als Flüchtling zu Besuch

  • Seite 1 von 3
09.03.2014 14:00von Lutze
Frage
als Flüchtling zu Besuch

viele sind nach dem Mauerbau in die Bundesrepublik
und nach West-Berlin geflüchtet,
Anfang der 70ziger Jahre durften diese Flüchtlinge
straffrei zu Besuch in die DDR reisen,
den Sinn verstehe ich nicht,es waren aus DDR-Sicht Kriminelle,
warum durften diese Flüchtlinge in die DDR reisen,
wo andere wegen versuchter Republikflucht ihre Strafe absitzen mußten?
gruß Lutze

09.03.2014 14:13von ( gelöscht )
Antwort

0

0

http://www.zeitklicks.de/top-menu/zeitst...000-haeftlinge/


Zum 23. Jahrestag der Staatsgründung beschloss der Staatsrat der DDR eine Amnestie für tausende von Häftlingen. Damit sollte, im Vorfeld des deutsch-deutschen Grundlagenvertrages, der gute Wille bekundet und eine friedliche Stimmung geschaffen werden.
Insgesamt wurden 32.000 Gefangene entlassen, darunter auch politische Häftlinge. Zum ersten Mal wurde offiziell zwischen kriminellen und politischen Gefangenen unterschieden. Politisch motivierte Taten wurden bis dahin genauso wie kriminelle Handlungen behandelt. Von den politischen Häftlingen wurden 2000 in die Bundesrepublik entlassen.
Auch Flüchtlinge, die bis Ende 1971 aus der DDR geflohen waren, wurden straffrei gestellt und zugleich aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassen. Dadurch war es solchen Flüchtlingen, die nun in der Bundesrepublik lebten, möglich, zu Besuchen in die DDR zu reisen.

Mit diesem Beitrag wurden folgende Inhalte verknüpft
avatar
turtle ( gelöscht )
09.03.2014 14:39von ( gelöscht )
Antwort

0

0

Ich war einer der Betroffenen. Als ich von der Amnestie hörte erkundigte ich mich beim Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen. Die Antwort wenn ich die Genehmigung zur Einreise und Empfang eines Visums in die DDR bekomme, kann ich davon ausgehen das mir nichts passiert. Allerdings eine Garantie gibt es nicht.
Bei meiner 1.Einreise 1973 nach meiner Flucht (1968) hatte ich doch an der Grenze ein etwas mulmiges Gefühl. Die Passkontrolle kam mir wie eine Ewigkeit vor. Aber man wünschte mir eine gute Weiterreise.

Mit diesem Beitrag wurden folgende Inhalte verknüpft
avatar
turtle ( gelöscht )
09.03.2014 15:44von RalphT
Antwort

0

0

Zitat
Bei meiner 1.Einreise 1973 nach meiner Flucht (1968) hatte ich doch an der Grenze ein etwas mulmiges Gefühl. Die Passkontrolle kam mir wie eine Ewigkeit vor. Aber man wünschte mir eine gute Weiterreise.



Ob die wussten, wen sie da vor sich hatten? Ich denke, bestimmt ja.

09.03.2014 15:48von ( gelöscht )
Antwort

0

0

Die Vereinbarung besagte, nach Egon Bahr, wer rein darf,darf auch wieder heraus. Schön das bestädigt zu bekommen.

Mit diesem Beitrag wurden folgende Inhalte verknüpft
avatar
damals wars ( gelöscht )
09.03.2014 16:34von ( gelöscht )
Antwort

0

0

Zitat von turtle im Beitrag #2
Auch Flüchtlinge, die bis Ende 1971 aus der DDR geflohen waren, wurden straffrei gestellt und zugleich aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassen. Dadurch war es solchen Flüchtlingen, die nun in der Bundesrepublik lebten, möglich, zu Besuchen in die DDR zu reisen.

Da ich (republikflüchtig 1969) zu diesen Personenkreis gehörte und wieder ungestraft in die DDR besuchsweise einreisen durfte (und reichlich davon Gebrauch gemacht habe), würde mich mal interessieren, wodurch man erfuhr, dass man die "DDR"-Staatsangehörigkeit verloren hatte ?

Auch in meiner Stasi-Akte konnte ich keinen Hinweis darauf entdecken.

avatar
Sperrbrecher ( gelöscht )
10.03.2014 13:59von ( gelöscht )
Antwort

0

0

Zitat von Sperrbrecher im Beitrag #6
Zitat von turtle im Beitrag #2
Auch Flüchtlinge, die bis Ende 1971 aus der DDR geflohen waren, wurden straffrei gestellt und zugleich aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassen. Dadurch war es solchen Flüchtlingen, die nun in der Bundesrepublik lebten, möglich, zu Besuchen in die DDR zu reisen.

Da ich (republikflüchtig 1969) zu diesen Personenkreis gehörte und wieder ungestraft in die DDR besuchsweise einreisen durfte (und reichlich davon Gebrauch gemacht habe), würde mich mal interessieren, wodurch man erfuhr, dass man die "DDR"-Staatsangehörigkeit verloren hatte ?

Auch in meiner Stasi-Akte konnte ich keinen Hinweis darauf entdecken.



Keine Wahlbenachrichtigung...?

avatar
( gelöscht )
10.03.2014 14:46von ( gelöscht )
Antwort

0

0

Hallo,
für welche Leute galt die Amnestie in der Praxis nicht? Für Überläufer wie Werner Stiller ooder wenn es geklappt hätte Teske wohl kaum.

Aber wo wurde der Schnitt unterhalb der "Großkalibrigen" gezogen? Was war mit Leuten die vor August 1961 z.B. nichtmilitärische Geheimnissträger waren in ziviler Vewaltung und Wirtschaft?

Hätten Kinder von den ganz "Großen" in der Praxis darauf vertrauen dürfen und können "wer rein darf darf auch raus"...

Gibt es inzwischen eröffnete Archive zu dem Komplex, aus Berlin-Hauptstadt und/oder Bonn?

avatar
SET800 ( gelöscht )
10.03.2014 14:46von ( gelöscht )
Antwort

0

0

ich gehöre auch zu diesem Kreis der Amnestierten. das war im Oktober 1972, ich seh heute noch den Köbke vor mir wie er in der ARD die Nachricht verlas, dass alle Flüchtlinge bis Stichtag 31.12.1971amnestiert sind und in die DDR ohne Strafe zu befürchten, einreisen können. Ich war genauso misstrauisch wie turtle und hab im selben Ministerium angerufen, bekam die selbe Antwort mit dem Zusatz, die Amnestie gilt nur für Flucht, wenn ich irgendein anderes kriminelles Delikt dort gemacht habe, müsste ich schon Problemen rechnen. Da ich nicht mal den Drahtzaun beschädigt hatte, konnte ich Weihnachten 1972 meine Eltern und Geschwister in Erfurt nach 7 1/2 Jahren wieder in die Arme schließen. Es war wunderbar. In dem Wohnhaus meiner Eltern wohnten Stasi Offizieren. Die fragten meine Mutter, wieso ich denn hier so auftauchen könne. Meine Mutter sagte ihnen ganz cool, da müsst ihr den Erich fragen.
In meiner Stasiakte war mit Datum November 1972 ein Vermerk, dass kein Haftbefehl mehr besteht aufgrund der vorausgegangenen Amnestie.
Die Ausbürgerung geschah als Sammelverfahren per Gesetz der DDR für alle Flüchtlinge vom 7.Oktober 1949 - 31.12.1972. Dieser Personenkreis wurde beansprucht als DDR Staatsangehörige, jedoch nur die nach dem 13.8.1961 Geflüchteten wurden vor der Amnestie und Sammelausbürgerung strafrechtlich verfolgt. So ist mir der Vorgang bekannt

avatar
Gert ( gelöscht )
10.03.2014 14:50von ( gelöscht )
Antwort

0

0

Zitat von Gert im Beitrag #9
ich gehöre auch zu diesem Kreis der Amnestierten. das war im Oktober 1972, ich seh heute noch den Köbke vor mir wie er in der ARD die Nachricht verlas, dass alle Flüchtlinge bis Stichtag 31.12.1971amnestiert sind und in die DDR ohne Strafe zu befürchten, einreisen können. Ich war genauso misstrauisch wie turtle und hab im selben Ministerium angerufen, bekam die selbe Antwort mit dem Zusatz, die Amnestie gilt nur für Flucht, wenn ich irgendein anderes kriminelles Delikt dort gemacht habe, müsste ich schon Problemen rechnen. Da ich nicht mal den Drahtzaun beschädigt hatte, konnte ich Weihnachten 1972 meine Eltern und Geschwister in Erfurt nach 7 1/2 Jahren wieder in die Arme schließen. Es war wunderbar. In dem Wohnhaus meiner Eltern wohnten Stasi Offizieren. Die fragten meine Mutter, wieso ich denn hier so auftauchen könne. Meine Mutter sagte ihnen ganz cool, da müsst ihr den Erich fragen.
In meiner Stasiakte war mit Datum November 1972 ein Vermerk, dass kein Haftbefehl mehr besteht aufgrund der vorausgegangenen Amnestie.
Die Ausbürgerung geschah als Sammelverfahren per Gesetz der DDR für alle Flüchtlinge vom 7.Oktober 1949 - 31.12.1972. Dieser Personenkreis wurde beansprucht als DDR Staatsangehörige, jedoch nur die nach dem 13.8.1961 Geflüchteten wurden vor der Amnestie und Sammelausbürgerung strafrechtlich verfolgt. So ist mir der Vorgang bekannt



P.S Nachtrag und Frage an PKE Leute hier, vor dem ersten Grenzübertritt an der Güst Wartha hatte ich mächtig Schiss, mehr als während der Flucht. Das Ganze wurde auch noch verstärkt durch eine irre lange Schlange, die vom Kontrollpunkt ( ungefähr beim Bahnhof Wartha) bis in die Ortsmitte Herleshausen reichte. Es dauert mehrere Stunden , bis wir an der Reihe waren. Haben die PKE Leute erkennen können, wen sie vor sich hatten, ich meine insbesondere die Tatsache dass ich einige Jahre zuvor illegal die DDR verlassen hatte ?

avatar
Gert ( gelöscht )
10.03.2014 15:00von ( gelöscht )
Antwort

0

0

Zitat von Lutze im Beitrag #1
viele sind nach dem Mauerbau in die Bundesrepublik
und nach West-Berlin geflüchtet,
Anfang der 70ziger Jahre durften diese Flüchtlinge
straffrei zu Besuch in die DDR reisen,
den Sinn verstehe ich nicht,es waren aus DDR-Sicht Kriminelle,
warum durften diese Flüchtlinge in die DDR reisen,
wo andere wegen versuchter Republikflucht ihre Strafe absitzen muß
ten?
gruß Lutze



diese Frage ist einfach zu beantworten. Verhandlungen sind ein Geben und Nehmen. Die DDR ärgerte sich furchtbar über die Hallstein Doktrin, d.h jeder Staat der zur Bundesrepublik dipl. Beziehungen hatte, durfte dies nicht mit der DDR haben. Da die Bundesrepublik aus der Sicht vieler Länder der attraktivere deutsche Staat war, bedeutete das für die DDR "no Chance" mit anderen Staaten Botschafter auszutauschen.
Umgekehrt ärgerte sich die Bundesrepublik, dass die DDR Geflüchtete weiterhin als ihre Staatsbürger betrachtete.
Beide Parteien haben während der Verhandlungen zum Grundlagenvertrag diese jeweiligen Hindernisse fallen lassen und der Weg war frei, für die eh. DDR Bürger zu reisen und für die DDR dipl. Beziehung zu vielen neuen Staaten aufzunehmen.

Mit diesem Beitrag wurden folgende Inhalte verknüpft
avatar
Gert ( gelöscht )
10.03.2014 16:04von ( gelöscht )
Antwort

0

0

Jetzt kommen sicher gleich die Beschwerden wegen dem Zwangsumtausch.

avatar
damals wars ( gelöscht )
10.03.2014 17:11von ( gelöscht )
Antwort

0

0

Zitat von damals wars im Beitrag #12
Jetzt kommen sicher gleich die Beschwerden wegen dem Zwangsumtausch.



na ja Hartz IV Empfänger konnten sich den "Ausbeuterstaat" nicht leisten, da haste schon recht

avatar
Gert ( gelöscht )
10.03.2014 17:19von ( gelöscht )
Antwort

0

0

Schau in deine Akte. Ist da ein Fahndungsersuchen drin , wollte man wissen wan und wo du Einreist. Wenn nicht , dann warst du wohl uninteressant.
Jan

avatar
elster427 ( gelöscht )
10.03.2014 17:24von ( gelöscht )
Antwort

0

0

Zitat von elster427 im Beitrag #14
Schau in deine Akte. Ist da ein Fahndungsersuchen drin , wollte man wissen wan und wo du Einreist. Wenn nicht , dann warst du wohl uninteressant.
Jan



ich war uninteressant
danke für die Auskunft

avatar
Gert ( gelöscht )
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!