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#16 RE: Nach gescheitertem Fluchtversuch zurück ins Grenzgebiet ? von UvD815 12.07.2014 21:44

Nicht nur in der DDR, auch heute noch im vereinten Deutschland beantragt die Staatsanwaltschaft bei Gericht einen Haftbefehl, wenn ein Täter bereits nach der Begehung einer Straftat sich der Strafverfolgung entziehen will.

Wurde oder wird ein Straftäter nach der Begehung einer Straftat durch die Strafverfolgungsbehörde vorläufig festgenommen, erfolgt eine Vorführung beim Ermittlungsrichter, wenn Haftgründe vorliegen - schwere der Tat, Verdunklungs und Fluchtgefahr. I.d.R. beantragt die Staatsanwaltschaft bei den vorliegenden Gründen die Untersuchungshaft bei Gericht. Ein U Haftbefehl wird ausgestellt. Bis zur Hauptverhandlung - Urteilsverkündung, bleibt der Täter in U Haft. Ein Urteil kann zum Freispruch, Bewährung oder Freiheitsstrafe ( Haftstrafe ) führen. Dazu wird ein
Haftbefehl verkündet.

#17 RE: Nach gescheitertem Fluchtversuch zurück ins Grenzgebiet ? von eisenringtheo 12.07.2014 21:47

Es gab doch sicher auch in der DDR "die vorläufige Festnahme" bei dringendem Tatverdacht durch dazu berechtigte Organe. Wie das auch heute der Fall ist: Die vorläufige Festnahme ist nur vorübergehend, das heisst in der Dauer beschränkt. Entweder schafft die polizeiliche Befragung während dieser kurzen Zeit Klarheit, der Polzeibericht wird zu Handen des Richters erstellt und der Festgenommene kann nach Hause gehen. Oder man braucht mehr Zeit, es besteht Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Erst dann muss beim Untersuchungsrichter ein Haftbefehl erwirkt werden.
Theo

#18 RE: Nach gescheitertem Fluchtversuch zurück ins Grenzgebiet ? von UvD815 12.07.2014 21:52

Dank der Technik hat die Polizei heute Fahndungssysteme für Deutschland und Schengen. Nicht nur Personen, auch Sachen werden zur Fahndung ausgeschrieben.

Zu DDR Zeiten hatte die VP die Fahndungsbücher. Häufig kam es vor, dass Täter in der DDR nach Begehung einer Straftat sich in die BRD oder WB absetzen wollten, um so der Strafverfolgung zu entgehen.

Gab es eine Fluchtrichtung und Merkmale, gab es natürlich im ZW VP, GT, MFS eine Großfahndung.

Geschah die Tat unbemerkt oder war noch in der Untersuchung, konnten natürlich auch die Grenztruppen bei Auslösung GSZ oder Signalgerät
noch nicht ahnen, wer der GV ist.

Natürlich kam zur eigentlichen Straftat dann noch der § 213 StGB dazu. Nach Festnahme erfolgte da ebenfalls Übergabe und Vorführung sowie
Verkündung U Haft bzw. Haftbefehl, wenn der schon im Vorfeld für eine Straftat bestand. Antrag hier auch über die Staatsanwaltschaft an einen
Ermittlungsrichter in der DDR

#19 RE: Nach gescheitertem Fluchtversuch zurück ins Grenzgebiet ? von S51 12.07.2014 21:56

Die Vorgehensweise war analog.
Unterschied war vielleicht, das für die Beantragung eines Haftbefehls durch den Staatsanwalt Indizien nicht genügten. Es brauchte Beweise. Allerdings, dies muss man auch anmerken, scheint es so manchen Fall gegeben zu haben, wo damit (Beweiskraft ja oder nein) gerade in politischen Fällen etwas frei umgegangen wurde.
In den mir bekannten Fällen von VGO wurde aber dann doch selbst in Fällen, wo es schon recht handfeste Indizien gab (Mitführen von erheblichen Geldmitteln, verstecken im Gelände) nicht auf Straftatverdacht sondern zugunsten des oder der Festgenommenen entschieden. Dies in der Zeit 1983/85 im Raum Oberharz.

#20 RE: Nach gescheitertem Fluchtversuch zurück ins Grenzgebiet ? von UvD815 12.07.2014 21:59

Bei einer vorläufigen Festnahme ist sofort ( damals auch schon ), die zuständige Staatsanwaltschaft zu informieren. Dabei wird geprüft , ob Haftgründe vorliegen ( schwere d. Tat, Verdunklungsgefahr, Fluchtgefahr ).

Innerhalb von 24 Stunden muss die festgenommene Person dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden, um die weitere Fortdauer der freiheitsentziehenden Maßnahme zu bestimmen.

Selbst in Vorbereitung einer schweren Straftat kann der Täter vorl. festgenommen werden. ( Verbrechenstatbestände )
Ansonsten gibt es als Alternative noch den Unterbindungsgewahrsam zur Verhinderung oder Fortsetzung einer Straftat ( Vergehensbereiche z.B. )

Verbrechen - eine Strafandrohung für die Tat ist ab 1 Jahr Freiheitsstrafe laut StGB

Vergehen - Strafandrohung unter 1 Jahr Freiheitsstrafe

#21 RE: Nach gescheitertem Fluchtversuch zurück ins Grenzgebiet ? von UvD815 12.07.2014 22:07

aber zum eigentlichen Thema zurück :

Sommer 1989 von Samstag zu Sonntag GAs Dankmarshausen - Diesberg / GK Großensee - Strasse Widdershausen.

Auslösung GSZ auf der FÜST . Der Posten Bahngasse Widdershausen stellt vom BT 9 eine männliche Person fest, welche den GSZ überwunden hat und schon fast auf dem K 6 ist. ( Abstand GSZ bis zum GZ I max. 25 m dort !!! )

Anruf Posten - GV läuft weiter i.R. GZ I - Warnschuß, der GV gibt auf - Festnahme - Zuführung zur GK - Untersuchung VP, MFS, GT

Beim GV handelt es sich um den 26 jährigen Wolfgang S. - Bewohner des 500 m Schutzstreifen / Dankmarshausen

Erst im Juni 89 besuchte er eine Familienfeier in der BRD !!!( offiziell mit Antrag )

Zur Tatzeit stand Wolfgang S. unter erheblichen Alkoholeinfluss.

Unmittelbar nach den Untersuchungen wurde er wieder entlassen und lebte weiter im 500 m Schutzstreifen.

Nach 1990 verunglückte er bei einen PKW Unfall tödlich.

#22 RE: Nach gescheitertem Fluchtversuch zurück ins Grenzgebiet ? von Batrachos 12.07.2014 22:20

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Zitat von UvD815 im Beitrag #21
aber zum eigentlichen Thema zurück :

Sommer 1989 von Samstag zu Sonntag GAs Dankmarshausen - Diesberg / GK Großensee - Strasse Widdershausen.

Auslösung GSZ auf der FÜST . Der Posten Bahngasse Widdershausen stellt vom BT 9 eine männliche Person fest, welche den GSZ überwunden hat und schon fast auf dem K 6 ist. ( Abstand GSZ bis zum GZ I max. 25 m dort !!! )

Anruf Posten - GV läuft weiter i.R. GZ I - Warnschuß, der GV gibt auf - Festnahme - Zuführung zur GK - Untersuchung VP, MFS, GT

Beim GV handelt es sich um den 26 jährigen Wolfgang S. - Bewohner des 500 m Schutzstreifen / Dankmarshausen

Erst im Juni 89 besuchte er eine Familienfeier in der BRD !!!( offiziell mit Antrag )

Zur Tatzeit stand Wolfgang S. unter erheblichen Alkoholeinfluss.

Unmittelbar nach den Untersuchungen wurde er wieder entlassen und lebte weiter im 500 m Schutzstreifen.

Nach 1990 verunglückte er bei einen PKW Unfall tödlich.






Was denkt man da als Friedenskämpfer wenn man einen GV hinter dem GSSZ vorläufig festnimmt und später
wieder durch den Grenzort marschieren sieht?
Verliert man da den Glauben an die Sache oder hat man anderes vermutet?
Weil die Sache war ja wohl eindeutig was er vor hatte?

MFG Batrachos

#23 RE: Nach gescheitertem Fluchtversuch zurück ins Grenzgebiet ? von UvD815 12.07.2014 22:32

Für den Grenzposten eine Frage der Zeit, da wenig später auf der anderen Seite Trabis und Wartburgs auftauchten, welche über Ungarn Österreich in die BRD kamen und die DDR von der anderen Seite sehen wollten.

Da gab es die meisten Gewissenskonflikte ... es gab sogar Fälle, als Freunde, Bekannte , welche über Ungarn in die BRD sind, ihren Kumpel auf dem BT 9 erkannten...

Schon im Vorfeld gab es eine ADN Meldung, dass die ausgesuchte Offiziere der VP gemeinsam mit BGS Beamten auf UN Mission nach Afrika gingen.

Ein Gefreiter fragte u.a. bei der Politschulung, als er das Bild im ND sah ( übrigens fast die gleichen Uniformen BGS u VP ) , wo noch der Sinn
im Grenzdienst besteht, wenn VP und BGS zusammen nun in Afrika Dienst machen und bestimmt am Abend auch ihr Bier gemeinsam tranken.

Die Antwort vom Polit waren nur Phrasen der SED ... Gegner an der Staatsgrenze ... Unverletzlichkeit der Grenzen .... usw..

#24 RE: Nach gescheitertem Fluchtversuch zurück ins Grenzgebiet ? von S51 12.07.2014 23:11

Zitat von Batrachos im Beitrag #22

Was denkt man da als Friedenskämpfer wenn man einen GV hinter dem GSSZ vorläufig festnimmt und später
wieder durch den Grenzort marschieren sieht?
Verliert man da den Glauben an die Sache oder hat man anderes vermutet?
Weil die Sache war ja wohl eindeutig was er vor hatte?

MFG Batrachos


Mit der Zeit nimmt man dies "sportlich". Nicht zuletzt deshalb, weil man ja selbst sehr gut weiß das die Blaubeeren da jenseits des Schildes mangels gefährlicher Zweibeiner (in der Regel) besonders gut sind.
Vielleicht klappt es eben (mit der Festnahme...) beim nächsten Mal besser... und wenn nicht, geht die Welt auch nicht unter.
"Friedenskämpfer"... Hm. Ich stör mich an dem "Kämpfer". Das lief doch vernünftigerweise recht zivil ab. Man hat zwischen dem, was vorne an der Linie und dem was im eigenen Hinterland passiert ist durchaus Unterschiede gemacht. Auch wenn man rein rechtlich einem Polizisten nicht gleichgestellt, genaugenommen ein "jedermann" war, war doch klar, das die Tätigkeit im eigenen Hinterland mehr von Polizei als von Militär hatte. Dabei war der "Gegner" (an den Begriff vom "Gegenüber" musste ich mich erst später gewöhnen) aber nicht rechtlos. Das waren andere Rechte als die eines Soldaten in einer möglichen Auseinandersetzung aber die hatte man trotzdem zu achten. Je öfter man Personen festnahm um so mehr hatte das von Alltag und um so weniger verbissen sah man dies. Wenn der oder die andere es auf eine Eskalation hätten ankommen lassen, dann hätte man diese auch durchgezogen. Doch so lange es ohne ging, hat man es eben friedlich versucht.
Nein, ein Kampf der Prinzipien war es nicht. Man hätte im Falle des Falles dem Gegenüber aber auch nicht unnötig etwas geschenkt.

#25 RE: Nach gescheitertem Fluchtversuch zurück ins Grenzgebiet ? von UvD815 13.07.2014 09:07

Man muss auch die Zeiträume beachten. Vernünftigerweise bis Sep. 1961 - Deutsche Grenzpolizei dem MDI unterstellt, dann bis 1974 die
Grenztruppe der NVA ( die sog 4. Teilstreitkraft ). Dann wieder GT d. DDR .

Nach dem 13. August 1961 und der militärischen Sicherung der Staatsgrenze reichten die freiwilligen Grenzpolizisten nicht mehr. Daher 1962
Wehrpflicht - auch bei GT d. NVA . Grenzpolizeiliche Ausbildung war sehr gering.

Für die Grenztruppe war es gerade in den 60iger Jahren ein Frontdienst im kalten Krieg.

Man beachte auch die Zahl der Flüchtlinge, die gerade Anfang der 60iger Jahre die DDR verlassen wollten. Festnahmen in den 60 iger Jahren waren daher alltäglich.

Mit dem Ausbau der Grenzsicherungsanlagen war es später kaum noch möglich, die Staatsgrenze zu überwinden. die Anzahl der Flüchtigen nahm auch ab.

In den 80iger Jahren gab es GB und Kompanieabschnitte, wo der GSZ maximal durch Wild oder techn. Defekte auslöste. Manche Grenzverletzer gelangten erst garnicht in den Handlungsbereich der GT.

Für den Grenzer war es daher nicht bekannt, welche GV schon im Vorfeld durch VP, Trapo, MFS in Vorbereitung festgenommen wurden sind.

#26 RE: Nach gescheitertem Fluchtversuch zurück ins Grenzgebiet ? von Schakal 27.05.2015 14:55

Bei § 213 sah das DDR-StGB im übrigen auch Bewährungsstrafen vor. Vielleicht fiel der Benannte dank seiner verwandschaftlichen Beziehung in den Genuß einer solchen?

#27 RE: Nach gescheitertem Fluchtversuch zurück ins Grenzgebiet ? von Rothaut 27.05.2015 20:36

Bei uns im Dorf sind damals (Mitte der 80ziger..weiss ich nicht mehr so genau) zwei "Abgehauen".
Der Bruder von einem der beiden ging bei mir in die Klasse.
Sie schafften es...
Kamen aber nach einiger Zeit über die Güst Selmsdorf wieder zurück.
Der eine kam bis Nov. 89 nicht wieder in das Sperrgebiet...der andere...komischer Weise...kam nach einer gewissen Zeit wieder zurück in das Sperrgebiet und wohnte weiterhin bei seinen Eltern.
Er ist leider früh verstorben und ich war kurz mit ihm befreundet...aber darüber sprechen wollte er nie.

Gruß Rothaut

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