eingesperrt wegen Republikflucht-und der 9.November 1989

07.07.2013 13:27
avatar  Lutze
#1
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viele Republikflüchtige saßen auch noch nach dem 9.November 1989
in den Gefängnissen,erst im Dezember 1989 wurden sie entlassen,
warum nicht schon früher?,gab es da nicht Tumulte in den Gefängnissen?
gruß Lutze

wer kämpft kann verlieren,
wer nicht kämpft hat schon verloren


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07.07.2013 14:02
avatar  ABV
#2
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ABV

Meines Wissens gab es Ende Oktober 1989, eine Amnestie für alle "213-er". In wie weit die Amnestie am 09. November 1989 bereits abgeschlossen war, kann ich dir aber nicht sagen.

Gruß Uwe

07.07.2013 14:32
avatar  eisenringtheo ( gelöscht )
#3
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eisenringtheo ( gelöscht )

Tante "Google" meint: 27. Oktober 1989!
http://www.chronikderwende.de/wendepunkt...27.10.1989.html
Die Berichterstattung war damals so, dass man alle Reisebeschränkungen nach der CSSR aufhob, der §213 aber keinesfalls aufgehoben werden sollte. Bei mir entstand der Eindruck, dass wer gehen wollte, jetzt sofort gehen sollte, auch die Verurteilten, damit man mit den Zufriedenen weiter am Aufbau des Sozalismus weiterarbeiten könne, ohne die lästigen Störungen und Demos durch die Gegner der DDR. Ob das der Plan war? Immerhin hat das Kuba mehrmals so gemacht.
Theo


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07.07.2013 14:39
avatar  Lutze
#4
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ein Freund von mir wurde erst noch dem 9.November aus dem Bautzener Gefängnis
wegen § 213 entlassen
Lutze

wer kämpft kann verlieren,
wer nicht kämpft hat schon verloren


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15.09.2015 02:39
avatar  Cambrino ( gelöscht )
#5
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Cambrino ( gelöscht )

Zitat von Lutze im Beitrag #4
ein Freund von mir wurde erst noch dem 9.November aus dem Bautzener Gefängnis
wegen § 213 entlassen
Lutze


Hallo Lutze, die ausführenden Organe der DDR hatten es nach der Amnestie nicht sehr eilig, so war es auch 1972 bei der Amnestie.
Damals (kenne ich aus meiner Stasi Akte) schickte der Staatsanwalt von Wernigerode im November 1972 ein Schreiben an das Kreisgericht Wernigerode "der Haftbefehl des Beschuldigten von 1963 sei nun auf zu heben". Doch erst im Mai 1973 wurde mein Haftbefehl durch einen Beschluß des Kreisgerichts Wernigerode auf gehoben. Also 6 Monate nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Da werden Die sich 1989 auch gesagt haben, da haben wir doch noch Zeit genug, die können ruhig noch etwas schmoren in den Zellen.

Gruß CAMBRINO


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