht Deutschland völlig. Ich bin kein Jurist und nicht in der Lage, Lösungen anzubieten, aber irgendwas muss versäumt worden sein, als sich die Bundesrepublik gründete. Der ABV bei uns in der DDR war auch schon nicht mehr dass, was der Polizist zu Zeiten als meine Mutter jung war, gewesen sein soll. Aber heute? Da knackt ein Junge Hunderte von Autos und keiner bekommt ihn zur Raison?
Polizisten hier im Forum werden ganz andere Dinge zu erzählen haben, wenn sie es denn dürften. Mike hat neulich so ein paar Ausdrücke genant, die er sich anhören muss.
Wir haben dies nicht im Griff, wir kriegen anderes nicht in den Griff, Deutschland wird sich selbst in den nächsten 100 Jahren als zivilisiertes Land abschaffen, nichts mehr mit deutschen Tugenden.... zum Glück werden die dann an der Macht sind auch nicht schuldfähig sein, Droge Politik ist schuld

Zitat von IM Kressin im Beitrag #1
Nach deutschem Recht wurde der Kasache nach einem Jahr ungestraft auf freien Fuß gesetzt.
Meine Meinung, wenn der sofort abgeschoben wird gefällt mir das hiesige Verfahrensende, spart viel Geld. Allerdings sollte der auch dann abgeschoben werden wenn ihm dort, da nicht verurteilt und auch kein Freispruch, in Kasachstan der Prozeß bis hin zur ggf. Todesstrafe gemacht wird ( derzeit abgeschafft ) . Das sollte KEIN Asylgrund sein und KEIN Abschiebe- oder Auslieferungshinderniss!

Bestimmt war auch ausschlaggebend das Gutachten des Psychologen zur Schuldfähigkeit des Todesschützen...
Gerade in den JVAs, auch U Haft, ist die Anzahl der eingesetzten Psychologen erschreckend gering.
So manches Gutachten wurde schon " fehlerhaft " erstellt und führte zur Entlassung von Straftätern ( oder Milderung der Strafe ), welche eine schwere Straftat u.a. gegen Leib und Leben begangen haben.

Schlimm an dieser Art des Umgangs mit Gesetzesbrechern ist ja nicht alleine, daß die Täter nicht adäquat zur Verantwortung gezogen werden und damit bei ihnen kein "Lernprozeß" einsetzt und Wiederholungsgefahr droht.
Viel eklatanter finde ich die Wirkungen solcher Urteile auf die gesamte Gesellschaft und damit auch auf zuküntige Straftäter :
- Jemand, der über Zivilcourage verfügt, ist der Dumme! Wer sich für die Einhaltung der Gesetze persönlich engagiert, kann Schäden erleiden bis dahin, daß er sein Leben verliert (der jüngste Fall ist ja nicht der erste!). Außer einem rhetorischen feuchten Händedruck von Polit-Laberern haben er oder seine Angehörigen kaum Unterstützung zu erwarten.
- Potentielle künftige Täter werden nicht abgeschreckt sondern eigentlich fast ermutigt, in solcher Art tätig zu werden - man riskiert ja fast nichts.
- Die Rechtssprechung ist mit gesundem Menschenverstand nicht mehr vorherzusagen, daher wird sich der Einzelne kaum noch für die allgemeine Ordnung aktiv einsetzen.
Ein banales Beispiel dafür: Wer hindert an einer Bushaltestelle eine Gruppe randalierender Zwölfjähriger noch an ihrem Vandalismus?
Kaum jemand! Wer möchte sich dann schon bepöbeln oder mal von einer Brise Pfefferspray das Gesicht "erfrischen" lassen!
Greift man sich so ein Bürschchen aber doch mal und kommt zunächst ohne nervliche oder Kollateralschäden davon, hat man aber dann den Herrn Rechtsanwalt von Papa und damit auch jede Menge Sackstand am Hacken.
Es bedarf dringend einer Korrektur in der Wichtung von Rechten und Pflichten.
Die momentane Philosophie scheint ja zu sein: "Kümmere Dich um Deine Rechte und Freiheiten - Deine Pflichten sind nicht so wichtig!"
Freiheit ist ja so ein wahnsinnig "hohes Gut" in unserer Gesellschaft.
Ja - ist es!
Aber davor muß der Satz stehen:
Freiheit ist etwas für denjenigen, der vernünftig mit ihr umzugehen gelernt hat. Derjenige, der dies nicht oder noch nicht gelernt hat, kann entsprechende Rechte nicht für sich in Anspruch nehmen.
Meine Hochachtung und ein trauriges Gedenken der Lehramtsstudentin Tugce Albayrak!
Elch


Zitat von IM Kressin im Beitrag #1
Das Hamburger Abendblatt berichtete in seiner Ausgabe vom 13./14. Februar 1999 (pdf-Datei siehe Anlage)
Traurig und fassungslos macht der tragische Tod der Studentin Tugce A., die von einem 18-jährigen ins Koma geprügelt wurde, weil sie zwei Mädchen Hilfe leistete, als diese in einem Fast-Food Restaurant in Offenbach belästigt wurden.
Die Justiz prüft, ob sie durch den Schlag tödlich verletzt wurde oder durch den Aufprall auf das Pflaster des Parkplatzes vor dem Schnellrestaurant.
In dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten?
Moin moin,
auch wenn der Vorfall echt traurig ist, bin ich froh in einem Land zu leben, das so was prüft.
Denn er ist schon ein großer Unterschied ob ich dir mit einem Schlag das Genick breche oder dir eine Ohrfeige gebe und du stürzt gegen eine Tischkante und dabei brichst du dir dein Genick.
Ich kann aber auch viele andere Sachen in Deutschland nicht mehr nachvollziehen. Reisestress



gruß schlutup

Echt, wo ist da der Unterschied? Du bist der Täter und das Opfer ist jeweils tot, dafür trägst Du in beiden Fällen die volle Verantwortung denn ohne Dich wäre es noch am Leben.
Alles weitere ist eigentlich eine unerträgliche juristische Spitzfindigkeit und gerade hier in dem Fall war es ja keine Ohrfeige sondern ein massiver Faustschlag. Sie ist tot weil er ihr diesen verpasst hat und nur das hat zu zählen, aber bei unserer Kuscheljustiz wird er schon gut bei wegkommen. Wahrscheinlich tragen wieder wir als Gesellschaft die Schuld, so wie hier wo wir unsere Kulturbereicherer ja auch zum dealen zwingen. Dresdens neue Montagsdemos (13) Er konnte in so einem gesellschaftlichen Umfeld doch gar nicht anders, wahrscheinlich eine schwere Kindheit und stark diskriminiert.

Sehe es auch so, dass erst richtig geprüft/ermittelt wird, bevor eine Verurteilung erfolgt. Oftmals hat man aber den Eindruck, dass den Opfern bzw. deren Hinterbliebenen weniger geholfen wird als den Tätern. Ob Alkohol oder andere Drogen, meist hat derjenige sie selber genommen. Wenn sowas zu einer milden Bestrafung oder gar Straffreiheit führt, ist das indirekt eine Einladung für weitere Taten.
Der Hesselfuchs

Wie sagen die Richter: sie bekommen kein Recht, sondern ein Urteil!
Und mehr war eben nach der Gesetzeslage nicht drin.
Hätte der Richter die Schuldunfähigkeit missachtet, hätte die nächste Instanz das Urteil kassiert.
Mit Richtern Gnadenlos kann das Rechtssystem nicht anfangen.

Es gibt schon Unterschiede beim Tathergang. Wird ein Schlag mit Tötungsabsicht geführt oder tritt der Tot durch unglückliche Umstände ein. Dafür gibt es ja auch unterschiedliche Strafen. In dem Fall aber scheint sich der Täter über die Folgen gar keine Gedanken gemacht zu haben. Egal wie die Täter bestraft werden, den Opfern hilft es nicht mehr. Wichtig ist nur, dass Folgetaten durch das Strafmaß verhindert werden und da habe ich beim deutschen Rechtssystem meine Zweifel. Bei jeder Folgetat müsste eigentlich der Verantwortliche Gutachter/Richter/Anwalt neben dem Angeklagten sitzen.
Der Hesselfuchs
#12


Straftaten gegen das Leben
Totschlag
Strafgesetzbuch § 12 Abs. 2
„In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen“
Handelt es sich hier juristisch betrachtet „um ein selbstständiges Erfolgsunrecht“ d. h. „der Tod eines Menschen kann auf das Verhalten eines Täters zurückgeführt werden“?
Sollten wir nicht „Folgetaten durch das anzuwendende Strafmaß verhindern (***Hesselfuchs***), ohne juristische Spitzfindigkeiten (***Sicherheitsrisiko)***?“
Danke an alle für die bisherigen Meinungen!
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Erst Rentnerlehrling, dann Jungrentner und dann Rentnergeselle!”
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Selbst wenn in vielen Fällen der Tatbestand des Totschlags gegeben war, konnte meistens immer der Verteidiger erreichen, dass der Richter das Urteil zur " Körperverletzung mit Todesfolge " verkündete.
Häufig nahm es die Staatsanwaltschaft hin. Für den Täter ein Erfolg und eine mildere Bestrafung.

Das ist ja das nächste Dilemma. Jugendstrafrecht für brutale Täter oder gar keine Strafe wenn der Täter noch nicht 14 Jahre war hat es ja alles schon gegeben.
Wenn man dann hört, dass einer vor seiner schweren Straftat schon 20 oder mehr Delikte auf dem Kerbholz hatte und immer nur verwarnt wurde, dann muss doch der Fehler am System der Strafverfolgung liegen.
Die Strafe muss der schwere des Deliktes gerecht werden und in einem angemessenen Zeitraum erfolgen.
Der Hesselfuchs
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