Hallo @passport Wer in der DDR geboren wurde und chinesischer Staatsbürger war, weil er chinesische Eltern hatte, der ist ja nicht eingereist, um seinen ständigen Wohnsitz zu nehmen.
Der Wohnsitz war gegeben und Aus- und Einreisen erfolgten deswegen ohne Visum.
(meine Exfrau hatte einen Paß mit dem großen und vier kleinen, goldenen Sternen auf rotem Grund. Daher kenne ich das )
Disziplin ist die Fähigkeit, dümmer zu erscheinen als der Chef. (Hanns Schwarz)
zuletzt bearbeitet 01.11.2017 16:46 |
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Entscheidend war die Staatsbürgerschaft ! Bürger der VR China oder der DDR.
Lt. PKO hatte ein Bürger(In) der VR China auch mit ständigen Wohnsitz ein Visum (Dauervisum).
Die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik
§ 1. Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik ist, wer a) zum Zeitpunkt der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik deutscher Staatsangehöriger war, in der Deutschen Demokratischen Republik seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hatte und die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik seitdem nicht verloren hat; b) zum Zeitpunkt der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik deutscher Staatsangehöriger war, seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik hatte, danach keine andere Staatsbürgerschaft erworben hat und entsprechend seinem Willen durch Registrierung bei einem dafür zuständigen Organ der Deutschen Demokratischen Republik als Bürger der Deutschen Demokratischen Republik geführt wird; c) nach den geltenden Bestimmungen die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik erworben und sie seitdem nicht verloren hat.
§ 2. (1) Die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik garantiert den Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik die Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Rechte und fordert von ihnen die Erfüllung der verfassungsmäßigen Pflichten.
(2) Die Deutsche Demokratische Republik gewährt ihren Bürgern Schutz und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik.
§ 3. (1) Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik können nach allgemein anerkanntem Völkerrecht gegenüber der Deutschen Demokratischen Republik keine Rechte oder Pflichten aus einer anderen Staatsbürgerschaft geltend machen
(2) Ein Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, der die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates zu erwerben beabsichtigt, bedarf dazu der Zustimmung der zuständigen staatlichen Organe der Deutschen Demokratischen Republik.
(3) Regelungen zu Fragen der Staatsbürgerschaft, die in zwischenstaatlichen Vereinbarungen der Deutschen Demokratischen Republik mit anderen Staaten getroffen werden, finden Anwendung.
VR China, sage ich doch (die Sterne gehören zur Staatsflagge, wie unser Adler).
Ein Visum habe ich nie gesehen. Wie sah das denn aus?
Zu sehen war der Vermerk im chinesischen Paß seitens der VR China, in welche Länder der Paßinhaber reisen durfte. Da hatte die DDR selbstverständlich kein Mitspracherecht. Ich habe mir das gut gemerkt, weil ich trotz Ehe dieses Privileg nicht hatte. Meine damalige Frau mußte also ihre Verwandten in WB und in den Niederlanden stets allein besuchen. Aber ich will nicht abschweifen............
Disziplin ist die Fähigkeit, dümmer zu erscheinen als der Chef. (Hanns Schwarz)
zuletzt bearbeitet 01.11.2017 17:03 |
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