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Frage
Ein kleines Szenario,dass sich vielleicht so hätte abspielen können.
Wir schreiben das Jahr 1987 Hans und Peter,wandern entlang der innerdeutschen Grenze,obwohl die Hinweisschilder eindeutig vor einem Grenzübertritt warnen, treibt es Hans ins vorgelagerte Hoheitsgebiet. Er wagt sich über den Grenzpfahl hinaus bis zum Zaun vor. Doch dann greift sich Hans an die Brust und bricht bewusstlos zusammen. Peter steht auf der Westdeutschen Seite und überlegt,was er jetzt machen soll ? Er ruft den Rettungsdienst über die 112.Die Grenzposten werden auf der Ostseite aufmerksam auf den Vorfall. Peter traut sich nicht,die Grenze zu überschreiten aus Angst vor Verhaftung.
Dieses Beispiel hätte oder hat sich vielleicht mal so zugetragen.
Jetzt meine Frage,wie war das vorgehen,der DDR Grenztruppen in diesem Fall ? Hätte der Rettungsdienst West,zum Patient vordringen dürfen,auch wenn dieser schon auf DDR Hocheitsgebiet gelegen hat ? Der Rettungsdienst West war mit Notarzt innerhalb von 5 Min an der Einsatzstelle. Es ging um leben und tot. Hans hatte einen Herzkreislaufstillstand
(Stellt euch die Situation einfach wir auf dem Headerbild vor)
(Namen frei erfunden)
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Ist doch aber interssant ,wie schnell auf ein angenommenes Szenario Meldungen erfolgen.
Ich habs auch so erlebt wie der Rostocker schreib . Etliche male wurden Personen zurückgewiesen. Wir wurden sogar angewiesen bloss keine Personen festzunemen ,gleich ob sie aus Unkenntnis oder Provokation die Grenze verletzten . Immer einfach zurückgewiesen .Natürlich dokumentiert .
Deswegen hatte ich in meinem ersten Beitrag auch ironisch geantwortet .
MfG Fritze
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Zitat von Fritze im Beitrag #16
Ist doch aber interssant ,wie schnell auf ein angenommenes Szenario Meldungen erfolgen.
Ich habs auch so erlebt wie der Rostocker schreib . Etliche male wurden Personen zurückgewiesen. Wir wurden sogar angewiesen bloss keine Personen festzunemen ,gleich ob sie aus Unkenntnis oder Provokation die Grenze verletzten . Immer einfach zurückgewiesen .Natürlich dokumentiert .
Deswegen hatte ich in meinem ersten Beitrag auch ironisch geantwortet .
MfG Fritze
Manchmal übertrat mann die Grenze und keiner hat es gemerkt.

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Zitat von RudiEK89 im Beitrag #8Zitat von GZB1 im Beitrag #7
@Angelo, in Richtung BRD durfte nicht geschossen werden, und eh jemand von den GT ins Vorgelagerte gegangen wäre hätte es etwas gedauert. Es wäre vermutlich bei einer mündlichen wütenden Zurückweisung der AGT ( ...Hier sprechen die GT der DDR verlassen sie unverzüglich das Hoheitsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik..) geblieben und einer nachfolgenden akribischen Untersuchung der Vorfalls durch die V2000.
Das denke ich auch, die Posten hätten sich mit dem Megafon die Seele aus dem Hals gebrüllt "Sie befinden sich auf dem Hoheitsgebiet der DDR" aber bis die Gakl am Ort gewesen wären, wäre Hans schon im Rettungswagen und Richtung Krankenhaus unterwegs.
Gruß Andreas
Wenn mal besoffene Jugendliche vor der Wittinger Tribüne auf die 4 Meter DDR gelaufen sind haben wir auch nicht durch die Gegend gerufen, Megafon hatten wir ja gar nicht und die hätten sich wohl halb kaputtgelacht.
Meldung abgesetzt und beobachtet, mehr nicht.
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Zitat von Jobnomade im Beitrag #18Zitat von glasi im Beitrag #11
Guten Morgen. Wieviel Meter waren es eigentlich von der Grenzsäule bis zum Zaun?
Hallo Glasi -
das war recht unterschiedlich, geländeabhängig.
Es konnten wenige Meter sein - oder auch mal 100 Meter.
Gruss Hartmut
Danke. Ich frage deswegen,weil mann kann sich das Leben ja schon unnötig schwer machen wegen ein paar Meter.
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Zitat von Fritze im Beitrag #3
Ja ,aber nur wenn der Rettungsdienst sich verpflichtet , nach dem Zusammenbruch der DDR ein gesamzdeutsches Forum mit aufklärendem Charakter zu eröffnen !
Eine klare Forderung, der ich mich anschliessen möchte, Fritze.
Nun, zum Glück hat der Rettungsdienst unseren Ruf erhört

Gruss Hartmut
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Glasi soll es auch heute noch unter Nachbarn geben.
Wer gute Nachbarschaft behalten will der setze einen Zaun.
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In ganz Skandinavien gilt ein Grundsatz "Liebe deine Nachbarn ,aber achte die Zäune ! "
Und das ,wo dort das "Allemansretten "gilt !
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Es war schon schwer einzuschätzen, ob sich die Schaulustigen auf dem Gebiet der DDR befanden oder nicht. Waren sie aber an der Grenzsäule, hatten sie die DDR betreten.
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Interessant wäre doch, ob es für solche Eventualitäten in der FÜST irgendwelche Anweisungen gab, wie man vorzugehen hat? Leider scheint es von den Wortmeldern auch niemand zu wissen.
Mir spuken da immer noch die in den Berliner Grenzgewässern ertrunkenen Kinder im Hinterkopf herum. Auf der Westseite traute sich keiner ins Wasser, das komplett zu Ost-Berlin gehörte, andrerseits waren recht schnell Grenzboote der DDR-Seite vor Ort, deren Besatzungen darauf achteten, dass niemand ins Wasser sprang, selbst aber auch keine Rettungsversuche unternahmen.
Es mussten, wenn ich mich recht erinnere, vier Kinder sterben, bevor man sich auf ein Verfahren zur Wasserrettung geeinigt hat.
Gruss
icke
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@Icke46 da gab es einen klaren Grundsatz, "Melden macht frei!"
Das mit den ertrunkenen Kindern da sollte man bezüglich Rettungseinsatz der GT wohl einen jeden Einzelfall mal prüfen.
@Thunderhorse weiß da bestimmt genaueres.
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Die Geschichte des vorletzten ertrunkenen Kindes, bevor es zu der Einigung über die Grenzrettung kam:
http://www.chronik-der-mauer.de/index.ph...d/593916/page/2
Gruss
icke
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Zitat von icke46 im Beitrag #27
Die Geschichte des vorletzten ertrunkenen Kindes, bevor es zu der Einigung über die Grenzrettung kam:
http://www.chronik-der-mauer.de/index.ph...d/593916/page/2
Gruss
icke
ebenda: "...Aus der Tatsache heraus, daß er nach seinen Angaben in der Vergangenheit wiederholt von Westberliner Bürgern zur Einleitung von Rettungsmaßnahmen ohne vorhandenen Anlaß provoziert wurde, daß sich an der Wasseroberfläche keine Luftblasen zeigten und am Gräben-Ufer befindliche Angler nicht reagierten, nahm er eine Provokation an und fuhr nach kurzem Halt (ca. 30 Sekunden) weiter zum genannten Befehlsstand.
Darüber hinaus ist das zur Einleitung sofortiger Rettungsmaßnahmen notwendige Überfahren der "rot-weißen Sperrlinie" nur mit ausdrücklicher Genehmigung des OPD bzw. des Kommandeurs des Grenzregimentes 35 und nach vorheriger Benachrichtigung der Posten auf dem Beobachtungsturm der GÜST Oberbaumbrücke gestattet.
Am Befehlsstand der Bootskompanie nahm (...) die dort zwischenzeitlich eingegangene Meldung des Postens (...) entgegen, informierte den OPD des Grenzregimentes 35 vom Vorkommnis, forderte Taucher an und benachrichtigte das Boot 673 unter Kapitänleutnant (...) an der Brömmelbrücke vom Ereignis. Danach begab sich (...) mit dem Boot 170 wieder zur Unfallstelle. Er traf dort gegen 10.25 Uhr kurz nach Kapitänleutnant (...) ein. Beide Boote verblieben bis zur Beendigung der Bergungsarbeiten am Ort...."
http://www.chronik-der-mauer.de/index.ph...le/Start/page/2
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Hallo
Zitat von Angelo im Beitrag #1
Ein kleines Szenario,dass sich vielleicht so hätte abspielen können.
Wir schreiben das Jahr 1987 Hans und Peter,wandern entlang der innerdeutschen Grenze,obwohl die Hinweisschilder eindeutig vor einem Grenzübertritt warnen, treibt es Hans ins vorgelagerte Hoheitsgebiet. Er wagt sich über den Grenzpfahl hinaus bis zum Zaun vor. Doch dann greift sich Hans an die Brust und bricht bewusstlos zusammen. Peter steht auf der Westdeutschen Seite und überlegt,was er jetzt machen soll ? Er ruft den Rettungsdienst über die 112.Die Grenzposten werden auf der Ostseite aufmerksam auf den Vorfall. Peter traut sich nicht,die Grenze zu überschreiten aus Angst vor Verhaftung.
Dieses Beispiel hätte oder hat sich vielleicht mal so zugetragen.
Jetzt meine Frage,wie war das vorgehen,der DDR Grenztruppen in diesem Fall ? Hätte der Rettungsdienst West,zum Patient vordringen dürfen,auch wenn dieser schon auf DDR Hocheitsgebiet gelegen hat ? Der Rettungsdienst West war mit Notarzt innerhalb von 5 Min an der Einsatzstelle. Es ging um leben und tot. Hans hatte einen Herzkreislaufstillstand
(Stellt euch die Situation einfach wir auf dem Headerbild vor)
(Namen frei erfunden)
alsoooo: zu meiner Zeit (1978/1979) und in "meinem" Grenzabschnitt wären Handlungen, die eine Hilfe durch Dich (Angelo) hätten verhindern können fast unmöglich gewesen:
wir hatten ja noch die alte Minensperre mit den Erdminen zwischen uns... und die war perse erstmal auch für die "normalen Grenzposten" unüberwindbar. Und wer solcherart Grenzverläufe noch in Erinnerung hat weiß, das die von Dir dargestellte Situation personell (erstmal) nicht beeinflußbar war
Ich hätte als Postenführer Meldung gemacht und abgewartet. was kommt...
Hatte ja einen ähnlichen Vorfall gehabt(war aber eher eine Provokation von Jugendlichen): wir waren als ständiger Postenpkt. auf einem BT10 eingesetzt. Gegen Abend ein Bully auf bundesdeutscher Seite (die Straße führte relativ nahe am eigentlichen grenzverlauf parallel entlang).
Bully hält an, 3 oder 4 Jugendliche steigen aus, laufen Richtung Grenzzaun (Minensperre, Erdminen) und tun so, als ob sie den überwinden wollen....
Ich bin seinerzeit als PF auf das Dach des Turmes hab mein LMG (mit ZWEIBEIN!!!!) "in Stellung" gebracht und Ruhe war...
die sind flugs zurück zum Auto und weg waren sie... (die wußten ja nicht, daß ich eigentlich gar nicht hätte schießen dürfen.....)
Edith: Rechtschreibfehler, Zeitangabe
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Zitat von Angelo im Beitrag #6
Ich hätte Hans nicht sterben lassen,wenn ich in der Situation der Kollegen gewesen wäre,hätte ich mein Zeug genommen und wäre zu ihm gelaufen und ich bin mir sicher,von den Grenztruppen hätte mich keiner daran gehindert. Sorry so Herzlos wäre keiner gewesen...
Ja Angelo--wollte gerade mit der Gegenfrage kommen.Wie wäre es gewesen,wenn die Rettungskräfte dann vor Ort gewesen wären,Und niemand hätte sich getraut,das Gebiet der DDR zu betreten.Weil man ja nicht wußte,wie reagieren die Grenzposten drauf.Hätte man auf Anweisung gewartet oder hätte man durch zurufen,die Grenzer auf die Situation drauf aufmerksam gemacht.Also ich würde sagen,das letztere.
Aber ich möchte mal mit anführen,heute läst sich alles leicht schreiben.Entscheiden und beurteilen kann man es erst ,wenn man in solch einer Situation kommt und ist.
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