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Bilder aus dem Bereich des GR-6

Zitat von Rothaut im Beitrag #9
..setzen von sogenannten "Streichölzern" durch BGS am Ufer der Trave, auch hier gehörte der Uferstreifen zur BRD.
Rechts vom "Streichholz" gut zu sehen....Grenzmakierung der DDR aus Holz.
..so sahen die aus:
Die Grenzmarkierung durch die dt.-dt. Grenzkommission ist hier nicht erkennbar!!!
Weder ein Grenzstein aus Granit noch eine Vermarkung mittels Eichenpfahl.
Andernfalls würden die Angehörigen des BGS auf DDR-Gebiet stehen.
Da das Bild durch die Angehörige der bewaffneten Organe der DDR aufgenommen wurde, ist die Blickrichtung hier von Ost nach West.
Bei dem Grenzmarkierungspfahl, der hier gerade gesetzt wurde, dürfte es sich um einen Läuferpfahl handeln.
Standen zur besseren Markierung zusätzlich zw. den Grenzsteinen, ca. 10 - 20 cm auf Bundesgebiet.
Zum unteren Bild, dabei handelt es sich um einen Teil der Grenzmarkierung die durch die dt.-dt. Grenzkommission gesetzt wurde, nicht um eine Markierung seitens der DDR.
Diese Eichenpfähle wurden nur in besonderen Fällen gesetzt.
Bei dieser Ausführung handelt es sich im übrigen um einen Markierung die bei der direkten Vermarkung verwendet wurde, ohne dem Kürzel der DDR auf der Ostwärtigen Seite wurden die Pfähle bei der indirekten Vermarkung verwendet.
Da diese Grenzmarkierung heute noch ihre Gültigkeit hat, das Teil wohl in irgend einem Vorgarten steht, dürfte hier ein Verstoß nach dem jeweils gültigen Vermessungsgesetz der betreffenden Bundesländer vorliegen.
Diese Thematik ist u.a bereits in verschieden Foren, wimre auch hier im Forum, behandelt worden.
Dürfte auch dem Einsteller des Fotos bekannt sein.
Hier mal Schleswig-Holstein:
Gesetz über die Landesvermessung
und das Liegenschaftskataster
(Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG -)
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.jur...key=#focuspoint

Ich weiss ja nicht was Du siehst....das ist 100% ein Eichenpfahl!
Der "Streichholz" steht etwas mehr zum Wasser hin....hier nur schlecht zu sehen..da dort eine Uferkante ist.
Es sieht nur so aus...als ob "beide" nebeneinander stehen.....
übrigens...mein Vater hat das Foto gemacht...und ist auch dort jahrelang "Grenzmakierungsstreife" gelaufen.
Du solltest nicht immer alles anzweifeln!!!
Ich kenne die Bestimmungen...es ist ja auch nicht mein "Vorgarten"!
Gruß Rothaut

Zitat von Rothaut im Beitrag #17
Ich weiss ja nicht was Du siehst....das ist 100% ein Eichenpfahl!
Der "Streichholz" steht etwas mehr zum Wasser hin....hier nur schlecht zu sehen..da dort eine Uferkante ist.
Gruß Rothaut
Na dann markier mal die Stelle, wo der Eichenpfahl stehen soll!
Und ob es der Vorgarten des Einstellers ist oder nicht, zunächst unrelevant.
Da die Bestimmungen, wie angegeben bekannt sind, könnte man .....!!!!


Zitat von Rothaut im Beitrag #19
Rot: die "Kante".....man sieht ja auch das Rechts.. der "alte IS"... fast bis zu den Knien dahinter verschwindet.
Grün: ..ER ist oben etwas abgenutzt...aber ich hoffe ER ist jetzt deutlich zu erkennen!
ach..fast vergessen...wäre eine OWI...für mich gilt das Opportunitätsprinzip!!
Das paßt dann mit der Aussage in 17,
Der "Streichholz" steht etwas mehr zum Wasser hin....hier nur schlecht zu sehen..da dort eine Uferkante ist.
Es sieht nur so aus...als ob "beide" nebeneinander stehen.....
Nicht so überein.
Verars..... kann ich mich selbst!
Also rechts sieht man, sehr unscharf, einen möglicherweise (seitens der DDR) gesetzten Stein aus dem Jahre 1967.
Auf dem besagten Holzstickel (wenns den einer ist) rechts dem Plastikpfahl müßte man, selbst auf diesem Foto (Qualität Bidlschärfe) in schwachen Umrissen die Kürzel DDR erkennen. da das Foto von Ost nach West aufgenommen wurde. Eine indirekte Vermarkung in diesem Bereich der Grenze
war/ist hier nicht gegeben, dann wäre das Kürzel entfallen.
Dieser ER ist oben abgenützt, na dass wäre dann eine schlechte Holzqualität, da diese Grenzzeichen erst ab 1974ff gesetzt wurden als Ersatz bzw. zusätzliche Grenzmarkierung.
Sieht eher aus wie ein abgeschnittener Holzpfahl der alten Grenzmarkierung West.
Der BGS selbst hat erst ab Ende 1976 bzw. in 1977 mit dem setzten der Plastikpfähle begonnen, dabei wurden die alten Holzpfähle ausgetauscht.
Und da die Grenzzeichen bei der direkten Vermarkung mittig der Grenzlinie gesetzt werden, stünde der Plastikpfahl des BGS zur Hälfte, dem Foto nach zu urteilen auf DDR-Gebiet.
Wegen dem Opportunitätsprinzip!
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde.
§ 47 OwiG.
Als Beispiel:
Verwaltungsbehörde nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein.
Vielleicht mal mit den Gesetzen tiefer befassen.

Da die Bestimmungen, wie angegeben bekannt sind, könnte man .....!!!
rot:....genau so ist es...muss man aber nicht!
Ist jeder Bürger verpflichtet eine OWI anzuzeigen/melden??....oder jeder Polizist?? (,..wenn er sie feststellt..) wohl kaum! Das meinte ich mit dem "Schlagwort" Opportunitätsprinzip ( Kann-Bestimmung )!
Dann fang mal an bei sämtlichen Grenzmuseen..Grenzdokumentationstättenbegin..nachzuforschen..und beginnen kannst Du bei der BP-Akademie.
Da wurde mir erzählt....man hat sie "geborgen" ..ich hoffe sie haben vorher "nachgefragt".
Verars..... kann ich mich selbst!....glaube ich nicht!

Zitat von Rostocker im Beitrag #15Zitat von Rothaut im Beitrag #14
Hier nochmal ein Übersichtsbild...Abschnitt B208...
Gruß Rothaut
Also ich würde tippen,auf der Verbindungsstraße zwischen Zarrentin,Testdorf, Boize rüber nach Sophienthal. Natürlich ohne Gewähr. Gruß Rostocker
Du könntst Recht haben....die Allee auf der B208..Beitrag #1...macht einen Schweng nach rechts.
Gruß Rothaut

Zitat von Rothaut im Beitrag #21
Da die Bestimmungen, wie angegeben bekannt sind, könnte man .....!!!
rot:....genau so ist es...muss man aber nicht!
Völlig falsch interpretiert, na vielleicht auch besser so!!!
Ist jeder Bürger verpflichtet eine OWI anzuzeigen/melden??....oder jeder Polizist?? (,..wenn er sie feststellt..) wohl kaum! Das meinte ich mit dem "Schlagwort" Opportunitätsprinzip ( Kann-Bestimmung )!
Hatte es schonmal geschrieben, sich tiefer mit den Gesetzen befassen. Die Owi ist das eine:
Eine Straftat steht hier ebenfalls im Raum!
Und beim Opportunitätsprinzip gibts eine Grenze der Kann-Bestimmung.
Dann fang mal an bei sämtlichen Grenzmuseen..Grenzdokumentationstättenbegin..nachzuforschen..und beginnen kannst Du bei der BP-Akademie.
Da wurde mir erzählt....man hat sie "geborgen"..ich hoffe sie haben vorher "nachgefragt".
Tja da sollteste mal bei der Akademie nachhacken.
Wimre wurden gewisse Grenzzeichen auch abgebaut/geborgen, da nicht mehr benötigt.
Die mir bekannten Grenzmuseen oder Dokumentationsstätten (teilweise frühere Grenzinformationszentren) haben Ihre Grenzsteine,
Grenzmarkierungspfähle Holz bzw. abgebauten Grenzbojen (gemeint sind nicht die Plastikmarkierungspfähle) von den den früheren Grenzinformationszentren, Zoll, Landkreisbehörden, BGP, BGS, oder der GT erhalten.
Dort waren solche Teile Bestandteil der Grenzinformationszentren bzw. wurden für Instandhaltungen vorgehalten.

Völlig falsch interpretiert, na vielleicht auch besser so!!!
Dann schreibe doch nächstes Mal Deinen Satz zu Ende......
Eine Straftat steht hier ebenfalls im Raum!
..ist mir bekannt..z.B. §274 StGB,§242 StGB oder §246 StGB. Wir hatten uns ja so schön an der OWI festgebissen.
Wimre wurden gewisse Grenzzeichen auch abgebaut/geborgen,
Vielleicht dieses...im Garten aufgestelltes ja auch.
( Wifo Lager der GT bei Zarrenthin, gelagert dort...Grenzzeichen (Holz,Stein und Grenzsäulen(ungestrichen).)..zwischen 09:November 89 und 03.Oktober 90..hatte ER dort mal nachgefragt..meine ich.)
Also..das Teil hatte noch nicht mal eine Grenzlinie gesehen!!!
Ein Frohes Fest..Thunderhorse!
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