Nach gescheitertem Fluchtversuch zurück ins Grenzgebiet ?

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06.07.2014 02:42 (zuletzt bearbeitet: 06.07.2014 02:44)
#1
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Hallo,
War es möglich als Bewohner des Grenzgebietes nach einem gescheiterten Fluchtversuch wieder im Grenzgebiet zu wohnen?
Ich kann mich an einen Fall in -Ellrich erinnern wo der Bürger Wolfgang Fr.... beim Versuch die Staatsgrenze illegal zu überqueren
von Angehörigen der GT im 500 m Schutzstreifen unterhalb des BT11 an der Walkenrieder Straße gestellt wurde.
Wolfgang Fr... war Bewohner von Ellrich und er arbeitete damals beim Staatlichen Forstbetrieb.
Er wurde verhaftet und war aus Ellrich verschwunden. Nach einer gewissen Zeit die genaue Zeitangabe weiß ich nicht mehr
vielleicht 1-3 Monate tauchte er wieder in Ellrich auf als ob nichts gewesen wäre. Das war im Jahr 1988.
Gerüchte machten sich in Ellrich breit das seine Mutter Irmgard Fr... ihn da raus geholt hätte.
Sie hatte sehr gute Beziehungen zum damaligen Parteisekretär von Ellrich Karl-Heinz Kö....
Selbst sehr gute Beziehungen zum MfS wurden ihr nach der Wende nachgesagt, was mir auch ihr Enkel Peer Fr.... nach der Wende
sagte, das wörtlich von ihm: " die muss bei der Stasi irgendwas geregelt haben sonst wäre er in den Knast" gekommen.

So nun meine Frage an die Experten von Euch:
Wem sind ähnliche Fälle bekannt?
Bis zu welcher Stelle musste die Mutter von Wolfang Fr.. vorsprechen um ihren Sohn wieder ins Grenzgebiet zu holen?
Wer hatte die Befugnis zu entscheiden das Wolfgang Fr.. straffrei ausging ( MfS e.t.c.?) und wieder im Grenzgebiet wohnen darf?
Hinzu zu fügen ist noch das Irmgard Fr.. zu der Zeit schon Rentnerin war und vor und nach dem Fluchtversuch ihres Sohnes in den Westen reisen durfte.
So nun bin ich gespannt ob jemand Auskunft geben kann.

MFG Batrachos

Edit: Mit dem Enkel von Irmgard Fr.. bin ich in einem sozialen Netzwerk befreundet, werd ihn heute gleich mal anschreiben und fragen
ob er genaueres weiß von damals.

Drosseln sind Vögel. Sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei!!
Motorradfahren ist das schönste, was man angezogen machen kann.
45° ist das zu schräg-bist du zu schwach


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06.07.2014 14:45
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#2
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Hallo Batrachos!

Ohne Namen zu nennen.
Bei Dassow wohnte mal ein Mann der mit Spitznamen "Nixe" bekannt war. Der floh in den Westen bei Selmsdorf, wie ich erinnere.
Nach einiger Zeit kam er wieder zurück und wohnte in M. in der Nähe von Dassow.
So als ob nichts passiert wäre.
Da kursierten schon einige Gerüchte, welche von "Kurier", oder "Test", oder "IM" und so weiter gingen.

Die Akten der KD Grevesmühlen wurden ja als eine der wenigen KDs der DDR vollständig durch den Schornstein geschickt, bis der "runde" Tisch oder die Forumsleute das bemerkten.
Sehr schade, denn nicht alle Akten wurden auch mit Kopie weitergesendet, um heute wieder gefunden zu werden.

Schöne Grüße,
Eckhard

Zitat von Batrachos im Beitrag #1
Hallo,
War es möglich als Bewohner des Grenzgebietes nach einem gescheiterten Fluchtversuch wieder im Grenzgebiet zu wohnen?
Ich kann mich an einen Fall in ......
So nun meine Frage an die Experten von Euch:
Wem sind ähnliche Fälle bekannt?......
MFG Batrachos
Edit: Mit dem Enkel von Irmgard Fr.. bin ich in einem sozialen Netzwerk befreundet, werd ihn heute gleich mal anschreiben und fragen
ob er genaueres weiß von damals.


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06.07.2014 20:40 (zuletzt bearbeitet: 06.07.2014 20:47)
#3
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Zitat von Antaios im Beitrag #2
Hallo Batrachos!

Ohne Namen zu nennen.
Bei Dassow wohnte mal ein Mann der mit Spitznamen "Nixe" bekannt war. Der floh in den Westen bei Selmsdorf, wie ich erinnere.
Nach einiger Zeit kam er wieder zurück und wohnte in M. in der Nähe von Dassow.
So als ob nichts passiert wäre.
Da kursierten schon einige Gerüchte, welche von "Kurier", oder "Test", oder "IM" und so weiter gingen.

Die Akten der KD Grevesmühlen wurden ja als eine der wenigen KDs der DDR vollständig durch den Schornstein geschickt, bis der "runde" Tisch oder die Forumsleute das bemerkten.
Sehr schade, denn nicht alle Akten wurden auch mit Kopie weitergesendet, um heute wieder gefunden zu werden.

Schöne Grüße,
Eckhard

Zitat von Batrachos im Beitrag #1
Hallo,
War es möglich als Bewohner des Grenzgebietes nach einem gescheiterten Fluchtversuch wieder im Grenzgebiet zu wohnen?
Ich kann mich an einen Fall in ......
So nun meine Frage an die Experten von Euch:
Wem sind ähnliche Fälle bekannt?......
MFG Batrachos
Edit: Mit dem Enkel von Irmgard Fr.. bin ich in einem sozialen Netzwerk befreundet, werd ihn heute gleich mal anschreiben und fragen
ob er genaueres weiß von damals.





Na klar, der Begriff "IM" war damals schon weltweit bekannt und ALLE sprachen davon

Vielleicht war es auch ein "Blauer" ?


passport


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06.07.2014 21:02
#4
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Hallo,

@passport "Blauer" ? Noch nie gehört von.

Habe heute noch mal ein paar Informationen eingeholt über den Vorfall von damals.
In Ellrich herrschen zwei Legenden über den Vorfall:
Die erste ist man wollte die Anwohner testen ob sie es melden das sich eine Person Richtung GSSZ bewegt. Denn in unmittelbarer Nähe zum GSSZ befanden sich Gärten mit Gartenlauben
Und das Wolfgang F.. schon damals IM war.
Und die zweite ist wie schon geschrieben, hätte ihn der Parteisekretär von Ellrich da raus geholt. Denn seine Mutter und der Sekretär waren
Cousin und Cousine. Und er wäre danach IM geworden.
Wie gesagt das sind alles Erzählungen und Vermutungen von Ellrichern Belege wie und was gibt es leider nicht.
Und der ehemalige Parteisekretär und Wolfgang Fr... schweigen bis heute über die Sache.

MFG Batrachos

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07.07.2014 02:06
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#5
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Hallo Passport!

Naja, den anderen Namen wollte ich vermeiden

Schöne Grüße,
Eckhard

Zitat von passport im Beitrag #3
.....
Na klar, der Begriff "IM" war damals schon weltweit bekannt und ALLE sprachen davon
Vielleicht war es auch ein "Blauer" ?
passport


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12.07.2014 05:12 (zuletzt bearbeitet: 12.07.2014 05:24)
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S51 ( gelöscht )

Vielleicht aber konnte man ihm einfach nichts beweisen?
Es war ja keine Seltenheit, das Ortsansässige beim Pilzesuchen oder "Blaubärjagen" recht weit in den Schutzstreifen gegangen sind. Ist auch Grenzern passiert. Klar, da konnte man vorläufig festgenommen werden. Freilich bestand dann der Verdacht "213" aber der musste bewiesen werden. Hatte die Person nichts entsprechendes dabei (Kartenmaterial, Skizzen, persönliche Urkunden...) dann kam es auf ein Geständnis an. So jemand erhielt einen Haftbefehl und landete in U-Haft. Die jedoch dauerte nicht ewig. Gesetzt den Fall (ohne Unterlage ist nur spekulieren möglich), es ist ihm gelungen dem Untersuchungsführer klarzumachen, das er nur ein schlichter VGO (Verletzer Grenzordnung) war, dann handelte es sich nicht mehr um eine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit. Die konnte bis zu 1000,-- Mark kosten, bei Wiederholung konnte man seinen Stempel im Ausweis verlieren und musste das Grenzgebiet (Sperrzone) verlassen aber das war in den 80-er Jahren wohl nicht allzu häufig. Ich kann mich aus 1984/85 im Raum Schierke an Leute erinnern, die waren alle halbe Jahre als VGO "fällig" und leben heute noch dort.
So konnte er, geschicktes Aussageverhalten vorausgesetzt, eben nach einiger Zeit einfach wieder zu Hause sein. Haftbefehl aufgehoben, wegen der Ordnungswidrigkeit gab es kein Gerichtsverfahren, keine Haft, keine Strafe sondern nur eine Geldbuße. Die wird beim ersten Mal auch nicht annähernd den Maximalbetrag erreicht haben. Das hat er denn sicher bezahlt und damit war die Sache erledigt. Er blieb dann auch dort wohnen, es musste sich gar nichts ändern. Einfach so. Es war dann rein rechtlich nur eine Ordnungswidrigkeit. Freilich haben dann die GAK eine Info erhalten, dass sie auf ihn besonders achten sollen. Doch das war eine Info unter vielen und fiel irgendwann der Vergessenheit anheim.
Freilich zählte bei so etwas auch der Leumund, also was die Leute so sagen aber entscheidend war nur, was in der Untersuchung an Merkmalen einer strafbaren Handlung festgestellt werden konnte oder eben nicht.
Zugeständnisse irgendeiner Art waren hierfür nicht erforderlich.


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12.07.2014 12:34
avatar  ✝thomas 48 ( gelöscht )
#7
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✝thomas 48 ( gelöscht )

Eine Frage an die GAK,
wenn ich das richtig lese, wart ihr im Busch vor der Grenze.
Durftet ihr dort einen Flüchtling verhaften?
hatten die Bewohner des Speergebietes über euch bescheid gewust?


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12.07.2014 13:43
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#8
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ABV

Zitat von thomas 48 im Beitrag #7
Eine Frage an die GAK,
wenn ich das richtig lese, wart ihr im Busch vor der Grenze.
Durftet ihr dort einen Flüchtling verhaften?
hatten die Bewohner des Speergebietes über euch bescheid gewust?


Sicher durften die Grenzaufklärer " auf dem vorgelagerten Territorium" hinter den Sperranlagen "Grenzverletzer" vorläufig festnehmen. Sie befanden sich ja schließlich noch auf dem Hoheitsgebiet der DDR. Eines durften sie auf keinen Fall: einen sich bereits auf dem Gebiet der Bundesrepublik befindlichen Flüchtling zurückholen. Zumindest theoretisch. Praktisch soll es solche Fälle gegeben haben. BGS oder Zoll waren ja nicht immer vor Ort.
Ich weiß von einem Fall im Grenzregiment 38 (Hennigsdorf), wo ein Grenzaufklärer seinen Kameraden auf Westberliner Gebiet verfolgt, niedergeschlagen und in die DDR zurückgeschleppt hat. Dafür wurde der GAK später ausgezeichnet.

Gruß Uwe

12.07.2014 18:55
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#9
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S51 ( gelöscht )

Zitat von thomas 48 im Beitrag #7
Eine Frage an die GAK,
wenn ich das richtig lese, wart ihr im Busch vor der Grenze.
Durftet ihr dort einen Flüchtling verhaften?
hatten die Bewohner des Speergebietes über euch bescheid gewust?


Wir waren zu dritt, ab etwa 1984 auch zu zweit auch auf dem vorgelagerten Hoheitsgebiet eingesetzt. In der Regel offen demonstrativ aber auch in gedeckten Stellungen.
Es ist volkstümlich üblich von "verhaften" zu sprechen, wenn jemand festgenommen wird. Das war damals aber so wenig richtig wie heute. Zu einer Verhaftung gehört ein vorher vom Gericht ausgestellter Haftbefehl und dann durften damals "wie heute" auch nur Untersuchungsorgane des MdI oder des MfS bzw. heutzutage Staatsanwälte oder Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft eine Verhaftung vornehmen. Grenzaufklärer hatten diesen Status nicht wie auch sonst niemand von GT mit Ausnahme des Militärstaatsanwaltes. Wir konnten wie jeder andere Bürger auch nur eine vorläufige Festnahme gem. Strafprozeßordnung vornehmen. Dies freilich vorne genauso wie im eigenen Hinterland oder im Schutzstreifen.
Dadurch, das wir im eigenen Hinterland oft allein in Ortsnähe unterwegs waren kannten uns die Bewohner eher als den einfachen Soldaten in der Grenzkompanie.


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12.07.2014 19:26
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#10
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✝thomas 48 ( gelöscht )

S51, deine Antwort versteh ich nicht.
Mal angenommen, ich wollte rüber und du sagst zu mir und du nimmst mich fest
Ich sag, sie können mich nicht verhaften oder festhalten, wo ist der Haftbefehl?
Was hättest du dann gesagt?
kann es mir bildlich vorstellen
Thomas


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12.07.2014 19:39
#11
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@thomas 48

Ganz kurz :

Wenn ein oder mehere Täter(Innen) bei einer Straftat gestellt werden, erfolgt eine "vorläufige Festnahme"
Den Haftbefehl kann nur (zu DDR-Zeiten innerhalb von 24 h) die Staatsanwaltschaft oder heute auch der Haftrichter in schriftlicher Form ausstellen.


passport


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12.07.2014 19:40
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#12
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S51 ( gelöscht )

"Grenztruppen der DDR, sie sind vorläufig festgenommen. Sie werden der Deutschen Volkspolizei übergeben. Bei Widerstand oder Fluchtversuch kann von der Schußwaffe Gebrauch gemacht werden. Ich weise darauf hin, das alles, was sie sagen, gegen sie verwendet werden kann."
Danach nehmen die Dinge ihren Verlauf...
Je nach den Umständen Abmarsch an eine Stelle, von der Funkverbindung besteht, eine Sprechstelle des GMN erreichbar ist oder telefoniert werden kann. Entweder gleich Übergabe an die Polizei oder Herbeirufen von eigener Verstärkung, dann Durchsuchung und Verbringung in die Kompanie. Dort dann Übergabe an die Polizei.

Es braucht für eine Festnahme keinen Haftbefehl und also auch keine Verhaftung!
Vorläufige Festnahme, das bedeutet die Festsetzung und somit Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Das darf jeder Bürger, wenn er eine Person antrifft, die im Verdacht steht, eine Straftat gerade zu begehen (Verdacht "213") und die flüchtet oder deren Personalien nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.

Zitat von thomas 48 im Beitrag #10
S51, deine Antwort versteh ich nicht.
Mal angenommen, ich wollte rüber und du sagst zu mir und du nimmst mich fest
Ich sag, sie können mich nicht verhaften oder festhalten, wo ist der Haftbefehl?
Was hättest du dann gesagt?
kann es mir bildlich vorstellen
Thomas


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12.07.2014 19:50
avatar  Greso ( gelöscht )
#13
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Greso ( gelöscht )

Zitat von thomas 48 im Beitrag #10
S51, deine Antwort versteh ich nicht.
Mal angenommen, ich wollte rüber und du sagst zu mir und du nimmst mich fest
Ich sag, sie können mich nicht verhaften oder festhalten, wo ist der Haftbefehl?
Was hättest du dann gesagt?
kann es mir bildlich vorstellen
Thomas


@Thomas48,es ist heute leicht etwas zu behaupten (zu fragen,wo ist der Haftbefehl?)
Mit Sicherheit,hättest du das nicht gefragt.Oder nur 1mal.Greso


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12.07.2014 20:03
avatar  ✝thomas 48 ( gelöscht )
#14
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✝thomas 48 ( gelöscht )

Greso,
ich weiß es doch.
Mich hat nur die Antwort 9 etwas geärgert.
mit dem Haftbefehl


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12.07.2014 21:18
avatar  S51 ( gelöscht )
#15
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S51 ( gelöscht )

Zitat von thomas 48 im Beitrag #14
Greso,
ich weiß es doch.
Mich hat nur die Antwort 9 etwas geärgert.
mit dem Haftbefehl


Warum?
Ich wüßte nicht, das wir auch nur einen einzigen Haftbefehl vollstreckt hätten.
Auch bei VGO (Verletzer Grenzordnung) war es so, das die vorläufige Festnahme zumindest im Schutzstreifen ablief, wie wir auch jemanden festgenommen hätten, bei dem der Verdacht auf "213" sicher war. Also mit allem Brimbamborium wie Durchsuchung und co. Für Unbeteiligte musste dies aussehen, als wäre da jemand auf Jahre eingetütet. Trotzdem waren dies Leute nach spätestens 23 Stunden, oft nach nicht mal einer Stunde wieder quietschfidel im Ort unterwegs. Um auf den Anfangstrhead mal zurück zu kommen. Es konnte durchaus so gewesen sein, das seine Aktion als VGO durchging.


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