Meine Fahnenflucht im Harzvorland am 14.November 1969

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23.10.2018 23:22 (zuletzt bearbeitet: 24.10.2018 00:01)
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#46
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Antwort an 80er und vs1400
Alle Gründe , die ich im Blog geschrieben habe unter Fluchtgründe .


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24.10.2018 01:19
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#47
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Erst 1975 wurden Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland mit 21 Jahren volljährig.


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24.10.2018 21:40
#48
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In Berlin gab es Anfang der 70er die Regelung, dass ehem. DDR-Bürger, die in der DDR mit 18 schon volljahrig geworden waren,
ihre Volljährigkeit behalten haben, auch wenn sie noch nicht 21 waren. Bei Behörden, die für bestimmte Amtshandlungen auf die
Volljährigkeit zu achten hatten, genügte eigentlich immer der Hinweis "ehemaliger DDR-Bürger".

Gruss Wolfgang


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