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Wo soll das hinführen?

Zitat:
Der Regelsatz deckt den laufenden und einmaligen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben.
Da stehts ja. Ich bin im ersten Beitrag vom Begriff "Energiebedarf" ausgegangen. Ok, Energie ist Strom, Gas oder Öl. Nagut, dann lag ich ja nur zu 50% falsch. Denn die Wärme wird ja direkt vom Amt bezahlt. Also der Regelsatz ist ja das "Taschengeld" welches der Leistungsempfänger überwiesen bekommt.
#17


Zitat von Alfred im Beitrag #12Zitat von Fall 80 im Beitrag #8
Ich kenne mich ja mit H4 nicht aus, aber das ist auch gut so.
Bezahlt das Amt die Energiekosten oder doch eher nur eine Pauschale für Energie?
Wenn der Kunde dann das Geld anderweitig ausgibt und seine Rechnung nicht bezahlt, dann klemmt der Versorger richtigerweise ab. Ansonsten sind ja Kunden, welche ihre Rechnungen bezahlen die dummen.
Uli
Energiekosten muss man selbst tragen.
Liest sich hier aber nicht so pauschal raus:
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsiche...osengeld-2.html

Zitat
Zitat: RalphT #14
Also ich dachte wirklich im Ernst, dass das Amt Strom und Wärme bezahlt. Telefon und Rundfunkgebühren nicht.
Telefon wohl nicht, Rundfunkgebühren konnten/mussten allerdings nachgewiesen werden. Und gezahlt wurde nicht in voller Höhe. Beispielsweise wurden die "Kosten für Unterkunft und Heizung" vom Jobcenter als "anerkannte Bedarfe" für jeden Bewilligungszeitraum neu und anteilig berechnet, und mussten dazu, bsplw. Heizöllieferungen, Kehr- u. Wartungsgebühren der Anlage, regelmäßig belegt und nachgewiesen werden.

Je mehr man liest, desto komplizierter wird es.
Also der Regelbedarf ist doch das monatliche "Taschengeld". Davon muss man Kleidung, Strom, Rundfunk, Essen usw. bezahlen.
Dann haben wir ja noch die Kaltmiete und die Nebenkosten. Die Nebenkosten beinhalten ja sowas wie Allgemeinstrom, Müll, Treppenhausreinigung und Wärme. Strom ist in den Nebenkosten ja nicht enthalten. So kenne ich das zumindest.
Soviel ich weiß bezahlt das Amt die Kaltmiete + Nebenkosten direkt an den Vermieter.
Ich habe aber auch schon Fälle erlebt, wo der H4-Empfänger beim Amt angerufen hat und sagte, man solle die Kaltmiete + Nebenkosten auf sein Konto überweisen. Er würde das denn dem Vermieter überweisen. Das ist wohl rechtlich gesehen ok. Denn das Amt hat ja keinen Vertrag mit dem Vermieter. Vermieter können wohl vom H4-Empfänger verlangen, dass die Warmmiete auf sein Konto direkt überwiesen wird. Der H4-Empfänger kann aber jederzeit widersprechen.
Dann würde die Aussage von @polsam auch einen Sinn ergeben. Warum werden sonst die Gaszähler abgeklemmt?
#20


Miete und Nebenkosten gehen in der Regel an den Bedürftigen, werden aber vom Amt an den Vermieter überwiesen wenn der Bedürftige es so wünscht bzw ebenso wenn er des öfteren Mietschulden angehäuft hat.
Der Regelbedarf wird auf sein Konto überwiesen und im Normalfall auch die Miete einschließlich Nebenkosten.
Im unteren link befindet sich mal eine Aufschlüsselung des Regelbedarfs.
https://www.hartziv.org/news/20201211-me...z-zusammen.html
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