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Hallo!
Ich las vor einiger Zeit das Buch "Gefangen in Hohenschönhausen - Stasi-Häftlinge berichten", Herausgeber Hubertus Knabe.
In einem Erlebnisbericht von Waltraud Krüger "Im Haftkrankenhaus" (80er Jahre), beschreibt jene das Einsetzen von gewissen Medikamenten, u.a. Luminal. Dies wird in dem Buch eigens definiert als Epilepsie-Medikament, welches "häufig im Zusammenhang mit den Euthanasieverbrechen während der NS-Zeit genannt" wird. "Durch Verabreichung einer Überdosis Luminal wurden Kranke damals aktiv getötet".
Nun zu den Zeilen von Waltraud Krüger selbst:
"Der Arzt sagte, die Staatssicherheit und der Bezirksstaatsanwalt seien der Meinung, bei mit könne psychisch nicht alles in Ordnung sein. (...) Aus meinen Krankenakten war ersichtlich, daß ich verschiedene Medikamente nicht vertragen würde. Den Arzt interessierte das nicht. (...) Wie der Arzt angeordnet hatte, bekam ich dreimal am Tag eine Spritze. Später erfuhr ich zufällig,daß es Luminal war. (...) Die Nieren brauchten Flüssigkeit. Ich weigerte mich. Aber ich wurde am Bett festgebunden. (...) Ich aß und trank nichts, also mußte ich künstlich ernährt werden. (...) Dem Arzt und meinem Vernehmer dauerte mein Hungerstreik zu lange."
Dann schildert sie eine schmerzhafte Infusionsmethode:
"Dann streifte der Arzt das Nachthemd hoch, so daß die Oberschenkel frei wurden, und ein Ständer mit einer Infusionslösung wurde an die Liege geschoben. (...) Er stach in beide Oberschenkel eine Nadel. Mit den ersten Tropfen der Lösung durchzuckte mich ein furchtbarer Schmerz. (...) Es war furchtbar. Ich bat den Arzt, er möge diese Infusion abbrechen."
Und jetzt meine Frage:
Da dies ja anscheinend Einzelfälle waren, weil, so steht es in der Erklärung zu dem Punkt "Luminal" im selben Buch, über diese "Gefügigmachung von Häftlingen" wenig bekannt sei, frage ich mich erstens, wie viel Glauben man dieser Schilderung schenken soll/darf, und, wenn dies der Wahrheit entspricht, ob Vernehmer, Ärzte etc. in Haftanstalten (hier das Haftkrankenhaus) so gut wie alles machen konnten, um das zu erreichen, was sie wollten, denn diese Methoden sind doch arg grenzwertig (meine Meinung).
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
zu Hohenschönhausen wirst du hier eine Menge finden...auch zu Haftbedingungen.Da gibt es eine Menge verschiedenster
Meinungen dazu.Ich war 3 mal an diesem Ort.

Wieder mal Folter in Hohenschönhausen ?
Ich war nie dort, weder heute noch damals, finde aber aus heutiger Sicht den Märchenwald um Längen interessanter. Und der Hubertus Knabe kann sich noch so sehr mit seinen Stories anstrengen, an Pittiplatsch wird er nie herankommen.
Zitat von Uleu im Beitrag #3"Sauberes Statement",dafür das man selbst noch nicht vor Ort war........da hat Prof. Flimmerich,die Märchenstunde(n),sowie Pitti&Freunde ganze Arbeit geleistet.......
Wieder mal Folter in Hohenschönhausen ?
Ich war nie dort, weder heute noch damals, finde aber aus heutiger Sicht den Märchenwald um Längen interessanter. Und der Hubertus Knabe kann sich noch so sehr mit seinen Stories anstrengen, an Pittiplatsch wird er nie herankommen.


Ich habe das erwähnte Buch gelesen.
Fazit: alle die darin durch H.K. zu Wort kommen waren unschuldig, ahnungslos und unbefleckt wie ein neugeborenes Kind.
Ihr einziger "Fehler" war mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Aber da der "Staat" per se als Unrecht deklariert wird, waren demzufolge auch die Gesetze unrecht und da alles Unrecht war, waren die Häftlinge im logischen Schluß, gesehen durch die freiheits- und westliche Demokratiebrille, ausnahmslos unschuldig.
In 50 Jahren wird wahrscheinlich glaubhaft berichtet werden das es zu hohen "Staats"feiertagen des Unrechtsregimes öffentliche Hinrichtungen und empfindliche körperliche Bestrafungen a la Scharia gegeben hat.
Irgendwo werden sich dafür ein paar Ohrenzeugen finden die beschwören davon gehört zu haben.....
Nostalgiker

Zitat von Anastasia im Beitrag #1
Hallo!
Ich las vor einiger Zeit das Buch "Gefangen in Hohenschönhausen - Stasi-Häftlinge berichten", Herausgeber Hubertus Knabe.
In einem Erlebnisbericht von Waltraud Krüger "Im Haftkrankenhaus" (80er Jahre), beschreibt jene das Einsetzen von gewissen Medikamenten, u.a. Luminal. Dies wird in dem Buch eigens definiert als Epilepsie-Medikament, welches "häufig im Zusammenhang mit den Euthanasieverbrechen während der NS-Zeit genannt" wird. "Durch Verabreichung einer Überdosis Luminal wurden Kranke damals aktiv getötet".
Nun zu den Zeilen von Waltraud Krüger selbst:
"Der Arzt sagte, die Staatssicherheit und der Bezirksstaatsanwalt seien der Meinung, bei mit könne psychisch nicht alles in Ordnung sein. (...) Aus meinen Krankenakten war ersichtlich, daß ich verschiedene Medikamente nicht vertragen würde. Den Arzt interessierte das nicht. (...) Wie der Arzt angeordnet hatte, bekam ich dreimal am Tag eine Spritze. Später erfuhr ich zufällig,daß es Luminal war. (...) Die Nieren brauchten Flüssigkeit. Ich weigerte mich. Aber ich wurde am Bett festgebunden. (...) Ich aß und trank nichts, also mußte ich künstlich ernährt werden. (...) Dem Arzt und meinem Vernehmer dauerte mein Hungerstreik zu lange."
Dann schildert sie eine schmerzhafte Infusionsmethode:
"Dann streifte der Arzt das Nachthemd hoch, so daß die Oberschenkel frei wurden, und ein Ständer mit einer Infusionslösung wurde an die Liege geschoben. (...) Er stach in beide Oberschenkel eine Nadel. Mit den ersten Tropfen der Lösung durchzuckte mich ein furchtbarer Schmerz. (...) Es war furchtbar. Ich bat den Arzt, er möge diese Infusion abbrechen."
Und jetzt meine Frage:
Da dies ja anscheinend Einzelfälle waren, weil, so steht es in der Erklärung zu dem Punkt "Luminal" im selben Buch, über diese "Gefügigmachung von Häftlingen" wenig bekannt sei, frage ich mich erstens, wie viel Glauben man dieser Schilderung schenken soll/darf, und, wenn dies der Wahrheit entspricht, ob Vernehmer, Ärzte etc. in Haftanstalten (hier das Haftkrankenhaus) so gut wie alles machen konnten, um das zu erreichen, was sie wollten, denn diese Methoden sind doch arg grenzwertig (meine Meinung).
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
die Dame müsste doch nur ihre Haft - Krankenakte k o m p l e t t zur Verfügung stellen.
Dann könnte man schauen, was los war.
Zitat von Nostalgiker im Beitrag #5
Ich habe das erwähnte Buch gelesen.
Fazit: alle die darin durch H.K. zu Wort kommen waren unschuldig, ahnungslos und unbefleckt wie ein neugeborenes Kind.
Ihr einziger "Fehler" war mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Aber da der "Staat" per se als Unrecht deklariert wird, waren demzufolge auch die Gesetze unrecht und da alles Unrecht war, waren die Häftlinge im logischen Schluß, gesehen durch die freiheits- und westliche Demokratiebrille, ausnahmslos unschuldig.
In 50 Jahren wird wahrscheinlich glaubhaft berichtet werden das es zu hohen "Staats"feiertagen des Unrechtsregimes öffentliche Hinrichtungen und empfindliche körperliche Bestrafungen a la Scharia gegeben hat.
Irgendwo werden sich dafür ein paar Ohrenzeugen finden die beschwören davon gehört zu haben.....
Nostalgiker
Nichts für ungut Nostagliker!
Natürlich waren nicht alle unschuldig,die dort inhaftiert waren.Aber um die geht es doch auch garnicht bei dieser unendlichen Geschichte,die immer und und immer wieder diskutiert wird.Es geht um DIE ,die unschuldig oder wegen geringfügiger Vergehen dort inhaftiert wurden.
Beide Seiten der"Barikade"wissen das und man dreht sich bei den Diskussionen immer und immer wieder im Kreis.
Nehmt es mir nicht übel Leute,daß ist purer Populismus und trägt mit Sicherheit nicht zur Geschichtsaufarbeitung bei.Ab-und Aufrechnung macht dabei einfach keinen Sinn.
Zitat von Anastasia im Beitrag #1
Hallo!
Und jetzt meine Frage:
Da dies ja anscheinend Einzelfälle waren, weil, so steht es in der Erklärung zu dem Punkt "Luminal" im selben Buch, über diese "Gefügigmachung von Häftlingen" wenig bekannt sei, frage ich mich erstens, wie viel Glauben man dieser Schilderung schenken soll/darf, und, wenn dies der Wahrheit entspricht, ob Vernehmer, Ärzte etc. in Haftanstalten (hier das Haftkrankenhaus) so gut wie alles machen konnten, um das zu erreichen, was sie wollten, denn diese Methoden sind doch arg grenzwertig (meine Meinung).
Vielen Dank im Voraus
Die Untersuchungsführer, hier als Vernehmer bezeichnet, hatten sich grundsätzlich an Recht und Gesetz zu halten und standen nicht außerhalb der Rechtsnormen.
Welchen Sinn soll die "Gefügigmachung von Häftlingen" machen ?
Wurde ein Geständnis in den Mittelpunkt der Beweisführung gerückt, so konnte sich daraus die Gefahr der Anwendung unzulässiger Mittel und Methoden zur Herbeiführung dieses Geständnisses ergeben. Obendrein konnte die mit einem frühzeitigen Geständnis verbundene Vernachlässigung weiterer Ermittlungen die Aufklärung von Straftaten erheblich erschweren oder schlimmstenfalls sogar verhindern.
Der Paragraph 23 (2) StPO der DDR wies deshalb ausdrücklich darauf hin, dass das Geständnis eines Beschuldigten oder Angeklagten das Gericht, den Staatsanwalt und die Untersuchungsorgane nicht von der Pflicht der unvoreingenommenen und allseitigen Feststellung der Wahrheit im Strafverfahren befreite. Was nutzt also ein solches Geständnis im Haftkrankenhaus vor Gericht ?
Zum Wirken der Gedenkstätten empfehle ich das Buch "Drachentöter" von Herbert Kierstein.

Zitat von KARNAK im Beitrag #7Zitat von Nostalgiker im Beitrag #5
Ich habe das erwähnte Buch gelesen.
Fazit: alle die darin durch H.K. zu Wort kommen waren unschuldig, ahnungslos und unbefleckt wie ein neugeborenes Kind.
Ihr einziger "Fehler" war mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Aber da der "Staat" per se als Unrecht deklariert wird, waren demzufolge auch die Gesetze unrecht und da alles Unrecht war, waren die Häftlinge im logischen Schluß, gesehen durch die freiheits- und westliche Demokratiebrille, ausnahmslos unschuldig.
In 50 Jahren wird wahrscheinlich glaubhaft berichtet werden das es zu hohen "Staats"feiertagen des Unrechtsregimes öffentliche Hinrichtungen und empfindliche körperliche Bestrafungen a la Scharia gegeben hat.
Irgendwo werden sich dafür ein paar Ohrenzeugen finden die beschwören davon gehört zu haben.....
Nostalgiker
Nichts für ungut Nostagliker!
Natürlich waren nicht alle unschuldig,die dort inhaftiert waren.Aber um die geht es doch auch garnicht bei dieser unendlichen Geschichte,die immer und und immer wieder diskutiert wird.Es geht um DIE ,die unschuldig oder wegen geringfügiger Vergehen dort inhaftiert wurden.
Beide Seiten der"Barikade"wissen das und man dreht sich bei den Diskussionen immer und immer wieder im Kreis.
Nehmt es mir nicht übel Leute,daß ist purer Populismus und trägt mit Sicherheit nicht zur Geschichtsaufarbeitung bei.Ab-und Aufrechnung macht dabei einfach keinen Sinn.
Karnak,
wer sagt denn, dass alle die sich in HSH befanden schuldig waren ?
Dies war U n t e r s u c h u n g s h a f t . Da steht - wie heute - noch lange nicht fest, wer SCHULDIG ist oder nicht.
Übrigens,
der behandelnde Arzt des MfS wurde 2001 freigesprochen.
Ok.,Alfred,Dein Punkt.

Hier noch was zum Thema:
"Stasi-Arzt vom Vorwurf der Körperverletzung an Häftlingen freigesprochen
Das Gericht gesteht seine Ratlosigkeit, als es den früheren Stasi-Haft-Psychiater Horst Böttger am Freitag vom Vorwurf der vorsätzlichen Fehlbehandlung und Köperverletzung mangels Beweises freispricht: "Wir wissen nicht, was im Haftkrankenhaus des Stasi-Untersuchungsgefängnisses in Hohenschönhausen wirklich geschah", sagt der Vorsitzende Richter Karl-Heinz Oplustil. Es könnte sein, dass er den ehemaligen Häftlingen Klaus und Waltraud Krüger Medikamente gegeben hat, die ihre Vernehmungsfähigkeit beeinflussten. Es könnte sein, dass ihnen der Arzt im Sommer 1980 vor und während Verhören gegen ihren Willen und mit Gewalt Tabletten und Spritzen verabreichte, wie sie es als Zeugen vor Gericht schilderten. Es könnte sein, in der Haft war alles möglich, aber kaum etwas ist nachweisbar, sagt der Richter. Die Behandlungsunterlagen seien verschwunden.
Wenige Tage vor der Verjährung
Wenige Tage vor der Verjährungsfrist am 3. Oktober müssen die Richter am Berliner Landgericht ein Urteil sprechen über den heute in Berlin-Hohenschönhausen praktizierenden Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, Horst Böttger. Der Arzt hatte sich gleich nach seinem Medizinstudium 1971 zu einer Laufbahn als Berufssoldat der Staatssicherheit verpflichtet und im Auftrag der Stasi die Facharztausbildung zum Psychiater begonnen. In seiner Verpflichtungserklärung hatte der Mediziner erklärt, "mit aller Entschlossenheit den Kampf gegen die Feinde der DDR zu führen". Noch heute wirbt der Arzt mit zwei Doktortiteln an seiner Praxistür, wobei er den einen an der juristischen Stasi-Hochschule erwarb mit einer Dissertation zur Optimierung der Zersetzung Andersdenkender.
Die Anklage hatte dem Psychiater vorgeworfen, dem inhaftierten ausreisewilligen Ehepaar Krüger 1980 vor und während der Vernehmungen vorsätzlich nicht indizierte, bewusstseinsverändernde Medikamente gegeben zu haben, die sie schläfrig und orientierungslos machten. Frau Krüger sei mit einem Medikament behandelt worden, das in der DDR nur in seltenen Ausnahmefällen gegen schizophrene Psychosen verordnet werden durfte. Eine Psychose hatte Böttger bei der Patientin zuvor aber selbst ausgeschlossen.
Das Ehepaar belastete den Mediziner vor Gericht mit seinen Aussagen über Schikanen und Zwangsbehandlung schwer. Böttger konnte sich an die ehemaligen Häftlinge "nicht mehr erinnern", bestritt alle Vorwürfe. "Hier steht Aussage gegen Aussage", wird der Vorsitzende Richter später in seiner Urteilsbegründung resümieren. Es traten die medizinischen Gutachter auf den Plan. Zwei von ihnen erklärten, Böttger habe seine Patienten gegen besseres ärztliches Wissen falsch behandelt. Das Psychosemittel, das er Frau Krüger verabreichte, sei ausschließlich bei akuten Psychosen als "letztes Mittel" zu verwenden gewesen, wie auch aus einer Fachinformation für Ärzte des Dresdner Arzneimittelherstellers aus jener DDR-Zeit hervorgeht. Wegen seiner gefährlichen blutbildverändernden Wirkung war es zu einer Reihe von Todesfällen gekommen. Auch die noch wochenlang nach der Haft andauernde Verwirrtheit Frau Krügers, bei der sie nicht mehr wusste, wer zu ihrer Familie gehört oder wo ihr Postkasten ist, sei auf dieses Medikament zurückzuführen. Das Ehepaar leidet bis heute an Angstzuständen und Schlafstörungen.
Ein von Böttger bestellter russischer Gutachter, der früher in der Sowjetunion praktizierte, erklärte hingegen, in seiner Heimat wie in der DDR sei es "üblich" gewesen, das Mittel auch zur Beruhigung anzuwenden. Am Ende befand das Gericht, eine absichtliche Fehlbehandlung sei "nicht nachweisbar". Die Gabe der umstrittenen Medikamente läge zwar "im Grenzbereich", sei bei einer "Therapiefreiheit des Arztes aber vertretbar".
"Das Gericht hat geprüft - und freigesprochen", jubelten nach dem Urteilverkündung die ehemaligen Stasi-Offiziere im Zuschauersaal, die zuvor die "Siegerjustiz" und die "Treibjagd" gegen den früheren Stasi-Psychiater angeprangert hatten. Der Zusatz "mangels Beweises" ließen sie unbeachtet. Hatte Böttger doch 1995 schon in einem Fernsehinterview erklärt, er habe seine Arbeit als Haftpsychiater stets so "eingerichtet", dass er "in Salzgitter", der Erfassungsstelle für DDR-Unrecht, "nicht unrühmlich auffallen" könne. Auch Böttgers Verteidiger Frank Osterloh, früher selbst Vernehmer bei der Stasi, lobte das Gericht, das das "Stalingrad-Syndrom" der Justiz mit diesem Urteilsspruch überwunden habe.
Fassungslos dagegen hörten die Eheleute Krüger das Urteil. Sie fühlten sich in der Verhandlung zeitweise zurückversetzt in die Tage ihrer Haft, als etwa Verteidiger Osterloh Frau Krüger nach ihrem Selbstmordversuch in der Haft befragte und sie plötzlich mit schneidender Stimme anschrie, ein Suizid sei in dem Gefängnis gar nicht möglich gewesen. Da war der Rechtsanwalt nach zehn Jahren unversehens wieder in seine Rolle als Vernehmer von Staatsfeinden zurückgefallen.
"Das Gericht kann keine Antwort auf die Frage nach dem Missbrauch der DDR-Psychiatrie geben. " Karl-Heinz Oplustil, Richter ROLF ZÖLLNER Im Stasi-Untersuchungsgefängnis in Berlin-Hohenschönhausen war das Ehepaar Krüger im Sommer 1980 inhaftiert. Ein Psychiater im Rang eines MfS-Oberstleutnants behandelte sie hier ärztlich.
Berliner Tageszeitung vom 23.09.2000"
Die DDR hatte unbestreitbar eine diktatorische Gesellschaftsstruktur, also der Mensch als Individium zählte wenig, die irrige kommunistisch geprägte Weltanschauung verlangte nach Gleichschaltung und diese musste durchgesetzet werden.
Also, wer im Machtbereich war sollte, nach den dafür konstruierten Gesetzen funktionieren.
Wer das nicht tat wurde durch den allgegenwärtigen Überwachungs- und Restrektionsapparat eines besseren belehrt.
Wer weiß wie konkret diese Belehrung aussah?
Man kann durchaus annehmen das sie einer Diktatur angemessen war.
Die ausführenden dieser Belehrung werden naturgemäß die Anwendung dieser herabreden in geübter "selber schuld"-Manier.
Die Menschen waren und sind aber wissend.
Zitat von Grenzwolf62 im Beitrag #12
Die DDR hatte unbestreitbar eine diktatorische Gesellschaftsstruktur, also der Mensch als Individium zählte wenig, die irrige kommunistisch geprägte Weltanschauung verlangte nach Gleichschaltung und diese musste durchgesetzet werden.
Also, wer im Machtbereich war sollte, nach den dafür konstruierten Gesetzen funktionieren.
Wer das nicht tat wurde durch den allgegenwärtigen Überwachungs- und Restrektionsapparat eines besseren belehrt.
Wer weiß wie konkret diese Belehrung aussah?
Man kann durchaus annehmen das sie einer Diktatur angemessen war.
Die ausführenden dieser Belehrung werden naturgemäß die Anwendung dieser herabreden in geübter "selber schuld"-Manier.
Die Menschen waren und sind aber wissend.
Tut mir leid,daß ist auch wieder so eine Behauptung die einfach in den Raum gestellt wird.Natürlich von Denen die nicht gerade Freunde der Kommunisten sind.
Wieso verlangt eigentlich eine kommunistische Weltanschauung PRINZIPIEL nach Gleichschaltung,warum soll das eigentlich so sein,weil es so war,bzw weil das mal angestrebt wurde?Verstehe ich nicht.Aber vieleicht kann es mir einer erklären!
Zitat von KARNAK im Beitrag #13Zitat von Grenzwolf62 im Beitrag #12
Die DDR hatte unbestreitbar eine diktatorische Gesellschaftsstruktur, also der Mensch als Individium zählte wenig, die irrige kommunistisch geprägte Weltanschauung verlangte nach Gleichschaltung und diese musste durchgesetzet werden.
Also, wer im Machtbereich war sollte, nach den dafür konstruierten Gesetzen funktionieren.
Wer das nicht tat wurde durch den allgegenwärtigen Überwachungs- und Restrektionsapparat eines besseren belehrt.
Wer weiß wie konkret diese Belehrung aussah?
Man kann durchaus annehmen das sie einer Diktatur angemessen war.
Die ausführenden dieser Belehrung werden naturgemäß die Anwendung dieser herabreden in geübter "selber schuld"-Manier.
Die Menschen waren und sind aber wissend.
Tut mir leid,daß ist auch wieder so eine Behauptung die einfach in den Raum gestellt wird.Natürlich von Denen die nicht gerade Freunde der Kommunisten sind.
Wieso verlangt eigentlich eine kommunistische Weltanschauung PRINZIPIEL nach Gleichschaltung,warum soll das eigentlich so sein,weil es so war,bzw weil das mal angestrebt wurde?Verstehe ich nicht.Aber vieleicht kann es mir einer erklären!
Sagt dir der Begriff Diktatur des Proletariats etwas?
Sicherlich nach BPS.
Ist aber nicht böse gemeint.
Daraus wurde die Gleichschaltung abgeleitet, wer nicht für uns ist, ist zwangsläufig gegen uns.
Karl Marx sah aber wohl eher bei Prägung dieser Begrifflichkeit, nachvollziebar eine philosophische Betrachtung ausgangs des neunzehnten Jahrhunderts.
Lenin gab dann modern, den faktisch unausweichlichen Terror dazu und das ist die Krux.
Falls ich das falsch sehe, lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Zitat von Alfred im Beitrag #11
Hier noch was zum Thema:
"Stasi-Arzt vom Vorwurf der Körperverletzung an Häftlingen freigesprochen
Das Gericht gesteht seine Ratlosigkeit, als es den früheren Stasi-Haft-Psychiater Horst Böttger am Freitag vom Vorwurf der vorsätzlichen Fehlbehandlung und Köperverletzung mangels Beweises freispricht: "Wir wissen nicht, was im Haftkrankenhaus des Stasi-Untersuchungsgefängnisses in Hohenschönhausen wirklich geschah", sagt der Vorsitzende Richter Karl-Heinz Oplustil. Es könnte sein, dass er den ehemaligen Häftlingen Klaus und Waltraud Krüger Medikamente gegeben hat, die ihre Vernehmungsfähigkeit beeinflussten. Es könnte sein, dass ihnen der Arzt im Sommer 1980 vor und während Verhören gegen ihren Willen und mit Gewalt Tabletten und Spritzen verabreichte, wie sie es als Zeugen vor Gericht schilderten. Es könnte sein, in der Haft war alles möglich, aber kaum etwas ist nachweisbar, sagt der Richter. Die Behandlungsunterlagen seien verschwunden.
Wenige Tage vor der Verjährung
Wenige Tage vor der Verjährungsfrist am 3. Oktober müssen die Richter am Berliner Landgericht ein Urteil sprechen über den heute in Berlin-Hohenschönhausen praktizierenden Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, Horst Böttger. Der Arzt hatte sich gleich nach seinem Medizinstudium 1971 zu einer Laufbahn als Berufssoldat der Staatssicherheit verpflichtet und im Auftrag der Stasi die Facharztausbildung zum Psychiater begonnen. In seiner Verpflichtungserklärung hatte der Mediziner erklärt, "mit aller Entschlossenheit den Kampf gegen die Feinde der DDR zu führen". Noch heute wirbt der Arzt mit zwei Doktortiteln an seiner Praxistür, wobei er den einen an der juristischen Stasi-Hochschule erwarb mit einer Dissertation zur Optimierung der Zersetzung Andersdenkender.
Die Anklage hatte dem Psychiater vorgeworfen, dem inhaftierten ausreisewilligen Ehepaar Krüger 1980 vor und während der Vernehmungen vorsätzlich nicht indizierte, bewusstseinsverändernde Medikamente gegeben zu haben, die sie schläfrig und orientierungslos machten. Frau Krüger sei mit einem Medikament behandelt worden, das in der DDR nur in seltenen Ausnahmefällen gegen schizophrene Psychosen verordnet werden durfte. Eine Psychose hatte Böttger bei der Patientin zuvor aber selbst ausgeschlossen.
Das Ehepaar belastete den Mediziner vor Gericht mit seinen Aussagen über Schikanen und Zwangsbehandlung schwer. Böttger konnte sich an die ehemaligen Häftlinge "nicht mehr erinnern", bestritt alle Vorwürfe. "Hier steht Aussage gegen Aussage", wird der Vorsitzende Richter später in seiner Urteilsbegründung resümieren. Es traten die medizinischen Gutachter auf den Plan. Zwei von ihnen erklärten, Böttger habe seine Patienten gegen besseres ärztliches Wissen falsch behandelt. Das Psychosemittel, das er Frau Krüger verabreichte, sei ausschließlich bei akuten Psychosen als "letztes Mittel" zu verwenden gewesen, wie auch aus einer Fachinformation für Ärzte des Dresdner Arzneimittelherstellers aus jener DDR-Zeit hervorgeht. Wegen seiner gefährlichen blutbildverändernden Wirkung war es zu einer Reihe von Todesfällen gekommen. Auch die noch wochenlang nach der Haft andauernde Verwirrtheit Frau Krügers, bei der sie nicht mehr wusste, wer zu ihrer Familie gehört oder wo ihr Postkasten ist, sei auf dieses Medikament zurückzuführen. Das Ehepaar leidet bis heute an Angstzuständen und Schlafstörungen.
Ein von Böttger bestellter russischer Gutachter, der früher in der Sowjetunion praktizierte, erklärte hingegen, in seiner Heimat wie in der DDR sei es "üblich" gewesen, das Mittel auch zur Beruhigung anzuwenden. Am Ende befand das Gericht, eine absichtliche Fehlbehandlung sei "nicht nachweisbar". Die Gabe der umstrittenen Medikamente läge zwar "im Grenzbereich", sei bei einer "Therapiefreiheit des Arztes aber vertretbar".
"Das Gericht hat geprüft - und freigesprochen", jubelten nach dem Urteilverkündung die ehemaligen Stasi-Offiziere im Zuschauersaal, die zuvor die "Siegerjustiz" und die "Treibjagd" gegen den früheren Stasi-Psychiater angeprangert hatten. Der Zusatz "mangels Beweises" ließen sie unbeachtet. Hatte Böttger doch 1995 schon in einem Fernsehinterview erklärt, er habe seine Arbeit als Haftpsychiater stets so "eingerichtet", dass er "in Salzgitter", der Erfassungsstelle für DDR-Unrecht, "nicht unrühmlich auffallen" könne. Auch Böttgers Verteidiger Frank Osterloh, früher selbst Vernehmer bei der Stasi, lobte das Gericht, das das "Stalingrad-Syndrom" der Justiz mit diesem Urteilsspruch überwunden habe.
Fassungslos dagegen hörten die Eheleute Krüger das Urteil. Sie fühlten sich in der Verhandlung zeitweise zurückversetzt in die Tage ihrer Haft, als etwa Verteidiger Osterloh Frau Krüger nach ihrem Selbstmordversuch in der Haft befragte und sie plötzlich mit schneidender Stimme anschrie, ein Suizid sei in dem Gefängnis gar nicht möglich gewesen. Da war der Rechtsanwalt nach zehn Jahren unversehens wieder in seine Rolle als Vernehmer von Staatsfeinden zurückgefallen.
"Das Gericht kann keine Antwort auf die Frage nach dem Missbrauch der DDR-Psychiatrie geben. " Karl-Heinz Oplustil, Richter ROLF ZÖLLNER Im Stasi-Untersuchungsgefängnis in Berlin-Hohenschönhausen war das Ehepaar Krüger im Sommer 1980 inhaftiert. Ein Psychiater im Rang eines MfS-Oberstleutnants behandelte sie hier ärztlich.
Berliner Tageszeitung vom 23.09.2000"
´Wie kann es sein das Behandlungunterlagen verschwinden???