Wenn einer von uns müde wird,der andere für ihn wacht.Wenn einer von uns zweifeln will,der andere gläubig lacht.Wenn einer von uns fallen sollt',der andere steht für zwei,denn jedem Kämpfer gibt ein Gott den Kameraden bei.
Zitat von 94Hab das Thema gerad gemeldet ... sollte vielleicht mit Der Ripper von Magdeburg zusammengelegt werden?
Und wie erwähnte der FED vorgestern so (un-)schön ... @Wz2W Suchfunktion!
Habe Suchfunktion auch benutzt, aber ohne Resultat. Klappt vielleicht nicht immer oder hat moeglicherweise was damit zu tun das mein Computer auf English eingestellt ist?
Zitat von AmeisenferdinandIn der DDR sowie in der BRD wird man mit 18 Jahren Volljährig. Und für Volljährige sieht auch hier in der Bundesrepublik eigentlich eine Verurteilung nach " Erwachsenenstrafrecht" vor. Man kann unter 21järige noch nach Jugendstrafrecht verurteilen wenn schwerwiegende Gründe in der Erziehung oder der Persönlichkeit erkennbar sind und eigentlich sollte das eine Ausnahme darstellen. Das der Alltag hier so aussieht das fast immer nach Jugendstrafrecht verurteilt wird stellt für mich eigentlich schon fast eine Pervertierung dieser Regelung dar.
Andreas
....... oder die Straftat begangen wurde als der Angeklagte noch unter 18 war.
Zitat von Bevor man diesen bedauerlichen Fall dazu benutzt um das Rechtsystem der BRD in Frage zu stellen, sollt man nicht vergessen, daß der Täter eine "sozialistische" Erziehung genossen hatte und die Wurzeln dieser Missetaten eventuell schon in Fehlern dieser Erziehung zu suchen sind. Ich will das Thema "Jugendwerkhof" nicht unbedingt an die große Glocke hängen, aber "besser" wurde man in so einer Anstalt nicht. Man sollte, wenn schon, diesen Fall ganz nüchtern betrachten und nicht versuchen ein Politikum draus zu machen. Wenn der Junge nach bundesdeutschem Recht nach dem Jugendstrafgesetz hätte verurteilt werden müssen, war es nur folgerichtig, daß er nach dem Beitritt der DDR zur BRD nach Ablauf der Höchststrafe für Jugendliche nach 10 Jahren aus der Haft entlassen wurde. Alles was danach kam, sollte man genau so nüchtern beurteilen und nicht unser Rechtsystem in Frage stellen. Ich bin übrigens grundsätzlich gegen die Todesstrafe, daß wollte ich den Beführwortern Dieser in aller Deutlichkeit vor Augen führen, auch wenn hier Einige der Meinung sein sollten, daß man diesem "Täter" einen Kopf kürzer gemacht haben sollte. Schönen Gruß aus Kassel. [hallo]
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