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Unsinnige Vorschriften

Beim Nachsinnen über meine aktive Zeit bei der Bundeswehr (1970/71) sind mir zwei Vorschriften eingefallen, die ich damals als höchst unsinnig empfunden habe:
Für die Rekruten galt damals, dass sie nach der Grußabnahme die Kaserne nur uniformiert verlassen durften. Aber nicht wie heute im Tarnanzug, sondern auschließlich im Ausgehanzug: Uniformjacke, lange Hose, Halbschuhe. Und natürlich Krawatte und die allgemein nur "Hubschrauberlandeplatz" genannte Uniformmütze. Skurril war dabei die Vorschrift, dass für die Zeit vom 01.10. bis zum 31.03. "Winter befohlen" war. Und damit gehörte der schwere Wintermantel, abfällig als "Pferdedecke" bezeichnet, zwangsläufig mit dazu. Natürlich fest verschlossen, ein offener Knopf hätte nach Meinung der Vorgesetzten zwangsläufig zu einer Erkältung geführt.
Im Oktober 70 gab es noch einige recht warme Tage mit Temperaturen, die wohl bei etwa 25° lagen. Mann, was haben die armen Kerle geschwitzt....
Die zweite Erinnerung betrifft eine Dienstvorschrift, 3/11, wenn ich mich recht entsinne. Dort gab es die Vorgabe, dass "der Soldat ab 1,50 m Wassertiefe selbständig mit Schwimmbewegungen" beginnen müsse. In meinem Kopfkino sah ich immer zwei Bilder: Die langen Lulatsche vom 1.Zug/1.Gruppe, die teilweise die 2-m-Marke überschritten. Und denen das Wasser bis irgendwo zwischen Bauchnabel und Brust reichen würde. Ihr Anblick, wie sie mit den Armen in der Luft rudernd durchs Wasser gegangen sind, wäre sicher sehr lustig gewesen. Und die Nato-Zwerge, die vom 3.Zug/4.Gruppe? Die mussten wahrscheinlich schon den Kopf in den Nacken nehmen, denn bei unruhigem Wasser dürfte die eine oder andere Welle schon über Nasenhöhe gegangen sein.
Sind euch ähnliche Vorschriften bekannt - oder hatte die Bundeswehr allein das Privileg der unsinnigen Vorgaben?

Zitat von Dandelion im Beitrag #1
Beim Nachsinnen über meine aktive Zeit bei der Bundeswehr (1970/71) sind mir zwei Vorschriften eingefallen, die ich damals als höchst unsinnig empfunden habe:
Für die Rekruten galt damals, dass sie nach der Grußabnahme die Kaserne nur uniformiert verlassen durften. Aber nicht wie heute im Tarnanzug, sondern auschließlich im Ausgehanzug: Uniformjacke, lange Hose, Halbschuhe. Und natürlich Krawatte und die allgemein nur "Hubschrauberlandeplatz" genannte Uniformmütze. Skurril war dabei die Vorschrift, dass für die Zeit vom 01.10. bis zum 31.03. "Winter befohlen" war. Und damit gehörte der schwere Wintermantel, abfällig als "Pferdedecke" bezeichnet, zwangsläufig mit dazu. Natürlich fest verschlossen, ein offener Knopf hätte nach Meinung der Vorgesetzten zwangsläufig zu einer Erkältung geführt.
Im Oktober 70 gab es noch einige recht warme Tage mit Temperaturen, die wohl bei etwa 25° lagen. Mann, was haben die armen Kerle geschwitzt....


@Dandelion , was ist die Grußabnahme?
Durfte man erst in den Ausgang, wenn man gelernt hat, militärisch zu grüßen?
Was lernte man eher, grüßen oder schießen?
Die letzte Frage mag albern erscheinen, aber vor der Vereidigung muss man schon geschossen haben. Aber konnte man da auch schon militärisch Guten Tag sagen?

@furry
Ganz einfach vor der Grußabnahme (feststellen das Du in der Lage bist ordentlich militärisch zu grüßen) kein ausgang in Uniform. Und beim Schießen meldest Du Dich (in der Grundausbildung) zwar bei der Aufsicht an aber nicht mit militärischem Gruß.
Es gilt (theoreitisch) immer noch das im Felde keine Ehrbezeugungen gemacht werden.
was man eher lernt das ist eine gute Frage. wahrscheinlich eher beides gleichzeitig. Glaube nicht das man vor der vereidigung schon geschossen haben MUSS.

Zitat von Dandelion im Beitrag #1
Beim Nachsinnen über meine aktive Zeit bei der Bundeswehr (1970/71) sind mir zwei Vorschriften eingefallen, die ich damals als höchst unsinnig empfunden habe:
Für die Rekruten galt damals, dass sie nach der Grußabnahme die Kaserne nur uniformiert verlassen durften. Aber nicht wie heute im Tarnanzug, sondern auschließlich im Ausgehanzug: Uniformjacke, lange Hose, Halbschuhe. Und natürlich Krawatte und die allgemein nur "Hubschrauberlandeplatz" genannte Uniformmütze. Skurril war dabei die Vorschrift, dass für die Zeit vom 01.10. bis zum 31.03. "Winter befohlen" war. Und damit gehörte der schwere Wintermantel, abfällig als "Pferdedecke" bezeichnet, zwangsläufig mit dazu. Natürlich fest verschlossen, ein offener Knopf hätte nach Meinung der Vorgesetzten zwangsläufig zu einer Erkältung geführt.
Meinst Du mit "Grußabnahme" das Gelöbnis? Das man nach Dienstunterbrechung nachmittags die Kaserne nur uniformiert verlassen durfte, wurde ja irgendwann abgeschafft. Man durfte die Kaserne dann auch in Zivilkleidung verlassen, womit diese unsinnige Vorschrift ("Winter befohlen") hinfällig war. Weißt Du zufällig ab wann das der Fall war?
P.S. Du wolltest mir doch noch etwas aus der Zeit in der Kaserne in WF berichten.


Zitat von Tobeck im Beitrag #5
Meinst Du mit "Grußabnahme" das Gelöbnis? Das man nach Dienstunterbrechung nachmittags die Kaserne nur uniformiert verlassen durfte, wurde ja irgendwann abgeschafft. Man durfte die Kaserne dann auch in Zivilkleidung verlassen, womit diese unsinnige Vorschrift ("Winter befohlen") hinfällig war. Weißt Du zufällig ab wann das der Fall war?
Nein, ich meinte schon die Grußabnahme, so wie @Wolle76 sie beschrieben hat. Das Gelöbnis wurde wimre ja erst kurz vor Ende der Grundausbildung abgelegt.
Und zum ersten Schießen: Das dürfte etwa zeitgleich zur Grußabnahme erfolgt sein (Haltung: "Sitzend am Anschusstisch"). Vorher gab es Trockenübungen und Einweisungen in die Technik - und ganz besonders das beliebte Auseinandernehmen bis zum Zündbolzen und das anschließende Zusammensetzen nach Zeit. Ich glaube, ich könnte die Flinte heute noch zerlegen und wieder zusammenbauen....
Zu WF schicke ich Dir mal ne PN, so allgemein dürfte das hier nicht von riesigem Interesse sein.
Nachtrag: Diese Grußabnahme fand etwa nach 3 Wochen statt und die Uniformpflicht wurde Mitte der 70er abgeschafft: Ein Freund wurde 1976 eingezogen und der durfte die ganze Zeit in Zivil die Kaserne verlassen.

Zitat von KARNAK im Beitrag #2
Selbst die Bewegung im Freien ohne irgendeine Kopfbedeckung,welche getragen wurde war zeitlich genau festgelegt,wäre ein Ding der Unmöglichkeit gewesen,jeder Vorgesetzte hätte das bei Feststellung sofort beanstandet.
Auch bei der BW durfte es keinen "unbehüteten" Kopf geben, zumindest nicht unter freiem Himmel. Die einzigen Ausnahmen waren wohl Feldgottesdienste oder Raucherpausen ("Unterm Helm wird nicht gequalmt")

Na wohin das im teutschen Lande führt, wenn die Vorschrift einem verlustig geht, daran möchte ich mal garnicht erinnern ...
Doch mit dem Winterbefehl wars schon ein Kreuz. Ich meine im Grenzdienst gings da schon pragmatisch zu, manch Einer hatte zwei zusätzlich angebrachte Knöpfe für den Webpelzkragen an einer Sommer-FDU. Nicht so aber bei den Muckern, zumindest bei dem Vollpfosten vom Kundendienst, ähm Kommandantendienst nicht, der doch tatsächlich mal einem Grenzer auf Urlaubrückfahrt mit Hinweis auf mangelhafte AZO den Urlaubsschein abnahm. Nur weil der noch kurz nach Mitternacht zum 1.12. die Schirmmütze statt der Bäfo trug. Problem war, wie kommt der Gefreite nun ins Grenzgebiet? Ohne Urlaubsschein? Gab bissel Trouble halt und entweder der Alte oder war wohl eher der StKC meinte dann, halb ernst und mehr im Spass, 'bestrafen' müßte er den Eh nur, weil er nicht in zivil unterwegs war?


Oh ja, der Winter- bzw. der Übergangsbefehl (01.10. - 30.11.). In der Übergangszeit trug man bereits den Wintermantel, aber noch die Schirmmütze dazu. Es muss im November 1980 gewesen sein. Wir waren im Ausgang mal wieder in der Plauener "Alberthöhe". Von dort musste man bis zum "Ratskeller" zu Fuß, um die Straßenbahn Richtung OHS zu bekommen. Es schneite, als würde das Zeug waggonweise ausgekippt. Nach einer Weile merkte ich über meinen langsam abfrierenden Ohren, dass es immer kälter und schwerer auf dem Kopf wurde. Auf dem "Teller" der Schirmmütze hatte sich tatsächlich eine mehrere Zentimeter dicke Schneeschicht gesammelt. Sah niedlich aus. Am nächsten Tag kam dann vorfristig der Winterbefehl.
In den Grenzkompanien war das einfacher, da befahl der Kompaniechef, welche Anzugsordnung zu gelten hatte.
ciao Rainman

Ich denke es wird im März 1987 gewesen sein,da wurde auf Grund der kalten Witterung der Winterbefehl 3 mal verlängert .In den Urlaub mit Bäfo und ins Gepäck die Tellermütze .In Berlin ausm Zug gesehen und die Bäfo in die Tasche ! Fünf Tage später ausm Urlaub zurück , hatte ich nicht drauf geachtet ,daß der Torposten noch Bäfo trug .Beim Zurückmelden der Anschiss vom stellv. Stabschef .
Es konnte alles befohlen werden ,auch Winter im Frühling !

Ein paar Kollegen und mir wurde mal die Beendigung des Ausgangs "nahe gelegt", weil wir in der Öffentlichkeit ein Eis verspeisten. Urheber war OLS Wo.... genannt RKW (Radau-Kommunist-Wo...), der uns nur kurz nach Antritt des Ausgangs noch nicht weit weg von der OHS dieser verwerflichen Tat ansichtig wurde. Nach der Rückmeldung beim Spieß, hatte selbst der nur mit dem Kopf geschüttelt über die Auslegung "Schädigung des Ansehens der GT in der Öffentlichkeit".
Was mich interessiert: Gab es diese Geschichten in der 3/11 ? tatsächlich: Ab einer Wassertiefe von ... oder den Hinweis, dass mit Eintreten der Dämmerung mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen ist usw. Ich meine, dass wäre ja nun wirklich tüchtiger Unsinn oder doch eher typisch deutsch?
friedliche Grüße Andreas


Zitat von ehem. Hu im Beitrag #12
Ein paar Kollegen und mir wurde mal die Beendigung des Ausgangs "nahe gelegt", weil wir in der Öffentlichkeit ein Eis verspeisten. Urheber war OLS Wo.... genannt RKW (Radau-Kommunist-Wo...), der uns nur kurz nach Antritt des Ausgangs noch nicht weit weg von der OHS dieser verwerflichen Tat ansichtig wurde. Nach der Rückmeldung beim Spieß, hatte selbst der nur mit dem Kopf geschüttelt über die Auslegung "Schädigung des Ansehens der GT in der Öffentlichkeit".
Was mich interessiert: Gab es diesen Geschichten in der 3/11 ? tatsächlich: Ab einer Wassertiefe von ... oder den Hinweis, dass mit Eintreten der Dämmerung mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen ist usw. Ich meine, dass wäre ja nun wirklich tüchtiger Unsinn oder doch eher typisch deutsch?
friedliche Grüße Andreas
Andreas, das geht ja auch gar nicht. Der Klassenfeind hätte so etwas für seine Feindpropaganda nutzen können.


Nee das sind Gerüchte, dass es diese Anweisung in der HDV gegeben hat.
Angeblich gab es diese Anweisungen irgendwann in einer DV im 18. oder 19. Jahrhundert, weil die Ausbildung der Soldaten da nicht besonders gut war.
Diese Gerüchte werden aber immer gern verbreitet, weil sie dem sturem Kommiss Vorschub leisten und schaden tut es ja auch nicht :-) .
Mit freundlichen Grüßen Marder
Er wirft den Kopf zurück und spricht: "Wohin ich blicke, Lump und Wicht!" Doch in den Spiegel blickt er nicht.
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selber. Er lässt auch anderen eine Chance.
Ein Kluger bemerkt alles - ein Dummer macht über alles eine Bemerkung.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten.


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