Zitat von AlfredCaptn, am 13.10. waren KD s des MfS aufgelöst. Welche KD s hatten sich denn am 13.10. aufgelöst? Und die größte Demo war nach dem 13. am 16.Oktober in Leipzig. In mündliche Absprachen gab es auch.
Alfred, KD's im Bezirk Karl Marx Stadt. Es gab sicher danach noch groessere Demo's, auch in Berlin oder Dresden. Von daher war das benannte Dokument in Essenz die 'Kapitulationsurkunde'/weisse Flagge der militaerischen Fuehrung der DDR, speziell nachdem die Leipzig-Demo vom 9.10. sehr zeitnah im Westfernsehen gesendet wurde. Danach wurden die Demo's praktisch 'offiziell geduldet/genehmigt'. Muendliche Absprachen gab es auch am 9.10., allerdings 20 Minuten zu spaet, als die Demo schon vorbei war. -Th
Zitat von CaptnDelta Der eigentliche Grund fuer diesen Befehl duerfte zu einem Teil auch reiner Selbstschutz gewesen sein, um fuer die "Genossen der bewaffneten Organe" zumindest eine einigermassen Chance zu bewaren, nach dem Ende des Wende-Spektakels nicht an der naechsten Strassenlaterne aufgeknuepft zu werden (und diese Weitsicht muss man Streletz anrechnen). Haette es bewaffnete Uebergriffe der "bewaffneten Organe" aufgrund nicht eindeutiger Befehlslage gegeben, waere es mit ziemlicher Warscheinlichkeit zu Lynchjustiz gegen diese gekommen.
@captn, ich bezweifle zwar den inhalt deiner obigen zeilen, möchte dich aber bitten, die spirale mal bis zu ende zu denken... ich bin mir sicher am ende hätte es friedhofsruhe wie in peking gegeben...
Gilbert, das mit der Friedhofsruhe ist eine Moeglichkeit (dazu hatte sich Krenz ja schon entsprechend geaeussert), allerdings glaube ich nicht das zu diesem Zeitpunkt die "bewaffneten Organe" noch wie 'aus einem Guss' funktionierte, eher im Gegenteil. Von daher halte ich es eher unwarscheinlich das es zum aeussersten gekommen waere - naehmlich, das alle bewaffneten Organe gemeinsam versucht haetten, die Wende in der DDR niederzugeschlagen.
Eine warscheinlichere Moeglichkeit sehe ich darin das ein einzelner Offizier/Kommandeur aufgrund ungenauer Befehlslage 'durchdreht', und ein lokales Blutbad anrichtet. Dies haette man leicht als Aufhaenger fuer spaetere Lynchjustiz gesehen. Von daher meine ich diente der Befehl von Streletz vor allem auch dem Schutz der "bewaffneten Organe". -Th
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