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Schatten der Vergangenheit



ls im August 1968 durch Zittau russische Panzer Richtung tschechoslowakische Grenze rollten, hielt es den damals 28-jährigen Manfred K. (Name geändert) nicht länger zu Hause. »Ich bin illegal rüber und habe den Einmarsch fotografiert«, sagt er. Er hat es mit anderthalb Jahren Haft bezahlt.
Die Grenzen zur Tschechoslowakei waren dicht gemacht worden. Die regelmäßigen Kontakte zu den Nachbarn waren auf einmal nicht mehr möglich. »Es war uns doch sympathisch, was dort geschah«, sagt er mit Blick auf den Prager Frühling, bei dem sich für kurze Zeit auch die Bedingungen für die dortigen Kirchen verbessert hatten. Das hatte der Christ mit Wohlwollen beobachtet. Bei seiner Fototour wurde er verhaftet – in der Nähe von Plauen. Man unterstellte ihm, in den Westen fliehen zu wollen. Er kam ins Gefängnis. »Wir waren 30 Leute in einer Zelle, in der nur Stroh lag«, erinnert er sich. »Eine Woche wurden wir gehalten wie Vieh.« Nach einem dreiviertel Jahr Untersuchungshaft das Urteil: 18 Monate Gefängnis. Anschließend wurde ihm gesagt: Wenn Sie sich nicht nach unseren Spielregeln richten, wird ihnen ein Unfall passieren. »Diese Angst«, sagt er, »ist immer noch da.«
Artikel weiterlesen hier!
http://www.sonntag-sachsen.de/2009/07/10...-vergangenheit/

Ich bedürchte mich hier zum "Brunnenvergifter" zu machen.
In Antwort auf:
Anschließend wurde ihm gesagt: Wenn Sie sich nicht nach unseren Spielregeln richten, wird ihnen ein Unfall passieren. »D
Was man behauptet stimmt erst mal. Ich will auch keine Zweifel an Allem hegen. Aber es wird heute soviel behauptet was nicht mehr belegbar ist.
Irgendwie habe ich das alles schon mal in einem anderen Zusammenhang gehört.
Zitat aus dem Artikel :Für ehemalige politische Häftlinge sei zwar viel getan worden. Viele seien rehabilitiert, hätten Haftentschädigung beziehungsweise Opferpension erhalten. »Aber um die Geschädigten angemessen zu würdigen, brauchen sie eine wirkliche Entschädigung und keine ›besondere Zuwendung‹ im Sinne von symbolischen Hilfsleistungen«, sagt er. Zitat Ende.
Wo fängt die Verfolgung denn an? Bei der Beobachtung, oder der Schikane (wobei festzulegen ist was man als Schikane bezeichnen kann), oder bei der Inhaftierung. Mir fehlt leider das Hintergrundwissen ab wann oder warum jemand inhaftiert wurde. Bei Genzverletzung oder Fluchtversuch ist man eingefahren. Gab es auch noch andere politische Gründe für eine Inhaftierung?

In Antwort auf:
Gab es auch noch andere politische Gründe für eine Inhaftierung?
Die knapp 250.000 politischen Häftlinge könnten darüber berichten...
Wenn du halt Pech hattest und den falschen Satz zur falschen Person gesagt hast, dann konntest du schon wenig Kleinigkeiten einfahren - sprich Meinungsfreiheit, wie du sie heute kennst, gab es halt nicht.
Natürlich ist hunderttausendfach nix passiert... aber wehe, den falschen Satz zur....

In Antwort auf:
Wenn du halt Pech hattest und den falschen Satz zur falschen Person gesagt hast, dann konntest du schon wenig Kleinigkeiten einfahren - sprich Meinungsfreiheit, wie du sie heute kennst, gab es halt nicht.
Natürlich ist hunderttausendfach nix passiert... aber wehe, den falschen Satz zur....
Wenn Du es sagst dann wird es wohl so sein. Das kann ich nicht beurteilen. Ich habe mein loses Mudwerk wenn ich "drüben" war immer gehalten um nicht noch mehr aufzufallen als ich es schon tue und ich wollte nicht, dass ich als unerwünscht gelte und keine Einreisegenhemigung mehr bekomme. Dass man wegen einer blöden Äußerung in den Knast geht übersteigt ein wenig meine Vorstellungskraft.

Hier mal Bericht der Welt zu einem Gefängnis - vielleicht hat es "Rostocker" schon mal besucht:
In den 60er Jahren wurde in Rostock ein menschenverachtendes Stasi-Gefängnis in Betrieb genommen. Tausende Regimekritiker wurden hier inhaftiert, in Einzelzellen mit blinden Glasbausteinen anstelle von Gittern. Ausgang gab es nur in den sogenannten "Tigerkäfigen". Zum Tag des offenen Denkmals berichten Augenzeugen von ihrer Haftzeit.
Unter Kirchen, Burgen, Schlössern oder historischen Wohnhäusern wird aber auch dieser relativ junge Zweckbau als Monument einer Diktatur dem diesjährigen Veranstaltungsmotto "Vergangenheit aufgedeckt – Archäologie und Bauforschung“ durchaus gerecht, wie Sachgebietsleiterin Beate Karow von der Rostocker Außenstelle der Stasi-Unterlagen-Behörde erklärt. Die speziell für politische Häftlinge ausgerichtete Untersuchungshaftanstalt wurde in den 50er Jahren als DDR-weit erste ihrer Art geplant, gebaut und im Herbst 1960 in Betrieb genommen. Drei Zellenetagen mit offiziell 110 Häftlingsplätzen standen in direkter Verbindung zu den Vernehmungsräumen in der benachbarten Stasi-Bezirkszentrale, die zum Neubaukomplex gehörte.
Die Einzelzellen in dem Stasi-Knast waren 7,5 Quadratmeter groß. Anstelle von Fenstern wurden blinde Glasbausteine eingebaut. Die Häftlinge sollten nicht sehen können, wo sie sich befinden, wie Karow erläutert. Im Keller des Gebäudes gab es vier Dunkelzellen, die nicht mehr im Originalzustand erhalten sind. Zum Freigang wurden die Häftlinge in sogenannte "Tigerkäfige“ geführt. Für Außenstehende bestand keine Möglichkeit, den Innenhof einzusehen. In den umliegenden Häusern wohnten Stasi-Mitarbeiter.
Neben der Gedenk- und Dokumentationsstätte "Opfer politischer Gewaltherrschaft“, die in den 90er Jahren in der Rostocker U-Haftanstalt eingerichtet wurde, sind zum Tag des offenen Denkmals "vom Keller bis zum Dach erstmalig alle Bereiche unter Führung zu besichtigen“, kündigt Karow an. In den Räumen der ehemaligen Haftanstalt ist heute eine ständige Ausstellung über Geschichte, Struktur und Wirkungsweise des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) zu besichtigen.
Tausende machten bittere Erfahrungen
Tausende Regimegegner der DDR machten in dem Untersuchungsgefängnis bittere Erfahrungen mit den Schergen der SED-Diktatur. Die Gründe für quälende Verhöre, Gewaltanwendung und Gefangenschaft waren staatsfeindliche Äußerungen oder Fluchtversuche. So war die 1948 geborene, heute als Reiseschriftstellerin bekannte Carmen Rohrbach nach ihrer todesmutigen und schließlich missglückten Flucht mit einem Schlauchboot über die Ostsee 1974 dort inhaftiert. In Rostock fanden ihre ersten Vernehmungen statt, ehe sie für zwei Jahre in das berüchtigte Frauengefängnis Hoheneck verfrachtet wurde. Sie wurde später von der Bundesrepublik Deutschland freigekauft. Rohrbach war erschüttert "über die menschenverachtenden Haftbedingungen, die ich im 20. Jahrhundert in einem europäischen Land so nicht vermutet hätte“, wie sie wiederholt bekundet hat.
Am 4. Dezember 1989 kam mit der Wende das Ende des Rostocker Stasi-Objektes, als Bürgerrechtler vor dem Gebäude "Mahnwachen gegen die Vernichtung von Beweismitteln“ errichteten und Einlass erzwangen. Gemeinsam mit der Polizei nahmen damals Bürgerkomitees die Stasi-Bezirkszentrale unter Kontrolle. Im März übernahm der Rostocker Pastor und spätere Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, der Volkskammer-Abgeordnete Joachim Gauck, die Leitung des Sonderausschusses zur Kontrolle der Auflösung des MfS.

Hier mal ein paar Beispiele für Haftgründe:
Mai 1952 – Schauprozess mit Todesurteil gegen die Christdemokraten
Johann Muras und Ernst Wilhelm, die man –
ohne jeden Tatbeweis – bereits auf einer 1.-Mai-Demonstration
des Totschlages an einem Gewerkschaftsfunktionär
bezichtigte, der offenbar jedoch einem Herzinfarkt erlag.
März 1953 wurde ein Maschinenschlosser inhaftiert und
verurteilt zu vier Jahren Zuchthaus. Er hat laut Stasi „in
Ellrich die Ehrenwache aus Anlaß des Todes des Genossen
Stalin belästigt und sagte ‚mit dem Gewehrkolben müssten
sie eins über den Kopf bekommenú. Weiterhin machte er
unflätige Äußerungen über das Leben Stalins.“
Mai 1953 – Schauprozess gegen sieben Bauern wegen
„Widerstands gegen die Kollektivierung der Landwirtschaft“
mit zwei Strafurteilen auf Lebenslänglich gegen zwei
Bauern, die „den Parteifunktionär Hübel wegen seines aktiven
Eintretens für die sozialistische Entwicklung in der
Landwirtschaft überfallen“ hätten.
Juni 1953 erfolgten viele Inhaftierungen von protestierenden
Arbeitern des 17. Juni. Zuchthaus von 1½, 4 und 6
Jahren erhielten z.B. die drei Wortführer der streikenden
Belegschaft des Weimar-Werkes. Ein Pfarrer, der schon in
der Vorwoche politische Forderungen formuliert hatte, musste
bis 1956 ins Zuchthaus. Insgesamt inhaftierten Erfurter
Stasi-Mitarbeiter 204 „Provokateure“, von denen 112 länger
in der Erfurter Stasi-Untersuchungs-Haft eingesperrt waren.
September 1955 wurde ein Bahnrangierer verurteilt zu vier
Jahren Zuchthaus wegen „Verbreitung tendenziöser Gerüchte
und Auflehnung gegen Maßnahmen der Regierung der
DDR“. „Er hetzte im April 1955 die Belegschaft des Bahnhofs
Nordhausen auf, den neueingeführten Schichtplan durch die
Regierung der DDR nicht durchzuführen und machte verschiedene
hetzerische Äußerungen.“
1957 wurde ein Erfurter Optima-Arbeiter ins Stasi-Gefängnis
gebracht und zu 3 Jahren Zuchthaus verurteilt. Er hatte – wie
es auch wörtlich im Urteil hieß – den 17. Juni 1953 als
Arbeiteraufstand bezeichnet, den Ungarnaufstand 1956
begrûßt und politische Witze ûber SED-Chef Ulbricht erzählt
1959 ff. wurden mehrere Menschen festgenommen, verhört
und ins Gericht geführt, weil sie Freunde und Nachbarn einluden,
die ersten Fernsehapparate mitzunutzen. Funktionäre,
Stasi-Mitarbeiter und Richter sahen nämlich im „organisierten
Westfernsehen“ eine staatsbedrohliche Handlung
1961 fand im benachbarten Bezirksgericht ein Spionage-
Schauprozess gegen Manfred Smolka statt, dessen Todesurteil
schon im Vorfeld von Ulbricht „aus erzieherischen Gründen“
festgelegt war. Smolka war als ehemaliger Grenzpolizist in den
Westen geflohen und wurde verhaftet, als er seine Familie
nachholen wollte. Der Vorwurf: Smolka hätte angeblich auch
eine sowjetische Gasmaske bei sich gehabt, um westliche
Militärstellen darûber zu informieren.
Allein im Jahr 1962 befanden sich in der Erfurter Stasi-Haft
mehr als 50 Menschen, die die Stasi-Verantwortlichen wegen
„Staatsverleumdung“ verhörten und zumeist auch verurteilen
ließen. Offenen Protest wagte zu dieser Zeit kaum noch ein
Bûrger, so dass zumeist Flugblätter mit SED-Kritik oder denunzierte
Privatgespräche zu Ausgangspunkten dieser Strafverfahren
wurden.
1963 war bereits ein Viertel aller politischen Stasi-Gefangenen
des Bezirkes wegen „versuchtem Grenzübertritt“ inhaftiert.
Dieser Prozentsatz setzte sich in den Folgejahren fort
und stieg in den 70er Jahren als Haftgrund noch stärker an.
1968 wurden zahlreiche Bezirksbewohner wegen ihrer positiven
Einstellung zum „Prager Frûhling“, ihrer Ablehnung
des Truppeneinmarsches in die Tschechoslowakei und z.T.
wegen der Forderung nach freien Wahlen fûr die DDR verurteilt,
zumeist wegen „staatsfeindlicher Hetze“.
1974 kalkulierte ein Jugendlicher das Minen-Risiko an der
ungarischen Grenze, die Festnahme und nachfolgende Haftstrafe
wegen “ungesetzlichem Grenzübertritt” ein, um in
den Westen zu gelangen. Die Haftzeit war für ihn so hart,
dass er noch heute ungern wieder nach Thüringen reist.
1976 wurde eine bekannte Erfurter Schriftstellerin hier verhört
und dann wegen „Staatsverleumdung“ verurteilt, weil
sie in Form einer Unterschriftensammlung gegen die von
der DDR veranlasste „Ausbûrgerung“ des Liedermachers
Wolf Biermann protestiert hatte.
1976 hätte es nach Unterzeichnung des KSZE-Vertrages
durch die SED-Regierung zum Rückgang der politischen
Inhaftierungen kommen müssen, aber deren Zahl lag auch
in den Folgejahren in Erfurt zwischen 124 und 304.
In den 70er Jahren Jahren gerieten immer wieder unangepasste
Jugendliche, Tramper, Rockfans ins Stasi-Visier.
Einzelne Strafurteile sollten der Abschreckung anderer dienen.
1977 kam es in Altenburg zu mehreren Verhaftungen
und zur Verurteilung eines jugendlichen Bauarbeiters zu 9
Monaten, weil er Polizisten beschimpft hatte. 1978 wurden
Jugendliche wegen „asozialen Verhaltens“ und „Rowdytum“
inhaftiert und bestraft, weil sie beim IGA-Pressefest
auf den Grûnflächen kampiert und Verbote ignoriert hatten
1981 wurde ein Erfurter von der Staatssicherheit festgenommen
und später wegen „Beeinträchtigung staatlicher
Tätigkeit“ verurteilt. Die „Beeinträchtigung“ lag
darin, dass er nach langer Hinhaltetaktik von der
Stadtverwaltung eine schriftliche Antwort auf die
Ausreiseanträge gefordert und andernfalls einen öffentlichen
Hungerstreik angedroht hatte.
1982 wurde ein junger Christ wegen “Wehrdienstverweigerung”
eingesperrt. In den Haftzellen begegnete er
mehreren jungen Männern mit dem gleichen Haftgrund,
die wie er verhört wurden und später vor Gericht kamen.
Nach seiner Verurteilung musste er im Strafvollzug
schwere und gefährliche Arbeiten verrichten.
1984 wurde ein Ehepaar inhaftiert. Im Haftbefehl war
als Haftgrund angegeben: “Ungesetzliche Verbindungsaufnahme”.
Sie hatten Kontakt zu einem westdeutschen
Bundesministerium aufgenommen und um Zusendung
der - von der DDR mitunterschriebenen -KSZE-Verträge
und Argumente für die Aussiedlung gebeten.
Hier die häufigsten Paragraphen, die dafür angewendet wurden:
1949 - DDR-Verfassung:
Art. 6 – „Boykotthetze“
(oft in Verbindung mit der Alliierten-Kontrollratsdirektive
38, Art. IIIaIII - “Kriegshetze”)
1954 – Pass-Gesetz:
§ 8 – Ungenehmigtes Verlassen des Staatsgebiets
1957 – Strafrechtsergänzungsgesetz:
§ 19 – Staatsgefährdende Propaganda und Hetze
§ 20 – Staatsverleumdung
§ 21 – Verleitung zum Verlassen der Republik
Ab 1968 – DDR-Strafgesetzbuch:
§ 98 – „Sammlung von Nachrichten“
§ 100 – „Staatsfeindliche Verbindungen“
§ 103 – „Diversion“
§ 104 – „Sabotage“
§ 105 – „Staatsfeindlicher Menschenhandel“
§106 – „Staatsfeindliche Hetze“
§ 107 – „Staatsfeindliche Gruppenbildung“
§ 109 – „Gefährdung internationaler Beziehungen“
§ 210 – „Wahlbehinderung“
§ 213 – „Ungesetzlicher Grenzûbertritt“
§ 214 – „Beeinträchtigung staatl. o. gesellsch. Tätigkeit“
§ 217 – „Zusammenrottung“
§ 218 – “Ungesetzliche Gruppenbildung”
§ 219 – „Ungesetzliche Verbindungsaufnahme“
§ 220 – „Staatsverleumdung“
§ 222 – „Missachtung staatl. und gesellsch. Symbole“
§ 223 – „Beschädigung öffentlicher Bekanntmachungen“
§ 225 – Unterlassen der Anzeige anderer Straftaten
§ 249 – „Gefährdung öffentlicher Ordnung durch
asoziales Verhalten“
§ 256 – Wehrdienstentziehung/-verweigerung
Aus berechtigten Strafgründen wie Mord oder wegen NSVerbrechen
wurden von den 5.-6.000 MfS-Gefangenen in der
Stasi-Haft Erfurt weniger als 0,4 Prozent inhaftiert. Einige auch
wegen unerlaubten Waffenbesitzes.
Genannte Zahlen und viele Beispiele sind im
Quellenfundus des Forschungsprojektes zur Geschichte der Stasi-
Haft belegbar. Andrea Herz
(TLStU, Erfurt, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 0361/3771956)

Zitat von manudaveIn Antwort auf:
Gab es auch noch andere politische Gründe für eine Inhaftierung?
Die knapp 250.000 politischen Häftlinge könnten darüber berichten...
Wenn du halt Pech hattest und den falschen Satz zur falschen Person gesagt hast, dann konntest du schon wenig Kleinigkeiten einfahren - sprich Meinungsfreiheit, wie du sie heute kennst, gab es halt nicht.
Natürlich ist hunderttausendfach nix passiert... aber wehe, den falschen Satz zur....
@manudave, wenn du schon solche dinge erklärst, solltest du bitte der wahrheit halber, auch sagen bis wann dieses in der ddr üblich war, ansonsten enden wir hier in oberflächlichkeit. in dem zusammenhang solltest du auch nicht vergessen zu erwähnen, dass zu dieser zeit sich beide blöcke, bzw. beide deutsche staaten, sich gegenseitig "nichts schenkten".
deine o.g. aussage dürfte ab den 70´er jahren nicht mehr zutreffend gewesen sein.
anmerkung: eine "bemerkung" (deine aussage: "falscher satz") war vor gericht kaum beleg- und verwertbar...

Zitat von GilbertWolzow
@manudave, wenn du schon solche dinge erklärst, solltest du bitte der wahrheit halber, auch sagen bis wann dieses in der ddr üblich war, ansonsten enden wir hier in oberflächlichkeit. in dem zusammenhang solltest du auch nicht vergessen zu erwähnen, dass zu dieser zeit sich beide blöcke, bzw. beide deutsche staaten, sich gegenseitig "nichts schenkten".
deine o.g. aussage dürfte ab den 70´er jahren nicht mehr zutreffend gewesen sein.
Ich kenn das auch noch von Anfang der 1980ern. Richtig geaendert hat sich das IIRC erst im November 1989.
-Th

deine o.g. aussage dürfte ab den 70´er jahren nicht mehr zutreffend gewesen sein.
Hallo GW,
und was war 1989 zum 40.Jahrestag, der ach so geliebten Republik, warum war das Ostberliner Polizeipräsidium in der Keibelstr. überfüllt mit jungen Leuten die nur für etwas mehr DEMOKRATIE auf der Strasse waren, dank unserer Medien sind diese Ereignisse ja hinreichend bekannt. Ich unterstelle einfach mal, daß Du in deiner Stellung beim MfS auch davon unterrichtet warst, wenn nein frage ich mich warum. Oder wurden diese Ereignisse nicht ausgewertet. Ansonsten hättet Du ja alles im TV ansehen können. Übrigens weit nach den 70er Jahren.
Gruß

Zitat von manudave
Hier mal Bericht der Welt zu einem Gefängnis - vielleicht hat es "Rostocker" schon mal besucht:
In den 60er Jahren wurde in Rostock ein menschenverachtendes Stasi-Gefängnis in Betrieb genommen. Tausende Regimekritiker wurden hier inhaftiert, in Einzelzellen mit blinden Glasbausteinen anstelle von Gittern. Ausgang gab es nur in den sogenannten "Tigerkäfigen". Zum Tag des offenen Denkmals berichten Augenzeugen von ihrer Haftzeit.
Unter Kirchen, Burgen, Schlössern oder historischen Wohnhäusern wird aber auch dieser relativ junge Zweckbau als Monument einer Diktatur dem diesjährigen Veranstaltungsmotto "Vergangenheit aufgedeckt – Archäologie und Bauforschung“ durchaus gerecht, wie Sachgebietsleiterin Beate Karow von der Rostocker Außenstelle der Stasi-Unterlagen-Behörde erklärt. Die speziell für politische Häftlinge ausgerichtete Untersuchungshaftanstalt wurde in den 50er Jahren als DDR-weit erste ihrer Art geplant, gebaut und im Herbst 1960 in Betrieb genommen. Drei Zellenetagen mit offiziell 110 Häftlingsplätzen standen in direkter Verbindung zu den Vernehmungsräumen in der benachbarten Stasi-Bezirkszentrale, die zum Neubaukomplex gehörte.
Die Einzelzellen in dem Stasi-Knast waren 7,5 Quadratmeter groß. Anstelle von Fenstern wurden blinde Glasbausteine eingebaut. Die Häftlinge sollten nicht sehen können, wo sie sich befinden, wie Karow erläutert. Im Keller des Gebäudes gab es vier Dunkelzellen, die nicht mehr im Originalzustand erhalten sind. Zum Freigang wurden die Häftlinge in sogenannte "Tigerkäfige“ geführt. Für Außenstehende bestand keine Möglichkeit, den Innenhof einzusehen. In den umliegenden Häusern wohnten Stasi-Mitarbeiter.
Neben der Gedenk- und Dokumentationsstätte "Opfer politischer Gewaltherrschaft“, die in den 90er Jahren in der Rostocker U-Haftanstalt eingerichtet wurde, sind zum Tag des offenen Denkmals "vom Keller bis zum Dach erstmalig alle Bereiche unter Führung zu besichtigen“, kündigt Karow an. In den Räumen der ehemaligen Haftanstalt ist heute eine ständige Ausstellung über Geschichte, Struktur und Wirkungsweise des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) zu besichtigen.
Tausende machten bittere Erfahrungen
Tausende Regimegegner der DDR machten in dem Untersuchungsgefängnis bittere Erfahrungen mit den Schergen der SED-Diktatur. Die Gründe für quälende Verhöre, Gewaltanwendung und Gefangenschaft waren staatsfeindliche Äußerungen oder Fluchtversuche. So war die 1948 geborene, heute als Reiseschriftstellerin bekannte Carmen Rohrbach nach ihrer todesmutigen und schließlich missglückten Flucht mit einem Schlauchboot über die Ostsee 1974 dort inhaftiert. In Rostock fanden ihre ersten Vernehmungen statt, ehe sie für zwei Jahre in das berüchtigte Frauengefängnis Hoheneck verfrachtet wurde. Sie wurde später von der Bundesrepublik Deutschland freigekauft. Rohrbach war erschüttert "über die menschenverachtenden Haftbedingungen, die ich im 20. Jahrhundert in einem europäischen Land so nicht vermutet hätte“, wie sie wiederholt bekundet hat.
Am 4. Dezember 1989 kam mit der Wende das Ende des Rostocker Stasi-Objektes, als Bürgerrechtler vor dem Gebäude "Mahnwachen gegen die Vernichtung von Beweismitteln“ errichteten und Einlass erzwangen. Gemeinsam mit der Polizei nahmen damals Bürgerkomitees die Stasi-Bezirkszentrale unter Kontrolle. Im März übernahm der Rostocker Pastor und spätere Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, der Volkskammer-Abgeordnete Joachim Gauck, die Leitung des Sonderausschusses zur Kontrolle der Auflösung des MfS.
in der ehemaligen untersuchungshaftanstalt rostock werden heute noch, in den oberen 2 etagen, untersuchungsgefangene des landgerichtes rostock eingesperrt.
die unterste etage wird als gedenkstätte, die mittleren etagen als puffer und die oberen etagen, wie bereits beschrieben als untersuchungshaftanstalt.
ach übrigens, die u-haftanstalt der ehem. bv neubrandenburg wird heute noch komplett genutzt. eine besichtigung daher nicht möglich...

Hier sind wir an einem Punkt wo ich passen muss. Soweit reicht mein Wissen nicht dehalb habe ich es hinterfragt. Gehe aber mal davon aus, dass einige der angehführten Vergehen im Westen auch Strafen nachsich ziehen. Werde mir das im Einzelnen mal ansehen. Ich weiß von Sanktionen die verhängt wurden wenn man einen Ausreiseantrag gestellt hat wobei da nicht immer alles gleich war. Dafür habe ich zwei Beispiele aber leider mit völlig anderen Hintergründen.
Wie gesagt ich habe mein böses Mundwerk drüben gehalten weil ich nicht anecken wollte. Einer meiner Verwanten der einen Ausreiseantrag gestellt hatte wurde schickaniert (andere Arbeit etc) aber nicht inhaftiert. Selbst die Kontaktaufnahme mit dem Westen führte nicht dazu. Er konnte mich dann nicht mehr einladen. Naja, dann bin ich über Berlin eingereist und habe mich im Interhotel eingemietet. Bei der letzten Einreise hat es zwar sehr lange gedauert bis ich durch war (hatte ganz schön Angst) aber es ging. So gut scheint das Netzwerk dann doch nicht gesesen zu sein.
Im Interhotel habe ich nie ein falsches Wort gesagt weil ich die Bedenken hatte alles wird abgehört. Auch am Telefon nie etwas verfängliches, das Knacken in der Leitung war unüberhörbar. Ich muss natürlich dazu sagen ich hatte Kontakte zur Stasi. Vielleicht haben sie mich auch deshal in Ruhe gelassen.

Zitat von dein1945
deine o.g. aussage dürfte ab den 70´er jahren nicht mehr zutreffend gewesen sein.
Hallo GW,
und was war 1989 zum 40.Jahrestag, der ach so geliebten Republik, warum war das Ostberliner Polizeipräsidium in der Keibelstr. überfüllt mit jungen Leuten die nur für etwas mehr DEMOKRATIE auf der Strasse waren, dank unserer Medien sind diese Ereignisse ja hinreichend bekannt. Ich unterstelle einfach mal, daß Du in deiner Stellung beim MfS auch davon unterrichtet warst, wenn nein frage ich mich warum. Oder wurden diese Ereignisse nicht ausgewertet. Ansonsten hättet Du ja alles im TV ansehen können. Übrigens weit nach den 70er Jahren.
Gruß
@dein1945, in der berliner keibelstrasse, im präsidium der vp, war eine u-haftanstalt des mdi. dort einsitzende waren eher wegen verstosses des polizeigesetzes vor ort und nicht wie eingangs genannt, wegen "äusserungen".
die sich dort in der 6. etage befindende abt. IX der bv berlin hatte dort keine verwahrräume.
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