Unter Grenzüberwachung versteht man die temporäre Beobachtung und / oder Bestreifung eines nicht ständig besetzten Grenzabschnittes. Die Grenzüberwachung wurde ausschließlich an den Grenzen zur (damaligen) Volksrepublik Polen und zur CSSR von Grenzabschnittsposten durchgeführt. Obwohl es sich bei den Grenzabschnittsposten um Angehörige des Militärs handelte, besaß die Grenzüberwachung einen überwiegend polizeilichen Charakter.
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Grenzabschnitt zwischen Reitwein und Küstrin-Kietz an der ehemaligen Grenze zwischen der DDR und der VR Polen