Die Aufgabenbereiche der Grenzaufklärer waren sehr vielfältig und beschränkten sich nicht auf bestimmte Abschnitte des Grenzgebietes. Aus dem Gedächtnis ein paar Fakten dazu (die Angaben stützen sich auf das GR 3, entspachen aber den Plänen für die Strukturen der GT, ihre Wortwahl entspricht dem damaligen militärischen Sprachgebrauch):

1. Struktur innerhalb einer Grenzkompanie
Anfang der 80-er Jahre verfügte eine Grenzkompanie in der Regel über 4-6 Grenzaufklärer (GAkl's) in den Dienstgradgruppen Feldwebel (Berufsunteroffiziere) oder Fähnriche. Mit der Umstrukturierung der Grenztruppen Mitte der 80-er Jahre wurden die Grenzkompanien neu auf die Bataillone aufgeteilt. Die 4 Kompanien des III. GB wurden, wie es hieß "zur Unterstützung der Grenzsicherung" eingesetzt und erhielten etwas mehr Gefechtstechnik. Die 8 Kompanien des I. und II. GB übernahmen die Grenzsicherung des Regimentsabschnitts (ca. 120 km) in der Kompaniesicherung, also jede Grenzkompanie sicherte ihren zugewiesenen Abschnitt rund um die Uhr, eventuell im Hinterland unterstützt von den Kompanien des III. GB. (Beispiel: Aus der 12.GK/III.GB/GR 3 wurde die 8.GK/II.GB/GR 3). Damit wurde zugleich geplant, in den Kompanien des I. und II. GB die GAkl's auf eine Zugstärke aufzustocken. Das waren 2 Gruppen a 5-7 Mann und ein Zugführer. Zum Teil wurden dazu die GAkl's der Kompanien des neuen III.GB neu zugeteilt, zum Teil mussten neue ausgebildet werden. Letzteres war nach meinem Wissenstand bis 1989 noch nicht voll abgeschlossen.

2. Bewaffnung, Ausrüstung:
Standardmäßig war die Doppelbewaffnung (Pistole und MPi). Dazu kam i.d.R. ein Krad, ein Diensthund (Klasse Schutzhund) und zum Teil spezielle Fototechnik. Da für die Dienstzeit die Wartung des Kfz. und die Ausbildung/Pflege des Diensthundes mit geplant werden musste, bestand die reine Grenzdienstzeit des GAkl pro Tag maximal aus 7 Stunden, es sei denn, es gab eine entsprechende Lage in der Grenzsicherung, die einen erhöhten Kräfteeinsatz forderte.

3. Einsatzgebiete und Aufgaben (Auswahl):
Sperrzone ("Hinterland", 3- oder 5-Kilometer-Zone vor dem Signalzaun):
- Einsatz als Grenzstreife in dieser Zone
- Kontakt zur Grenzbevölkerung und den staatlichen Vertretern
- Anwerbung, Ausbildung und Handlungen mit Freiwilligen Helfern der Grenztruppen
- Koordinierung der Handlungen mit der Polizei und deren freiwilligen Helfern
- Kontrollen in den Grenzortschaften (Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, z.B. keine nicht angeschlossenen Leitern)
- Einweisung von Angehörigen der GT in die Postenpunkte der "Hinterlandssicherung"

Schutzstreifen (unmittelbares Handlungsgebiet der GT, 500m-Zone, Gebiet zwischen den Zäunen):
- Einsatz als Grenzstreife mit Posten (routinemäßige Sicherung und Kontrolle der Sicherungsanlagen)
- Einsatz als Beobachtungs- oder Horchposten:
--- zur Überwachung und Dokumentation von Handlungen auf dem Territorium der BRD
--- zur Überprüfung und Dokumentation von Handlungen eigener Kräfte ("Aufklatschen", "Anscheißen" - selten, aber möglich)
- Einsatz zur qualifizierten Spurensuche auf dem 2m- bzw. 6m-Kontrollstreifen
- Einsatz bei Handlungen zur Täuschung des Gegners

Das den Sperranlagen vorgelagerte Hoheitsgebiet ("Feindwärts")
- HINWEIS: Nicht alle GAkl's waren für solche Einsätze rund um Uhr bestätigt (Probleme im Dienst, Probleme in der Ehe oder der restlichen Familie, Bestrafungen konnten u.a. zum Entzug dieser Bestätigung führen. Diese Bestätigung wurde bei uns liebevoll 3B-Bestätigung genannt - "Bestätigt Bis Bonn".)
- Einsatz bei Streifen zur Kontrolle der Sicherungsanlagen und Grenzmarkierungen
- Einsatz als Beobachtungs- oder Horchposten zur Überwachung und Dokumentation von Handlungen auf dem Territorium der BRD
- Spezielle Beobachtungsaufgaben bei drohenden Handlungen gegen das Territorium der DDR
- Einsatz bei Handlungen zur Täuschung des Gegners

4. Auswertung der Aufklärungsergebnisse
Die GAkl's waren dem Kompaniechef unterstellt und hatten an ihn oder einen seiner Stellvertreter zu melden (im Rahmen der Grenzsicherung über den "Kommandeur Grenzsicherung" auf der Führungsstelle). Ihnen stand in der Kompanie i.d.R. ein kleines Fotolabor zur Verfügung. Es gab eine unmittelbare Zusammenarbeit mit dem Offizier Aufklärung des Bataillons, der ihnen gegenüber auch Weisungsberechtigung hatte (soweit ich weiß). Es gab i.d.R. viele direkte Kontakte mit dem Zuständigen Verbindungsoffizier der Verwaltung 2000 (Stasi in der Armee) des Bataillons, mehr zumindest als bei anderen Angehörigen der Kompanie (nach meiner Beobachtung). Im Rahmen der Personalanalyse lt. Befehl 44 hatte der Zugführer des GAkl.-Zuges die monatliche Beurteilung vorzunehmen und direkt an den Kompaniechef zu melden. Vorher (ohne Zugstruktur) übernahm i.d.R. der Stellvertretende Kompaniechef diese Aufgabe.




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