Forum DDR Grenze- DDR Zeitgeschichte Online » # » Staatssicherheit der DDR (MfS) » Kinder beantragen Stasi-Akten der Eltern
Von politischer Seite nur nichts über das frühere Leben der Großeltern und Eltern wissen wollen .
Die wirtschaftliche Seite ist doch viel mehr von Interesse,. Hauptsache das Erbe wird oder ist aufgeteilt.
Vernüftig ist doch das die Stasiakten nicht geschlossen werden , denn die Schnipsel müssen alle noch sortiert werden . Ich habe keine Angst
davor und deshalb brauche ich mich nicht über solche Themen aufzuregen
Mfg Ratata
Zitat von ratata im Beitrag #31
Von politischer Seite nur nichts über das frühere Leben der Großeltern und Eltern wissen wollen .
Die wirtschaftliche Seite ist doch viel mehr von Interesse,. Hauptsache das Erbe wird oder ist aufgeteilt.
Vernüftig ist doch das die Stasiakten nicht geschlossen werden , denn die Schnipsel müssen alle noch sortiert werden . Ich habe keine Angst
davor und deshalb brauche ich mich nicht über solche Themen aufzuregen
Mfg Ratata
Ich kann mir aber vorstellen ,daß zb Heim ,-oder JWH kinder interesse an ihren Eltern haben.Sich fragen stellen,Wieso,Weshalb Warum.

Da wird aber der Sohnemann staunen, wenn man ihm einen blauen oder orangenen Aktendeckel auf dem Tisch legt. Und wenn dann alle Seiten weg sind, wird es richtig spannend.....

Zitat von Feliks D. im Beitrag #19Zitat von Vierkrug im Beitrag #8
Ich wundere mich schon lange nicht mehr. Das ist deutsche Gründlichkeit !!! Dagegen war die mittelalterliche spanische Inquisition regelrecht stümperhaft.
Will man Feindbilder über Generationen bewahren und das Mißtrauen weiter vertiefen, statt der jüngeren Generation die Möglichkeit und die Chance zu geben ihre eigenen Wege zu gehen.vierkrug
Ja das erklärt auch das Interesse an dieser Einrichtung, jetzt sollen schon die Kinder den Eltern hinterherschnüffeln. Müssen die dann auch zahlen oder bekommen die kostenlose Einsicht? Na ich werd mal fragen ob da ein, über meine Berichte hinausgehendes, grundlegendes Interesse vorhanden ist; denke mal ich kenn die Antwort bereits.
Das sehe ich anders. Die Kinder "sollen" nicht hinterherschnüffeln, wenn es sie nicht interessiert. Und wenn es sie interessiert, werden sie sich wohl nicht 100%ig auf die Auslegung offizieller Stellen verlassen sondern nach Antworten bei den noch Lebenden suchen, die das alles noch aus dem direkten Erzählen kennen. Was mich betrifft (und wohl auch meine beiden Schwestern) werde ich wohl von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Akte meines Vaters anzufordern. Bin mir sicher, daß da nicht nur ein paar Blätter drin sind und ich weiß auch, wie ich das Niedergeschriebene darin zu werten habe. Im Übrigen habe ich einen ganzen dicken Leitz-Ordner, engzeilig mit Maschine geschrieben von ihm. Da geht es mir hauptsächlich noch darum einige Zusammenhänge herstellen zu können.
Ich halte die ganze Sache schon deshalb für Bedenklich weil sich die direkt Betoffenen nicht mehr wehren können! Keine Erklärung, darlegen von Beweggründen oder ganz einfach Richtigstellung! Der Gedanke dass ein „Sachbearbeiter“ der BSTU den wahrscheinlich überforderten Nachkommen die „DDR-Welt“ ihrer Eltern erklärt ist schlichtweg pervers!
Es ist doch bekannt dass diese Akten nicht der Weisheit letzter Schluss sind sondern lediglich subjektive Vorgänge. Wenn man bedenkt dass Leute als IM geführt wurden ohne dass sie dies wussten, und solche Fälle gab es nachweislich, so verbietet sich diese mehr als scheinheilige Praxis schon aus Gründen der Moral und Fairniss den Verstorbenen gegenüber!
Zitat von DoreHolm im Beitrag #34Zitat von Feliks D. im Beitrag #19Zitat von Vierkrug im Beitrag #8
Ich wundere mich schon lange nicht mehr. Das ist deutsche Gründlichkeit !!! Dagegen war die mittelalterliche spanische Inquisition regelrecht stümperhaft.
Will man Feindbilder über Generationen bewahren und das Mißtrauen weiter vertiefen, statt der jüngeren Generation die Möglichkeit und die Chance zu geben ihre eigenen Wege zu gehen.vierkrug
Ja das erklärt auch das Interesse an dieser Einrichtung, jetzt sollen schon die Kinder den Eltern hinterherschnüffeln. Müssen die dann auch zahlen oder bekommen die kostenlose Einsicht? Na ich werd mal fragen ob da ein, über meine Berichte hinausgehendes, grundlegendes Interesse vorhanden ist; denke mal ich kenn die Antwort bereits.
Das sehe ich anders. Die Kinder "sollen" nicht hinterherschnüffeln, wenn es sie nicht interessiert. Und wenn es sie interessiert, werden sie sich wohl nicht 100%ig auf die Auslegung offizieller Stellen verlassen sondern nach Antworten bei den noch Lebenden suchen, die das alles noch aus dem direkten Erzählen kennen. Was mich betrifft (und wohl auch meine beiden Schwestern) werde ich wohl von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Akte meines Vaters anzufordern. Bin mir sicher, daß da nicht nur ein paar Blätter drin sind und ich weiß auch, wie ich das Niedergeschriebene darin zu werten habe. Im Übrigen habe ich einen ganzen dicken Leitz-Ordner, engzeilig mit Maschine geschrieben von ihm. Da geht es mir hauptsächlich noch darum einige Zusammenhänge herstellen zu können.
Richtig, die Möglichkeit überhaupt diese Akten der Eltern einsehen zu können ist doch nichts verwerfliches.
Es geht ja nicht nur um 20jährige Kinder, diese "Kinder" können mittlerweile auch über 60 sein.
Übrigens dreht sich nicht alles um Vorverurteilung des MfS, die Akten sind aber nun einmal gegenständlich da und es ist gut das man selbst oder halt die Kinder, wenn der Wunsch besteht, Einsicht nehmen kann.

GW,
bei der Einsicht in die Akten darfst Du aber nicht vergessen, dass Du nur das zu lesen bekommst, was die Behörde möchte.
Ich habe dies selbst schon erlebt. Ein Bekannter bekam bestimmte Unterlagen. Obwohl er sich schon einige Zeit mit dem Thema beschäftigte, war er bei bestimmten Fragen überfordert. Da ging es um bestimmte Formulare, Abkürzungen und verschiedene andere Zusammenhänge.
Für mich ist dies nichts anderes als eine Arbeitsplatzsicherungsmaßnahme der BStU und das man in der heutigen Geschichte von anderen Problemen und eigenen Problemen ablenken kann.
Zitat von Alfred im Beitrag #37
GW,
bei der Einsicht in die Akten darfst Du aber nicht vergessen, dass Du nur das zu lesen bekommst, was die Behörde möchte.
Ich habe dies selbst schon erlebt. Ein Bekannter bekam bestimmte Unterlagen. Obwohl er sich schon einige Zeit mit dem Thema beschäftigte, war er bei bestimmten Fragen überfordert. Da ging es um bestimmte Formulare, Abkürzungen und verschiedene andere Zusammenhänge.
Für mich ist dies nichts anderes als eine Arbeitsplatzsicherungsmaßnahme der BStU und das man in der heutigen Geschichte von anderen Problemen und eigenen Problemen ablenken kann.
Alfred, ich denke da kann man geteilter Meinung sein.
Es steht jeden frei zu entscheiden ob er die Einsicht möchte oder nicht.
Das man es kann wenn man es will ist für mich legitim.
Sehe da keine ABM.

Zitat von SCORN im Beitrag #35
Ich halte die ganze Sache schon deshalb für Bedenklich weil sich die direkt Betoffenen nicht mehr wehren können! Keine Erklärung, darlegen von Beweggründen oder ganz einfach Richtigstellung! Der Gedanke dass ein „Sachbearbeiter“ der BSTU den wahrscheinlich überforderten Nachkommen die „DDR-Welt“ ihrer Eltern erklärt ist schlichtweg pervers!
Es ist doch bekannt dass diese Akten nicht der Weisheit letzter Schluss sind sondern lediglich subjektive Vorgänge. Wenn man bedenkt dass Leute als IM geführt wurden ohne dass sie dies wussten, und solche Fälle gab es nachweislich, so verbietet sich diese mehr als scheinheilige Praxis schon aus Gründen der Moral und Fairniss den Verstobenen gegenüber!
Habe in meiner Akte keine Stellungnahme oder Bewertung irgendeiner Nachwende-Behörde gefunden. So vermute ich es auch bei der Akte meines Vaters. Halte mich politisch und geschichtlich, auch in Verbindung mit den Memoiren meines Vaters, für fähig genug, hier die Spreu vom Weizen zu trennen.
Zitat von Alfred im Beitrag #33
Da wird aber der Sohnemann staunen, wenn man ihm einen blauen oder orangenen Aktendeckel auf dem Tisch legt. Und wenn dann alle Seiten weg sind, wird es richtig spannend.....
Na bei einem leeren Aktendeckel gibts eher einen schlanken Dreizeiler.
Bei einer Antragstellung stehen die Chancen grundsätzlich 50 zu 50, dass eine Akte vorhanden ist.
Zitat von Alfred im Beitrag #37
GW,
bei der Einsicht in die Akten darfst Du aber nicht vergessen, dass Du nur das zu lesen bekommst, was die Behörde möchte.
Ich habe dies selbst schon erlebt. Ein Bekannter bekam bestimmte Unterlagen. Obwohl er sich schon einige Zeit mit dem Thema beschäftigte, war er bei bestimmten Fragen überfordert. Da ging es um bestimmte Formulare, Abkürzungen und verschiedene andere Zusammenhänge.
Für mich ist dies nichts anderes als eine Arbeitsplatzsicherungsmaßnahme der BStU und das man in der heutigen Geschichte von anderen Problemen und eigenen Problemen ablenken kann.
http://www.bstu.bund.de/DE/Bundesbeauftr.../stug_node.html
http://www.bstu.bund.de/DE/Bundesbeauftr...84218bodyText16

Zitat von Thunderhorse im Beitrag #40Zitat von Alfred im Beitrag #33
Da wird aber der Sohnemann staunen, wenn man ihm einen blauen oder orangenen Aktendeckel auf dem Tisch legt. Und wenn dann alle Seiten weg sind, wird es richtig spannend.....
Na bei einem leeren Aktendeckel gibts eher einen schlanken Dreizeiler.
Bei einer Antragstellung stehen die Chancen grundsätzlich 50 zu 50, dass eine Akte vorhanden ist.
TH,
sicher ?
Ungeachtet zuvor beschriebener Meinungen vertrete ich folgenden Standpunkt:
Wer als Bürger der ehem. DDR vom o.a. Grundthema berührt war, wie ich, hat die Akteneinsicht selbst beantragt.
An anderer Stelle habe ich vor einigen Wochen beschrieben, dass ich meine Akte in Kopie erhalten habe, wobei ich auch davon ausgehe, dass nur "bestimmte Anteile" aufgefunden und übersandt wurden?
Dessen ungeachtet haben mich meine Tochter und ihr Freund, beide Jahrgang 1990, gefragt, ob ich ihnen jene überlassenen Kopien im Zusammenhang erklären könnte...
Das hat mich ehrlich gesagt auch überrascht. Naja, wir haben manches besprochen und aus heutiger Sicht erklärt, vieles war verständlicherweise sehr persönlich.
Damit möchte ich ausdrücken, dass ich viel lieber zu meinen Lebzeiten meinen Kindern die Umstände der damaligen Zeit erklären wollte, als es späteren Zeiten nur in Schriftform zu überlassen. Denn so habe ich es mit den Unterlagen meines Vaters erlebt, der seit 1943 in russischer Gefangenschaft mit Bleistift seine Abkehr vom Faschismus in einem Antifa-Lager aufgeschrieben hat. Er war drei Monate vor meiner Geburt plötzlich verstorben.
Ich habe ihn nie gekannt.
Aus meiner persönlichen Situation heraus kann ich auch nicht erkennen, warum sich hier User in herabwürdigender Form über o.a. Thema äußern? Ich wünschte allen Beteiligten ein langes Leben in eigener Unschuld. Null Zynismus!
Ex-Huf
Ist vieleicht nicht ganz das Thema,in unserem Landtag hatten sch CDU und SPD darauf geeinigt das sie die Leute der Untersuchungskommission für Abgeordnete stellen und die Dame von Außenstelle der Bstu nicht mehr "mitspielen " lassen,da hat sie sich aufgeregt weil ja nur sie bzw. ihre Behörde in der Lage ist die Akten richtig zu lesen(oder sollte man interpretieren sagen).
Hallo,
ich bin zwar eigentlich nur Mitlesender, da ich bezüglich meines Verwandten, der an der Grenze als BS gedient hatte, noch nicht weiter gekommen bin. Als Familienforscher interessieren mich die "Stasi-Akten" grundsätzlich.
Im konkreten Fall geht es hier sogar, darum die Wahrheit heraus zu finden, da eine Mutter ihrer Tochter eine komplett andere Lebensgeschichte auftischt, als die Aktenlagen ergeben. Wir haben jetzt bereits Akten des Jugendamtes, der VOPO, der Kreismeldekartei und eben auch der Stasi eingesehen, ein Teil liegt hier auch als Kopie zu Hause rum.
In einem anderen Fall geht es darum, das ein Vorfahre meiner Frau angeblich von den Russen ermordet worden sein soll, nachdem er mit diesen krumme GEschäfte in größerer Ordnung gedreht hat. Jedoch weiß niemand etwas genaueres, zu den Brüdern und SChwestern desjenigen besteht keine Kontakt. Hier haben ebenfalls die Stasiakten insoweit Klarheit gebracht, das man jetzt weiß was vorgefallen war und
das meine Frau nun weiß, was mit demjenigen nach dem Tode geschah.
Und das für meine Frau wichtigste ist, durch die Stasiakten mit nachfolgender Anforderung der Jugendamtsakten weiß sie jetzt wenigstens wie ihr Vater heisst, wo er damals wohnte usw.
Ihre eigene Mutter hatte ihr den Namen nicht genannt.
Am besten fand ich, das ich selbst und meine Eltern eine Akte haben, obwohl wir nur einmal bei unserer Ostverwandtschaft waren, da war ich 11 Jahre!
Ich als Wessi kann mich mit der Spitzelproblematik nicht auseinander setzen, da ich sie nicht selbst erlebt habe, kann mir aber vorstellen, welche Wut in manchen Menschen hochsteigen muß, wenn nahe Menschen jeden Satz evtl. meldeten.
Meiner Familie haben die Unterlagen mehr Wissen ermöglicht, als irgendwelche Wutaussbrüche erzeugt. Hätten der Vater und die Mutter