Warum zu DDR-Zeiten Geschiedene nur wenig Rente erhalten

04.07.2009 06:58
avatar  Angelo
#1
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Wer als verheiratete Frau zu DDR-Zeiten sich hauptsächlich um Kindererziehung kümmerte und dadurch nicht arbeiten ging, erwarb nur geringe Rentenansprüche. Hielt die Ehe, war das für die betroffenen Frauen auch kein Problem. Anders die Situation, wenn die Ehe zu DDR-Zeiten geschieden wurde: Weil es in der DDR keinen so genannten "Versorgungsausgleich" gab, standen die Frauen plötzlich mit teils sehr geringen Rentenansprüchen da. Der "Versorgungsausgleich" heißt vereinfacht: derjenige Ex-Partner, der später einmal eine höhere Rente bekommen wird, muss dem anderen mit der niedrigeren Rente etwas davon abgeben. Diese seit den 70er Jahren in Westdeutschland gängige rechtliche Absicherung wurde bei den Verhandlungen zum Einigungsvertrag und im Rentenüberleitungsgesetz rückwirkend für die Ostfrauen vergessen. Schließlich könne die Rente der Männer nicht rückwirkend gekürzt werden, so die Begründung.Darüber hinaus wurden Ansprüche, die die Frauen selbst erworben hatten, nach der Wiedervereinigung gekürzt. Viele von Ihnen bekamen nämlich zu einer Zeit Kinder, als es in der DDR noch keine flächendeckende Kinderbetreuung gab. Den Müttern, die wegen der Kinder nicht arbeiten konnten, wurde nach DDR-Recht pro Kind drei Jahre auf die Rente angerechnet. Eine von ihnen ist die Schlosserin Anneliese K.: Sie blieb 15 Jahre zu Hause, um ihre fünf Kinder großzuziehen. Heute werden ihr aber nach gesamtdeutschem Rentenrecht nur noch fünf Jahre anerkannt. Ihre Rente fällt mit 500 Euro entsprechend mager aus. Außerdem konnten Hausfrauen durch eigene Beiträge eine Mindestrente erwerben. Wer 20 Jahre lang monatlich 3 Mark der DDR einzahlte, hätte sich damit einen Rentenanspruch auf 330 DDR-Mark gesichert. Dieser Anspruch ist heute aber nur noch 4,72 Euro wert.


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04.07.2009 11:35
avatar  Heldrasteiner ( gelöscht )
#2
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Heldrasteiner ( gelöscht )

In der DDR gab es halt keine Art von Lastenausgleich, bei dem die Rentenanwartschaften der beiden Partner gegeneinander aufgerechnet wurden wie bei uns im Westen üblich.
Durch dieses Instrumentarium werden nicht berufstätige Frauen im Scheidungsfalle besser gestellt, weil ihnen Rentenbeiträge des Mannes gutgeschrieben werden, die der dann aber wiederum einbüßt. Eine durchgängig berufstätige Ehefrau in den alten Bundesländern bekommt dafür im Scheidungsfall nur ganz wenig oder - je nach Rentenbeitragsdifferenz der Ehepartner - auch gar keine Rentenbeiträge gutgeschrieben.


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