Freiwillige Helfer der Volkspolizei

Unter diesem Begriff verstand man ehrenamtlich tätige Unterstützungskräfte aus den Reihen der Bevölkerung. Über \"Freiwillige Helfer\" verfügten vorwiegend die Dienstzweige Schutzpolizei, inklusive der Abschnittsbevollmächtigten, sowie die Verkehrspolizei. Zur äußeren Erkennbarkeit trugen die \"FH\" während ihres Dienstes eine rote, mit dem VP-Stern und der Aufschríft \" Freiwilliger Helfer der Volkspolizei\" versehene Armbinde. Des Weiteren besaß jeder \"VP-Helfer\" einen \" Helferausweis\". VP-Helfer konnte man ab dem Alter 16 Jahre werden.

Die \" Freiwilligen Helfer\" untergliederten sich in den jeweiligen Diensteinheiten in Züge und Gruppen. Hauptsächlich kamen die \"FH\" zur Unterstützung der operativen VP-Kräfte im Streifendienst, bei Verkehrsregelungen und Verkehrskontrollen, bei Absperrmaßnahmen sowie Fahndungen zum Einsatz. Dabei verfügten die "Helfer" über realtiv weitgefasste Befugnisse. So konnten diese zum Beispiel Personen und Fahrzeuge kontrollieren, ohne dass ein "richtiger Polizist" anwesend sein musste.

Seitens der Dienststellenleitungen wurden jährlich Forderungen zur Anwerbung neuer " VP-Helfer" erstellt, die jedoch in den letzten Jahren der DDR kaum noch erfüllt werden konnten. Selbst von den bereits geworbenen, langjährigen " VP-Helfern" war kaum mehr als zwanzig Prozent einsatzbereit. Um den vorgeschriebenen Personalbestand nicht zu gefährden, durften " Karteileichen" jedoch erst bei dem gesicherten Vorhandensein entsprechenden Ersatzes gelöscht werden.

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