In stillen Gedenken: VP Wachtmeister Siegfried Apportin / 02.07.1950

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02.07.2014 19:50 (zuletzt bearbeitet: 02.07.2014 19:52)
#1
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VP Wachtmeister Siegfried Apportin / 02.07.1950
in stillen Gedenken ....................


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02.07.2014 20:20
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#2
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Gert ( gelöscht )

Zitat von Schlutup im Beitrag #1
VP Wachtmeister Siegfried Apportin / 02.07.1950
in stillen Gedenken ....................


@Schlutup habe mal recherchiert , wer das war. Es war ein Ang. der deutschen Grenzpolizei, der von seinem fahnenflüchtigen Posten erschossen wurde. Bei der Recherche stellte ich fest, dass von den 28 getöteten Grenzsoldaten der DDR fast alle von fahnenflüchtigen AGT oder von fahnenflüchtigen Russen getötet wurden. Nur wenige sind von Zivilisten getötet worden, davon wieder nahezu keine mit Waffen. Also der klassische Sperrbrecher war natürlich unbewaffnet. Für die Angehörigen dieses sicher noch jungen Mannes kein Trost , zu der Zeit 1950 aber das normale Berufsrisiko, wenn man bei einer Polizeieinheit arbeitete. Ich glaube, damals konnte man auch noch nicht von fahnenflüchtig sprechen da diese Polizeinheiten vermutlich keinen Fahneneid ablegten, sondern einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Sehe ich das falsch ? Ich war 1950 erst 6 Jahre alt


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02.07.2014 20:47
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#3
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94

Und eine nun nicht gerade zu vernachläsigende Anzahl von 5 der 28 offiziellen Getöteten wurden von uniformierten Gegnern erschossen. Aber wo Du Dich jetzt mal so mit diesem einem Fall genauer beschäftigt hast, verstehste jetzt vielleicht diesen, na wie nenne ich's nunemal, also diesen Zorn auf solche eidbrüchigen Verräter?


Quelle: de.wikipedia.org

Verachte den Krieg, aber achte den Krieger!


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02.07.2014 20:47
#4
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Möge er in Frieden ruhen,
wie alle anderen auch die an der Grenze oder im Grenzdienst ihr Leben gelassen haben.

Batrachos

Drosseln sind Vögel. Sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei!!
Motorradfahren ist das schönste, was man angezogen machen kann.
45° ist das zu schräg-bist du zu schwach


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02.07.2014 20:58 (zuletzt bearbeitet: 02.07.2014 21:00)
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#5
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Hallo 94!

Nun in der "offiziellen" Geschichtsschreibung werden die ermordeten (nach STGB sind diese Beweggründe gegeben) Ostgrenzer egal ob GP, KVP, GT Angehörige, in keinster Weise als pflichterfüllende Soldaten gewertet.

Man stelle sich mal vor, BGS`ler oder deren Vorgänger wären von "Flüchtlingen" auf umgekehrtem Wege ermordet worden ....
DAS wäre sicher ein integraler Bestandteil des BRD Geschichtsunterrichtes bis in die Steinzeit.

Mord ist Mord.
Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Schöne Grüße,
Eckhard

Zitat von 94 im Beitrag #3
Und eine nun nicht gerade zu vernachläsigende Anzahl von 5 der 28 offiziellen Getöteten wurden von uniformierten Gegnern erschossen. Aber wo Du Dich jetzt mal so mit diesem einem Fall genauer beschäftigt hast, verstehste jetzt vielleicht diesen, na wie nenne ich's nunemal, also diesen Zorn auf solche eidbrüchigen Verräter?

Quelle: de.wikipedia.org


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02.07.2014 21:03
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#6
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Zitat von Antaios im Beitrag #5
Hallo 94!

Nun in der "offiziellen" Geschichtsschreibung werden die ermordeten (nach STGB sind diese Beweggründe gegeben) Ostgrenzer egal ob GP, KVP, GT Angehörige, in keinster Weise als pflichterfüllende Soldaten gewertet.

Man stelle sich mal vor, BGS`ler oder deren Vorgänger wären von "Flüchtlingen" auf umgekehrtem Wege ermordet worden ....
DAS wäre sicher ein integraler Bestandteil des BRD Geschichtsunterrichtes bis in die Steinzeit.

Mord ist Mord.
Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Schöne Grüße,
Eckhard

Zitat von 94 im Beitrag #3
Und eine nun nicht gerade zu vernachläsigende Anzahl von 5 der 28 offiziellen Getöteten wurden von uniformierten Gegnern erschossen. Aber wo Du Dich jetzt mal so mit diesem einem Fall genauer beschäftigt hast, verstehste jetzt vielleicht diesen, na wie nenne ich's nunemal, also diesen Zorn auf solche eidbrüchigen Verräter?

Quelle: de.wikipedia.org



Genau so ist es wen man einen laufenden GV in den Rücken schießt! Mord ist Mord! Aber bestimmt , siehst Du das wieder anders!
Grüsse steffen52


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02.07.2014 21:07
avatar  icke46
#7
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Ich sehe das schon: Man verbeisst sich wieder in, ich sage mal, ideologischen Grabenkämpfen.

Für mich ist es ganz einfach: Hätte es diese Grenze durch Deutschland nicht gegeben, hätte es auch diese Toten, von welcher Seite auch immer, nicht gegeben.

Von daher sind für mich alle Toten Opfer dieser Grenze - ich mache da keinen Unterschied.

Gruss

icke


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02.07.2014 21:08
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#8
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Hallo Gert!

Na das sagt dann mal den Eltern der gefallenen Bundessoldaten.
Ich denke bei Mord (StGB: aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, ) sollte man in diesem Falle keinen Ausnahmetatbestand kreieren.

Schöne Grüße,
Eckhard

Zitat von Gert im Beitrag #2
Zitat von Schlutup im Beitrag #1
VP Wachtmeister Siegfried Apportin / 02.07.1950
in stillen Gedenken ....................


@Schlutup habe mal recherchiert ..... zu der Zeit 1950 aber das normale Berufsrisiko... Sehe ich das falsch ? Ich war 1950 erst 6 Jahre alt


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02.07.2014 21:09
avatar  Pit 59
#9
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Richtg icke,und jeder Tote an dieser scheiss Grenze ist ein Toter zuviel.


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02.07.2014 21:17
avatar  josy95
#10
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Zitat von Batrachos im Beitrag #4

Möge er in Frieden ruhen,
wie alle anderen auch die an der Grenze oder im Grenzdienst ihr Leben gelassen haben.

Batrachos



(rot mark) im Grenzdienst und unbewaffnet(!!!) auf der Flucht, hoppla, auf dem Weg von Deutschland nach Deutschland...,mögen alle diese total sinnlosen Opfer, unbewaffneten Opfer in Frieden ruhen!

josy95

Günter Schabowski hatte es in seiner legendären Pressekonferenz am 09.11.1989 wahrlich nicht leicht und vor allem keine Zeit, den genauen Zeitpunkt der Einführung der neuen DDR- Reisegesetze bei Krenz oder im SED- Politbüro zu hinterfragen.
Jeder kennt das Ergebnis.
Politiker von heute haben den Vorteil, nicht unter Zeitdruck zu stehen wie einst Schaboweski und das Politbüro der SED.
Und bevor sie in die Öffentlichkeit gehen, nocheinmal die Lobbyisten zu fragen, die ihnen die Gesetze geschrieben haben ...


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02.07.2014 21:20
avatar  Rostocker ( gelöscht )
#11
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Rostocker ( gelöscht )

Ich war 1981 für drei Monate als Reservist in der Grenzkompanie die seinen Namen trug, es war die 4.GK-1.GB-im GR6 Palingen


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02.07.2014 21:20 (zuletzt bearbeitet: 02.07.2014 21:20)
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#12
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Hallo Steffen52!

DIese Taten sind verwerflich, sicher.
Und auch wenn sie durch die DDR Gesetzeslage zumeist gedeckt waren, mußte niemand den Finger krum machen, es sei denn, ER wurde bedroht.
Außerdem gab es ja die zuvor gerufenen Worte: halt, stehenbleiben .... usw.

Jeder der sich der Grenze näherte und! sie zu überwinden versuchte, wußte worauf er sich einließ. Das bedeutet nicht, daß ich die Geschehnisse pauschal rechtfertigen möchte!!!
Und es gilt grundsätzlich in der mitteleuropäischen Rechtsprechung (Anselm von Feuerbach ) der Grundsatz:
"nulla poena sine lege"

Bei Totschlag würde ich mich schon weniger auf die Hinterbeine stellen.

Schöne Grüße,
Eckhard

Zitat von steffen52 im Beitrag #6
.......
Genau so ist es wen man einen laufenden GV in den Rücken schießt! Mord ist Mord! Aber bestimmt , siehst Du das wieder anders!
Grüsse steffen52


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02.07.2014 21:20
avatar  eisenringtheo ( gelöscht )
#13
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eisenringtheo ( gelöscht )

Zitat von steffen52 im Beitrag #6
[quote=Antaios|p366948]Hallo 94!

Genau so ist es wen man einen laufenden GV in den Rücken schießt! Mord ist Mord! Aber bestimmt , siehst Du das wieder anders!
Grüsse steffen52

Die Straftatbestände Mord und Totschlag waren in der BRD und der DDR, zumindest seit 1968 nicht gleich definiert. Während in der DDR eine vorsätzliche Tötung ein Mord war, brauchte es für diese Qualifizierung in der BRD mehr, siehe hier
http://dejure.org/gesetze/StGB/211.html
und diese Merkmale waren meist nicht erfüllt: Verdeckung einer Straftat war nicht gegeben (Fahnenflucht aus der DDR Armee war nach dem Recht der BRD nicht strafbar), Auch die Heimtücke nicht: Ein Soldat ist selten arg- oder wehrlos. Vielmehr muss er immer damit rechnen, in eine gefährliche Situation zu gelangen. Zu Recht hat sich die DDR immer wieder an dieser Rechtsbeurteilung gestört. Denn sie konnte, besonders von jungen Wehrpflichtigen quasi als Aufforderung zur Fachnenflucht empfunden werden. Ein Totschlag, nach dem Jugendrecht der BRD abgeurteilt, wurde nicht mit einer hohen Strafe abgeurteilt.
Theo


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02.07.2014 21:37 (zuletzt bearbeitet: 02.07.2014 21:37)
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#14
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Hallo Theo!

Nun wo wenn nicht bei seinem Mitposten sollte er relativ argglos sein?

Schöne Grüße,
Eckhard

Zitat von eisenringtheo im Beitrag #13
....... Ein Soldat ist selten arg- oder wehrlos......
Theo


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02.07.2014 21:38
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#15
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Zitat von eisenringtheo im Beitrag #13
Zitat von steffen52 im Beitrag #6
[quote=Antaios|p366948]Hallo 94!

Genau so ist es wen man einen laufenden GV in den Rücken schießt! Mord ist Mord! Aber bestimmt , siehst Du das wieder anders!
Grüsse steffen52

Die Straftatbestände Mord und Totschlag waren in der BRD und der DDR, zumindest seit 1968 nicht gleich definiert. Während in der DDR eine vorsätzliche Tötung ein Mord war, brauchte es für diese Qualifizierung in der BRD mehr, siehe hier
http://dejure.org/gesetze/StGB/211.html
und diese Merkmale waren meist nicht erfüllt: Verdeckung einer Straftat war nicht gegeben (Fahnenflucht aus der DDR Armee war nach dem Recht der BRD nicht strafbar), Auch die Heimtücke nicht: Ein Soldat ist selten arg- oder wehrlos. Vielmehr muss er immer damit rechnen, in eine gefährliche Situation zu gelangen. Zu Recht hat sich die DDR immer wieder an dieser Rechtsbeurteilung gestört. Denn sie konnte, besonders von jungen Wehrpflichtigen quasi als Aufforderung zur Fachnenflucht empfunden werden. Ein Totschlag, nach dem Jugendrecht der BRD abgeurteilt, wurde nicht mit einer hohen Strafe abgeurteilt.
Theo


Klar war das eine Aufforderung um die DDR zu verlassen! Hätte es die DDR im umgekehrten Falle anders gemacht? Glaube kaum! Die Politik ist und bleibt eine Hure!
Grüsse steffen52


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