Unter Betriebsschutz verstand man in der DDR einen Dienstzweig der Volkspolizei. Dienststellen des Betriebsschutzes existierten in Betrieben von hoher (volks)wirtschaftlicher Bedeutung. Zum Beispiel die "LEUNA-Werke", das " Eisenhüttenkombinat Ost" und das Zementwerk Rüdersdorf. Die Aufgaben der "Betriebsschützer" bestanden in der Verhinderung und Aufdeckung von Straftaten, insbesondere Diebstahlshandlungen auf dem Gelände des Betriebes und der Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit. Der Betriebsschutz verfügte über eine eigene Kriminalpolizei.