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Reisefreiheit für ungarische Staatsbürger 1988

Ende der 70er bis Anfang der 80er Jahre kamen ungarische Vertragsarbeiter in unseren Betrieb. Einige von Ihnen haben hier geheiratet und Familien gegründet, die anderen gingen nach ein paar Jahren wieder zurück in die Heimat.
Mit einem der Hiergebliebenen arbeitete ich in einer Abteilung zusammen. Anfang 1988 hat er davon erfahren, dass ungarische Staatsbürger, der er ja nach wie vor war, offiziell in den Westen reisen können.
Also ging er mit seinem roten Personalausweis (für in der DDR lebende Ausländer) in das Amt für Pass- und Meldewesen der Stadt und wollte einen Antrag auf eine Besuchsreise in die BRD stellen. Dort flog er aus dem Worten "Das sind nicht die Reisegepflogenheiten der Deutschen Demokratischen Republik" raus. Die DDR verweigerte ihm also die Genehmigung.
Er wandte sich an die Botschaft der Ungarischen VR in Berlin. Die wiederum schickte ein forsches Schreiben an das Amt für Pass- und Meldewesen der Stadt, in dem sinngemäß stand, dass jedem ungarischen Staatsbürger auf der Welt die gleichen Rechte zustehen würden.
Kurze Zeit später wurde er erneut einbestellt und erhielt ein Ausreisevisa. Von da an fuhr er regelmäßig mit dem Zug nach Hof oder nach München zu Bekannten. Natürlich ließ er keine Gelegenheit aus, uns das unter die Nase zu reiben und prahlte mit seiner Freiheit.
Sehr lang hielt dieses Privileg jedoch nicht, ca. 1,5 Jahre später haben sich auch für uns die Grenzen geöffnet.
Folgende Fragen beschäftigen mich in diesem Zusammenhang - vielleicht kann das jemand beantworten:
- Benötigte er als ungarischer Staatsbürger der in der DDR lebte überhaupt die Erlaubnis der DDR-Behörden?
- Hätte sein ungarischer Pass (den er ja sicherlich hatte) nicht ausgereicht?
- Hatte das mit seinem Wohnsitz in der DDR zu tun?
- Hatte das damit zu tun, dass er von der DDR direkt in die BRD reisen wollte?
Gruß vom Planchetti

Wer in ein Land ein- oder ausreisen möchte, muss die nationalen Vorschriften einhalten: Für eine Ausreise aus der DDR brauchte jeder, ob In- oder Ausländer, in der Regel einen gültigen Reisepass und ein Ausreisevisum der DDR.
Personalausweise sind im grenzüberschreitenden Reiseverkehr nicht visumsfähige Dokumente. Das wurde wohl auch in der DDR so gehandhabt (mit Ausnahme von Westberlin, wobei da die speziellen politischen Umstände eine Rolle spielten). Ich nehme an, der ungarische Bürger musste sich auf der ungarischen Botschaft einen Reisepass ausstellen lassen, um ein Visum der DDR zu erhalten
Theo

Zitat von planchetti im Beitrag #1
Folgende Fragen beschäftigen mich in diesem Zusammenhang - vielleicht kann das jemand beantworten:
- Benötigte er als ungarischer Staatsbürger der in der DDR lebte überhaupt die Erlaubnis der DDR-Behörden?
- Hätte sein ungarischer Pass (den er ja sicherlich hatte) nicht ausgereicht?
- Hatte das mit seinem Wohnsitz in der DDR zu tun?
- Hatte das damit zu tun, dass er von der DDR direkt in die BRD reisen wollte?
Gruß vom Planchetti
Da kann man sich ja fast nur blamieren. Solche und viel verzwicktere Fragen waren vor 25 Jahren meine Spezialität aus "Ausreisemensch", aber heute würde ich offenbar durch jede diesbezügliche Prüfung fallen. Kollegen bitte helfen!
Prinzipiell hatte er als Ausländer mit ständigem Wohnsitz in der DDR eine Aufenthaltserlaubnis (roter Ausweis). Nach § 2 Paßgesetz hatten sich auch Ausländer unabhängig von ihrem Wohnsitz beim Übertritt der DDR-Grenze mit einem Paß (hier also den von Ungarn) mit Visum der DDR auszuweisen. Nach Abs 2 dieses § gab es aber im Rahmen von völkerrechtlichen Verträgen Ausnahmen: Paß ohne Visum, andere Dokumente mit oder ohne Visum.
Ich versuche mal in der PKO (Paßkontrollordnung nachzuforschen Abschnit III - nicht Staatsbürger der DDR - Punkt 7 - Bürger anderer Staaten und Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der DDR - ) und gebe auf jeden Fall eine Antwort, am besten natürlich die richtige. Aber bitte nicht gleich.
friedliche Grüße Andreas
edit: RSF

Schneller gefunden als ich dachte:
III/7/1/Seite 3 Punkt 3:
"Bei Bürgern der UdSSR, VR Bulgarien, CSSR, Mongoli-•
sehen VR, VR Polen, SR Rumänien, Ungarischen VR,
Republik Kuba, SR Vietnam, SFR Dugoslawien und KDVR
mit ständigem Wohnsitz in der DDR wird die Erteilung
bzw. der Besitz der Aufenthaltserlaubnis durch den
Vermerk "Aufenthaltserlaubnis Mr. ... am ... erteilt "
im Paß (auf der letzten Seite bzw. der hinteren inneren
Umschlagseite) eingetragen.
Durch diesen Vermerk ist (in Abgrenzung zu den Festlegungen
des Abschnittes III/2 ) eindeutig feststell bar,
daß der Paßinhaber seinen ständigen Wohnsitz in
der DDR hat und somit -abgesehen von den unter 1. genannten
Ausnahmen (Anm. ehem Hu: Polen, CSSR, UdSSR nach Polen oder CSSR) - der Visapflicht unterliegt.
Bürger aller anderen Staaten und Staatenlose erhalten
den gleichen Vermerk auf der "Anlege zum Paß/Ausweis".
Im Falle der Übersiedlung oder des Erwerbs der Staatsbürgerschaft
der DDR wird der Vermerk im Paß gestrichen
bzw. die "Anlage zum Paß/Ausweis" einbehalten."
Er brauchte also ein Visum zur Ausreise.
friedliche Grüße Andreas
Edit Eingefügt unter blauer Schrift: nach...

Zitat von schrammi05 im Beitrag #5
Ah,alles noch ordnungsgemäß bei der Hand? e... k... j...
Sei froh drüber. Solche Sachen helfen hier weiter


Wir hatten damals einen engen ungarischen Bekannten der seit 1981 mit einer hießigen Frau verheiratet war und in der DDR lebte, der hatte aber immer noch seinen ungarischen Pass, also war ungarischer Staatsbürger und fuhr mit ungarischem Visum in den Westen, der ging nie auf ein DDR-Amt, warum auch, bekam seinen Stempel von seinen Landsleuten in Berlin und das schon lange vor 88.
Der Gulasch-Kommunismus konnte einen schon neidisch machen.
Zum Post 4, Ungar mit ungarischem Pass mit gültigem Ausreisevisum an einer DDR-Grenzübergangstelle, gab es da wirklich solche Spirenzchen vom DDR-Abfertigungs-Personal, ich meine ein Ungar weniger kratzte doch die DDR nicht, oder gehörte jeder Ausländer der mit im Ländle wohnte automatisch zum Inventar?

Zitat von eisenringtheo im Beitrag #2
Wer in ein Land ein- oder ausreisen möchte, muss die nationalen Vorschriften einhalten:
Ein Ausreisevisum war wohl eine Besonderheit der DDR und anderer sozialistischen Staaten.
Von anderen Ländern ist mir so etwas nicht bekannt.
Ein Visum zur Einreise ist normal, weil jeder Staat selbst darüber bestimmen kann, wem er reinlässt und wem nicht.
Es ist praktisch genau so wie mit Deiner Wohnung. Du musst nicht jeden reinlassen, aber Du darfst niemanden darin festhalten.

Zitat von schrammi05 im Beitrag #5
Ah,alles noch ordnungsgemäß bei der Hand? e... k... j...
Muss ich mich jetzt bei Dir entschuldigen, dass die BStU die Dokumente des MfS ins Netz stellt oder soll ich vor jedem Beitrag bei Dir anfragen?
friedliche Grüße Andreas


Zitat von Grenzwolf62 im Beitrag #7
Zum Post 4, Ungar mit ungarischer Pass mit gültigem Ausreisevisum an einer DDR-Grenzübergangstelle, gab es da wirklich solche Spirenzchen vom DDR-Abfertigungs-Personal, ich meine ein Ungar weniger kratzte doch die DDR nicht, oder doch?
Das hatte mit dem Personal nichts zu tun, sondern mit den gesetzlichen und völkerrechtlichen Grundlagen. Da gab es auch kein Ermessen des Paßkontrolleurs. In der PKO war so ziemlich alles geregelt, was vorkommen konnte. Das Teil (also genauer gesagt die 4 Teile) hatte nicht umsonst mehrere hundert Seiten. Ich hatte mal im Netz gesucht (bisher nicht sehr gründlich) und zumindest Teil 3 und 4 gefunden. Teil 2 (Abfertigung von DDR-Bürgern) habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.
Das Beispiel mit dem Ungarn war ein recht normaler Fall. Das der seinen ungarischen Paß hatte, ist klar, er war weiter ungarischer Staatsbürger.
friedliche Grüße Andreas



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