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Stille SMS

07.09.2013, 12:37 Uhr
Deutsche Behörden verschicken hundertausende stille SMS
Vom Empfang einer stillen SMS bekommen Sie nichts mit. Aber die Behörde, welche die SMS verschickt hat, erhält automatisch eine Antwort-SMS von Ihnen, welche Ihren aktuellen Standort verrät.
Von Benjamin Schischka
Aus der Antwort auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko zum Thema Handy-Überwachung geht hervor, dass der Einsatz stiller SMS deutlich gestiegen ist. Vom Empfang einer stillen SMS bekommt der Handy-Besitzer nichts mit - daher der Name. Dem Sender der SMS antwortet das Handy heimlich mit dem ungefähren Standort des Handy-Nutzers. Auf diese Weise können Behörden Bewegungsprofile anlegen.
Im Jahr 2012 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz 28.843 solcher SMS verschickt. Bis zum 30.6. waren es 2013 schon fast genauso viele, nämlich 28.472 stille SMS. Verschickt das Bundesamt bis zum Ende des Jahres weiterhin so fleißig stille SMS, kommt es 2013 gegenüber dem Vorjahr zu einer Verdoppelung der verschickten stillen SMS. Beim BKA sieht es kaum anders aus: 2012 wurden dort 37.352 stille SMS verschickt; bis zum 30.6.2013 waren es schon 31.948 Stück. Die Bundespolizei verschickte 2012 63.354 stille SMS. Im ersten Halbjahr 2013 versendete sie bereits doppelt so viele, nämlich 65.449 Stück. Der Nachrichtendienst der Bundeswehr, MAD, hielt sich mit einer einzigen stillen SMS 2012 und seitdem bislang keiner vergleichsweise zurück.
Auch der Zoll darf stille SMS auf Grundlage richterlichen Beschlusses verschicken - und machte davon offenbar regen Gebrauch. Im Jahr 2012 verschickt er fast 200.000 dieser SMS. Im ersten Halbjahr 2013 waren es bislang knapp 140.000. Angaben zu der Anzahl der versendeten stillen SMS des BND wollte man nicht machen, da diese Zahlen Geheimsache seien.
Aus der Antwort auf Hunkos Anfrage geht auch hervor, dass 2013 bislang 29 IMSI-Catcher vom BKA, 32 von der Bundespolizei und 36 vom Zoll eingesetzt wurden. IMSI-Catcher greifen die IMSI-Nummern auf den Mobilfunk-Karten ab und helfen bei der Standortbestimmung.

Und wo ist da dein Problem? Das wird richterlich angeordnet und nicht wegen einem Bagatelldelikt.
Sondrern nur bei schweren Straftaten.
Lies mal die Grundlage für diesen Einschnitt nach § 100a StPo.


Zitat von GilbertWolzow im Beitrag #1
07.09.2013, 12:37 Uhr
Deutsche Behörden verschicken hundertausende stille SMS
Vom Empfang einer stillen SMS bekommen Sie nichts mit. Aber die Behörde, welche die SMS verschickt hat, erhält automatisch eine Antwort-SMS von Ihnen, welche Ihren aktuellen Standort verrät.
Von Benjamin Schischka
Aus der Antwort auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko zum Thema Handy-Überwachung geht hervor, dass der Einsatz stiller SMS deutlich gestiegen ist. Vom Empfang einer stillen SMS bekommt der Handy-Besitzer nichts mit - daher der Name. Dem Sender der SMS antwortet das Handy heimlich mit dem ungefähren Standort des Handy-Nutzers. Auf diese Weise können Behörden Bewegungsprofile anlegen.
Im Jahr 2012 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz 28.843 solcher SMS verschickt. Bis zum 30.6. waren es 2013 schon fast genauso viele, nämlich 28.472 stille SMS. Verschickt das Bundesamt bis zum Ende des Jahres weiterhin so fleißig stille SMS, kommt es 2013 gegenüber dem Vorjahr zu einer Verdoppelung der verschickten stillen SMS. Beim BKA sieht es kaum anders aus: 2012 wurden dort 37.352 stille SMS verschickt; bis zum 30.6.2013 waren es schon 31.948 Stück. Die Bundespolizei verschickte 2012 63.354 stille SMS. Im ersten Halbjahr 2013 versendete sie bereits doppelt so viele, nämlich 65.449 Stück. Der Nachrichtendienst der Bundeswehr, MAD, hielt sich mit einer einzigen stillen SMS 2012 und seitdem bislang keiner vergleichsweise zurück.
Auch der Zoll darf stille SMS auf Grundlage richterlichen Beschlusses verschicken - und machte davon offenbar regen Gebrauch. Im Jahr 2012 verschickt er fast 200.000 dieser SMS. Im ersten Halbjahr 2013 waren es bislang knapp 140.000. Angaben zu der Anzahl der versendeten stillen SMS des BND wollte man nicht machen, da diese Zahlen Geheimsache seien.
Aus der Antwort auf Hunkos Anfrage geht auch hervor, dass 2013 bislang 29 IMSI-Catcher vom BKA, 32 von der Bundespolizei und 36 vom Zoll eingesetzt wurden. IMSI-Catcher greifen die IMSI-Nummern auf den Mobilfunk-Karten ab und helfen bei der Standortbestimmung.




Zitat von RudiEK89 im Beitrag #2
Und wo ist da dein Problem? Das wird richterlich angeordnet und nicht wegen einem Bagatelldelikt.
Sondrern nur bei schweren Straftaten.
Lies mal die Grundlage für diesen Einschnitt nach § 100a StPo.
Dann gab es im ersten Halbjahr rund 265.868 schwere Straftaten, ohne BND ....

Zitat von Alfred im Beitrag #4Zitat von RudiEK89 im Beitrag #2
Und wo ist da dein Problem? Das wird richterlich angeordnet und nicht wegen einem Bagatelldelikt.
Sondrern nur bei schweren Straftaten.
Lies mal die Grundlage für diesen Einschnitt nach § 100a StPo.
Dann gab es im ersten Halbjahr rund 265.868 schwere Straftaten, ohne BND ....
Da müssen die Richter aber zu schaffen haben ...

Zitat von Alfred im Beitrag #5Zitat von Alfred im Beitrag #4Zitat von RudiEK89 im Beitrag #2
Und wo ist da dein Problem? Das wird richterlich angeordnet und nicht wegen einem Bagatelldelikt.
Sondrern nur bei schweren Straftaten.
Lies mal die Grundlage für diesen Einschnitt nach § 100a StPo.
Dann gab es im ersten Halbjahr rund 265.868 schwere Straftaten, ohne BND ....
Da müssen die Richter aber zu schaffen haben ...
Gut @Alfred ich schreibe nicht für die Geheimdienste.
Der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft sind aber in diesem Fall hohe Hürden gesteckt.
Wie das die Geheimdienste machen, ist mir nicht bekannt.

Ich wohne 500 m von der Grenze ,vielleicht wollen die wissen ob ich nach Polen abhaue.
Na und wenn schon ,ich habe nichts zu verbergen.
Dann wuerde jedes schreiben in Sozialen Netzwerken auch ein Verbrechen sein.
Manchmal habe ich das Gefühl,das einige User aus allem eine Paranoia machen,nur um beweisen zu ,das die STASI ja garnicht so schlimm war und die ganz bösen im jetzt und heute zu suchen sind.

Zitat von RudiEK89 im Beitrag #6Zitat von Alfred im Beitrag #5Zitat von Alfred im Beitrag #4Zitat von RudiEK89 im Beitrag #2
Und wo ist da dein Problem? Das wird richterlich angeordnet und nicht wegen einem Bagatelldelikt.
Sondrern nur bei schweren Straftaten.
Lies mal die Grundlage für diesen Einschnitt nach § 100a StPo.
Dann gab es im ersten Halbjahr rund 265.868 schwere Straftaten, ohne BND ....
Da müssen die Richter aber zu schaffen haben ...
Gut @Alfred ich schreibe nicht für die Geheimdienste.
Der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft sind aber in diesem Fall hohe Hürden gesteckt.
Wie das die Geheimdienste machen, ist mir nicht bekannt.
Bleiben noch die 265.868 schweren Straften im ersten Halbjahr.
Wer soll dies glauben. Dies wären rund 1.400 pro Tag inkl. Wochenende. Da müssen die Richter aber schaffen ..

Und dann haben wir nicht mal dies mit einbezogen:
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2...den-landgericht
oder hier
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolit...g-a-913688.html

Zitat von RudiEK89 im Beitrag #2
Und wo ist da dein Problem? Das wird richterlich angeordnet und nicht wegen einem Bagatelldelikt.
Sondrern nur bei schweren Straftaten.
Lies mal die Grundlage für diesen Einschnitt nach § 100a StPo.
Ich finde die Mitteilung nicht uninteressant. Vom Grundsatz her erkenne ich bezogen auf die tagtäglich nur in Deutschland bestimmt horente Anzahl von eingeloggten Handys, die die zweistellige Millionengrenze garantiert bei Weitem überschritten hat, auch im Moment nicht unbedingt ein Problem.Und wenn der Staat sich und im Endeffekt seine Bürger mit solchen geziehlten Aktioonen vor schweren Straftaten schützt, finde ich das sogar gut!
Es ist eben auch ein gewisser Preis moderner Kommunikationsmittel, mit dem wir uns abfinden, mit dem wir leben müssen.
Nur, und das Wissen wir alle zu genau, wie schnell werden die bis jetzt noch juristisch hohe Hürden aufgeweicht und wegen eines einfachen Verdachtes(!) schon bei Bagatelldelikten werden diese Art Überwachungsmaßnahmen ganz schnell legalisiert.
Oder gar der Mißbrauch für ganz andere Zwecke...
Ich möchte das jetzt nicht ins Lächerliche ziehen, aber alle notorischen Fremdgänger in Zukunft besser aufgepasst! Vor dem fremdgehen Handy unbedingt ausschalten oder noch besser, an einem unverdächtigen Ort ablegen, auf lautlos gestellt der Ehefrau untermogeln und z. Bsp.in ihrem Auto, natürlich gut versteckt, "mitfahren" lassen


josy95
Günter Schabowski hatte es in seiner legendären Pressekonferenz am 09.11.1989 wahrlich nicht leicht und vor allem keine Zeit, den genauen Zeitpunkt der Einführung der neuen DDR- Reisegesetze bei Krenz oder im SED- Politbüro zu hinterfragen.
Jeder kennt das Ergebnis.
Politiker von heute haben den Vorteil, nicht unter Zeitdruck zu stehen wie einst Schaboweski und das Politbüro der SED.
Und bevor sie in die Öffentlichkeit gehen, nocheinmal die Lobbyisten zu fragen, die ihnen die Gesetze geschrieben haben ...

Zitat von Alfred im Beitrag #9Zitat von RudiEK89 im Beitrag #6Zitat von Alfred im Beitrag #5Zitat von Alfred im Beitrag #4Zitat von RudiEK89 im Beitrag #2
Und wo ist da dein Problem? Das wird richterlich angeordnet und nicht wegen einem Bagatelldelikt.
Sondrern nur bei schweren Straftaten.
Lies mal die Grundlage für diesen Einschnitt nach § 100a StPo.
Dann gab es im ersten Halbjahr rund 265.868 schwere Straftaten, ohne BND ....
Da müssen die Richter aber zu schaffen haben ...
Gut @Alfred ich schreibe nicht für die Geheimdienste.
Der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft sind aber in diesem Fall hohe Hürden gesteckt.
Wie das die Geheimdienste machen, ist mir nicht bekannt.
Bleiben noch die 265.868 schweren Straften im ersten Halbjahr.
Wer soll dies glauben. Dies wären rund 1.400 pro Tag inkl. Wochenende. Da müssen die Richter aber schaffen ..
@Alfred, Du kleiner großer Künstler im Schwarzmalen!
Ich verstehe das eher so, das die Zahl 265 868 im ersten Halbjahr nicht so einfach auf den Tag, also quasi durch 183 Tage geteilt werden kann. Denn einige "schwere" Jungs (natürlich auch Mädchen) werden bestimmt an einem Tag etliche Male auf diese Weise angepeilt, um ein für einen optimalen Ermittlungserfolge nun mal das notwenndige Bewegungsprofil zu erstellen.
Ich kann mir auch sehr gut vorstellen, das besonders das hochkriminelle Klientel nicht nur ein Handy hat - warum wohl!
Und auch hier würde sich damit die Zahl weiter relativieren.
Und ich gehe (noch) davon aus, das dieses Überwachungssystem in einer hohen Prozentzahl des Gebrauchs, zur Anwendung bei der Überwachung des internationalen Terrorismus, international operierender Schleuserbanden usw. zum Einsatz kommt.
Was bitte schön ist dagegen einzuwenden?
josy95
Günter Schabowski hatte es in seiner legendären Pressekonferenz am 09.11.1989 wahrlich nicht leicht und vor allem keine Zeit, den genauen Zeitpunkt der Einführung der neuen DDR- Reisegesetze bei Krenz oder im SED- Politbüro zu hinterfragen.
Jeder kennt das Ergebnis.
Politiker von heute haben den Vorteil, nicht unter Zeitdruck zu stehen wie einst Schaboweski und das Politbüro der SED.
Und bevor sie in die Öffentlichkeit gehen, nocheinmal die Lobbyisten zu fragen, die ihnen die Gesetze geschrieben haben ...

Zitat von josy95 im Beitrag #12Zitat von Alfred im Beitrag #9Zitat von RudiEK89 im Beitrag #6Zitat von Alfred im Beitrag #5Zitat von Alfred im Beitrag #4Zitat von RudiEK89 im Beitrag #2
Und wo ist da dein Problem? Das wird richterlich angeordnet und nicht wegen einem Bagatelldelikt.
Sondrern nur bei schweren Straftaten.
Lies mal die Grundlage für diesen Einschnitt nach § 100a StPo.
Dann gab es im ersten Halbjahr rund 265.868 schwere Straftaten, ohne BND ....
Da müssen die Richter aber zu schaffen haben ...
Gut @Alfred ich schreibe nicht für die Geheimdienste.
Der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft sind aber in diesem Fall hohe Hürden gesteckt.
Wie das die Geheimdienste machen, ist mir nicht bekannt.
Bleiben noch die 265.868 schweren Straften im ersten Halbjahr.
Wer soll dies glauben. Dies wären rund 1.400 pro Tag inkl. Wochenende. Da müssen die Richter aber schaffen ..
@Alfred, Du kleiner großer Künstler im Schwarzmalen!
Ich verstehe das eher so, das die Zahl 265 868 im ersten Halbjahr nicht so einfach auf den Tag, also quasi durch 183 Tage geteilt werden kann. Denn einige "schwere" Jungs (natürlich auch Mädchen) werden bestimmt an einem Tag etliche Male auf diese Weise angepeilt, um ein für einen optimalen Ermittlungserfolge nun mal das notwenndige Bewegungsprofil zu erstellen.
Ich kann mir auch sehr gut vorstellen, das besonders das hochkriminelle Klientel nicht nur ein Handy hat - warum wohl!
Und auch hier würde sich damit die Zahl weiter relativieren.
Und ich gehe (noch) davon aus, das dieses Überwachungssystem in einer hohen Prozentzahl des Gebrauchs, zur Anwendung bei der Überwachung des internationalen Terrorismus, international operierender Schleuserbanden usw. zum Einsatz kommt.
Was bitte schön ist dagegen einzuwenden?
josy95
Josy,
richtige "Profis" werden wohl gar kein Handy nutzen....


Glaubt hier eigentlich jemand,das das SMS-Verschicken die einzige Möglichkeit der Überwachung für Möbiltelefone ist?Noch besser gehts doch über die Zellen direkt.Mit der entsprechenden Technik bekommen sie jeden auf 5 Meter genau.Auf deutsch:
Bist Du Terrorist,überwachen sie Dich auch beim Ka...en!
Und nun?Bart kämmen,Turban säubern und die Erstürmung der Wohnung abwarten!
Was wird sich eigentlich hier so aufgegeilt?Der normale Bürger war schon zu des Kaisers Zeiten der Depp und wird es auch noch in 1000 Jahren sein!
Richterlicher Beschlus?Braucht man nicht!Begründet wird mit Anfangsverdacht und Verschleierungsgefahr!

Zitat von Alfred im Beitrag #13
Josy,
richtige "Profis" werden wohl gar kein Handy nutzen....[/quote]
@Alfred,...da gebe ich Dir uneingeschränkt Recht!
Und oft erschaudert es doch einen, wie die sich gern so als überclever darstellenden Superermittler auch dieses Landes oft mehr als dellitantisch anstellen (siehe NSU) oder der organisierten Kriminalität regelrecht hinterherhinken...!
Aber Du siehst doch, selbst den sonst als extrem übervorsichtig geltenden Osama Bin Laden hat man auf diese Weise kalt gestellt.
josy95
Günter Schabowski hatte es in seiner legendären Pressekonferenz am 09.11.1989 wahrlich nicht leicht und vor allem keine Zeit, den genauen Zeitpunkt der Einführung der neuen DDR- Reisegesetze bei Krenz oder im SED- Politbüro zu hinterfragen.
Jeder kennt das Ergebnis.
Politiker von heute haben den Vorteil, nicht unter Zeitdruck zu stehen wie einst Schaboweski und das Politbüro der SED.
Und bevor sie in die Öffentlichkeit gehen, nocheinmal die Lobbyisten zu fragen, die ihnen die Gesetze geschrieben haben ...
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