Schleusungsvarianten des BND

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26.10.2016 20:08
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#46
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KARNAK ( gelöscht )

Zitat von berlin3321 im Beitrag #43


Wer hat die Zeitüberschreitung festgestellt und wer war dann für die Verdachtskontrolle verantwortlich, d.h. wer hat die angeordnet?

MfG Berlin

Die Geschichte war ziemlich komplex, ich habe das schon mal ziemlich ausführlich beschrieben.
Das herauslösen und das Fahren in eine Kontrollgarage war noch keine Verdachtskontrolle, die begann erst mit einer Kontrolle des Fahrzeugs und das immer durch Angehörige des Zolls.
An einer Güst konnte niemand eine Verdachtskontrolle anordnen, man konnte diese nur Beantragen und zwar beim OLZ der HA, dort wurde dann die Entscheidung gefällt.


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26.10.2016 20:14
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#47
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Hapedi ( gelöscht )

Zitat von KARNAK im Beitrag #46
[quote=berlin3321|p573665]

Wer hat die Zeitüberschreitung festgestellt und wer war dann für die Verdachtskontrolle verantwortlich, d.h. wer hat die angeordnet?

MfG Berlin

Die Geschichte war ziemlich komplex, ich habe das schon mal ziemlich ausführlich beschrieben.
Das herauslösen und das Fahren in eine Kontrollgarage war noch keine Verdachtskontrolle, die begann erst mit einer Kontrolle des Fahrzeugs und das immer durch Angehörige des Zolls.
An einer Güst konnte niemand eine Verdachtskontrolle anordnen, man konnte diese nur Beantragen und zwar beim OLZ der HA, dort wurde dann die Entscheidung gefällt.[/quote]


und der hat bestimmt meistens gesagt " mach doch wenn du denkst " , damit hat er seine Verantwortung weiter gegeben . Aber das ist nur mal so ne Überlegung von mir

hapedi


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26.10.2016 20:25
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ehem. Hu ( gelöscht )

Zitat von Hapedi im Beitrag #47

und der hat bestimmt meistens gesagt " mach doch wenn du denkst " , damit hat er seine Verantwortung weiter gegeben . Aber das ist nur mal so ne Überlegung von mir
hapedi


..., die aber nicht stimmt.

friedliche Grüße Andreas


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26.10.2016 20:31 (zuletzt bearbeitet: 26.10.2016 20:33)
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KARNAK ( gelöscht )

Zitat von Hapedi im Beitrag #47



und der hat bestimmt meistens gesagt " mach doch wenn du denkst " , damit hat er seine Verantwortung weiter gegeben . Aber das ist nur mal so ne Überlegung von mir

hapedi

So stellt man sich das heute vielleicht vor, aber so war das nicht. Die Sache war nämlich ziemlich hoch angebunden, die DDR hatte einen Vertrag mit der Bundesrepublik und in dem Zusammenhang tage regelmäßig eine Transitkommission. Die DDR musste jede wirklich durchgeführte Verdachtskontrolle detaliert begründen, da konnte man sich keine Spielchen erlauben. Über 90% der beantragten Kontrollen wurden abgelehnt und die Entscheidung viel definitiv immer in Berlin, macht mal wie ihr denkt war da nicht.
Man muß im gesamten Zusammenhang auch verstehen, dass diese Kontrollen auch einen nicht unwesentlichen politischen Aspekt hatten. Die DDR wollte damit auch ihre Souveränität und ihr Recht auf solche Kontrollen dokumentieren. Mit dem Einsatz der berühmt berüchtigten Gammakanone nahm das Suchen nach Missbrauchern des Transitabkommens sowieso ab, es wurde mehr und mehr zum Politikum 3 oder 4 Fahrzeuge in 24 Sunden rauszufischen auch wenn die"Kanone " nicht ausgelöst hatte.


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26.10.2016 23:01
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#50
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eisenringtheo ( gelöscht )

Was ist im Zusammenhang mit dem vertragsgebundenen Transitverkehr unter einem Kurzfahrer zu verstehen?
Theo


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26.10.2016 23:44
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SET800 ( gelöscht )

[quote=KARNAK|p573689Die Sache war nämlich ziemlich hoch angebunden, die DDR hatte einen Vertrag mit der Bundesrepublik und in dem Zusammenhang tage regelmäßig eine Transitkommission. Die DDR musste jede wirklich durchgeführte Verdachtskontrolle detaliert begründen, da konnte man sich keine Spielchen erlauben. [/quote]


Hallo,
gibt es Erinnerung an die Quote vonTreffern bei Verdachtskontrollen? Wieweit wurden später die Fälle auch von West zutreffend als Verstöße anerkannt?


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27.10.2016 05:09
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Zitat von ehem. Hu im Beitrag #44
[...] Durch die Stempeleinstellung bei der Einreise-Güst wurde die Zeitüberschreitung für die Ausreise-Güst sichtbar. Eine Zeitüberschreitung allein hatte sicher noch keine sehr große Relevanz. Wer wirklich etwas auf dem Kerbholz hatte, war schon bemüht durch nichts aufzufallen, auch nicht durch eine Zeitüberschreitung. Dies konnte unterschiedliche Gründe haben.

friedliche Grüße Andreas


Das war mir schon klar, deshalb die Frage ob es zu Problemen führen konnte.

MfG Berlin


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27.10.2016 08:01
#53
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Zitat von eisenringtheo im Beitrag #50
Was ist im Zusammenhang mit dem vertragsgebundenen Transitverkehr unter einem Kurzfahrer zu verstehen?
Theo


Hallo @eisenringtheo ,
.
wenn das Kfz. nach der Ausreise kurz hinter der Grenze wendet und wieder in der Einreise erscheint (Transit). Das wäre z.B. Ausreise Marienborn/A. Richtung BRD. Das Fahrzeug fährt bis zur Abfahrt Helmstedt, wendet dort und erscheint kurze Zeit später wieder zur Abfertigung nach WB. Der Zeitrahmen für Kurzfahrer betrug lt. PKS eine Stunde. Kompliziert war Diese Feststellung bei Bürgern von WB zu treffen. Denn in den WB-PA wurden keine Sichtvermerke angebracht.

Aber wer dieses Buch durchgelesen hat, weiß wie man trotz fehlender Sichtvermerke in den Ausweisen West-Berliner Kurzfahrer auf die Schliche gekommen ist

Transitleichen in der DDR


passport


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27.10.2016 10:01
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#54
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KARNAK ( gelöscht )

Zitat von SET800 im Beitrag #51



Hallo,
gibt es Erinnerung an die Quote vonTreffern bei Verdachtskontrollen? Wieweit wurden später die Fälle auch von West zutreffend als Verstöße anerkannt?

Wie schon gesagt, der politische Aspekt beim Durchführen solcher Kontrollen spielte eine nicht unwesentliche Rolle. Das Feststellen eines wirklichen Verstoßes war dann letztlich nur das I-Tüpfelchen. Und so gab es eben Vorgaben über durchzuführende Verdachtskontrollen, bzw. über deren Beantragung. Das Ganze richtete sich durchaus nach der politischen Großwetterlage. In der Regel waren es 3 bis 4 in 24 Stunden, befand sich die DDR in irgendwelchen Verhandlungen, gab es Treffen auf politischer Ebene konnten es weniger bis gar keine sein, hatte man "Streit" auch mehr. Nun gab es solche Kontrollen die auf der Grundlage von Feststellungen auf der Strecke, also durch die VIII/4 getroffen wurden, da war die Trefferquote logisch ziemlich hoch, in späteren Zeiten kam die"Gammakanone" dazu, auch da gab es in der Regel irgendeine Feststellung, wenn es auch nicht unbedingt ein Verstoß war. Und es gab die Eigenfeststellungen an den Güsten, sprich Aufälligkeiten am Fahrzeug oder im Verhalten der Person, dort war die"Trefferquote" gering, eigentlich nahe bei Null.Die Schleuser, zumindest die die das Ganze"professionell" betrieben lernten natürlich logisch auch dazu und waren uns immer einen Schritt voraus. In der Regel und der Masse wurden eher "Privatinitiativen" irgendwelcher unerfahrener Leute aufgedeckt.
In jedem Fall wurde die tägliche Norm durchzuführender Kontrollen erfüllt, gab es keinen Verdächtigen wurde einer zu einem solchen gemacht. Es hat ihn auch nicht umgebracht, er musste ein halbe Stunde ans Bein binden, in einem Raum warten und konnte dann weiterfahren, wenn auch ohne wirklich zu wissen um was es ging." Die gegen Sie bestehenden Verdachtsmomente wurden ausgeräumt, wir wünschen ihnen eine angenehme Weiterfahrt.", mehr hat er nicht erfahren.
Bei wirklichen Feststellungen konnte die westliche Seite natürlich nicht viel dagegen sagen, es stand ja fest was man auf der Transitstrecke durfte und was nicht, hatte das selbst unterschrieben. Man hat sich wohl am Ehesten dahin geflüchtet, dass man über solche Fälle in den Medien nicht berichtete und keiner Empörung oder Protest Ausdruck verlieh. Was man dann in dieser Transitkommission besprochen hat weiß ich natürlich logisch nicht, in jedem Fall bekam die dann eine lückenlose Dokumentation zu dem Verstoß von uns, einschließlich einer Fotodokumentation.


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