Operativer Diensthabender

In der Ebene eines Volkspolizeikreisamtes waren Operative Diensthabende (ODH) für folgende Aufgaben zuständig:

- Führung der operativen Kräfte von Schutz / Verkehrs und Kriminalpolizei
- Einleitung aller notwendigen Sofortmaßnahmen
- Abwicklung des Funk / Fernsprech und Fernschreibverkehrs
- Führung des polizeilichen Lagefilms sowie des Rapportes

Dem ODH stand in den Abend und Nachtstunden ein Gehilfe ( GODH) zur Seite. Operative Diensthabende bekleideten meist den Rang eines Oberleutnants oder Hauptmann. In den Bezirksbehörden der VP sowie im Präsidium der Volkspolizei in Berlin, standen die ODH, der höheren Verantwortung entsprechend, im Rang eines Majors oder Oberstleutnants.

In den untergeordneten Revieren / Betriebsschutzwachen / WKM-Wachen, gab es die Funktion eines Diensthabenden. Insbesondere in kleineren Revieren, konnte diese Funktion bereits von einem Obermeister wahrgenommen werden.

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