Abschnittsbevollmächtigter der Deutschen Volkspolizei

Bei den Abschnittsbevollmächtigten der Deutschen Volkspolizei, kurz ABV genannt, handelte es sich um für ein abgegrenztes Territorium zuständige Volkspolizisten. In diesem Territorium, dem Abschnitt, waren die ABV für folgende Aufgaben zuständig:

- Vorbeugung und Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durch präventive Maßnahmen ( Verkehrskontrollen, Streifentätigkeit)
- Aufnahme von Strafanzeigen ( nach Rücksprache mit der Kriminalpolizei)
- Bearbeitung von kleineren Ermittlungsverfahren
- Unterstützung der Kriminalpolizei bei Ermittlungstätigkeiten
- Fertigung von Berichten zur Feststellung der politischen Zuverlässigkeit ( zum Beispiel bei geplanten "Westreisen", geplanten Einberufungen zu den Grenztruppen)
- Kontrolle von Haftentlassenen Personen
- Kontrolle von Hausbüchern
- Kontrolle größerer Veranstaltungen ( zum Beispiel auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes)

Die Ausbildung eines Abschnittsbevollmächtigen betrug drei Jahre. Im ersten Jahr nahmen die Bewerber an einem Vorbereitungslehrgang teil. Dieser betrug jeweils eine Woche und wurde im Abschnitt von zwei bis drei Monaten durchgeführt. Dem schloss sich ein einjähriges Direktstudium an der ABV-Schule in Pretzsch ( früher Bezirk Halle) an. Bei erfolgreicher Absolvierung gingen die künftigen Abschnittsbevollmächtigten in ein Praktikum, in dem sie die erworbenen theoretischen Kenntnisse unter Beweis stellen mussten. Erst dann erfolgte die Ernennung zum Leutnant der VP.

Der Zuständigkeitsbereich eines ABV betrug, auf dem Land, mehrere Orte. Jede größere Stadt verfügte dagegen über mehrere Abschnittsbevollmächtigte.
In der Regel wohnte der ABV auch in seinem Abschnitt. Wo ihm mindesten ein von der Dienststelle eingerichtetes externes Dienstzimmer zur Verfügung stand. Des Weiteren besaßen viele Abschnittsbevollmächtigte zusätzlich Zuhause ebenfalls ein Dienstzimmer.

Jedem ABV standen zur Aufgabenerfüllung " Freiwillige Helfer der Volkspolizei" zur Verfügung.

Organisatorisch gehörten die ABV dem Dienstzweig " Schutzpolizei" an.

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Nur noch Folklore: ein " ABV" auf einem historischen Umzug

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So genannte "ABV-Info" der Abteilung " Pass & Meldewesen" des VPKA Seelow, über eine beantragte " Westreise".
Auf der Rückseite tippte der ABV einen Ermittlungsbericht zur Person des Antragstellers.
Solch ein Bericht enthielt folgende Gesichtspunkte:
- persönliche und finanzielle Verhältnisse des Antragstellers
- etwaige "besondere Vermögensverhältnisse
- allgemeiner Leumund
- gesellschaftliche Aktivitäten
- politisches Auftreten

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